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VGT an Styriabrid-Obmann Kaiser: bitte lesen Sie die Verordnung zur Schweinehaltung

Wien/Steiermark, 21.05.2026

Josef Kaiser hatte Medien erklärt, er wüsste nicht, worauf sich der VGT beziehe; Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung ist eindeutig: angenehmer Liegebereich

Nach den 1.025 Anzeigen gegen Schweinefabriken mit Vollspaltenboden durch den VGT, reagierte die Schweinebranche zwischen verwundert und empört. Während Bauernbund-Direktor Brodtrager davon sprach, mit den Anzeigen hätte der VGT „Grenzen überschritten“ und die Bauernzeitung das ein Überspannen des Bogens nannte, wunderte sich Styriabrid-Obmann Josef Kaiser, auf welches Gesetz sich der VGT beziehe. Dazu VGT-Obperson DDr. Martin Balluch: „Da haben wir genau das Problem, das uns im Tierschutz immer begleitet und das eine wirksame Weiterentwicklung behindert. Im Juli 2022 wurde die Bestimmung in der Verordnung zur Schweinehaltung (Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung) eingeführt, dass jedem einzelnen Schwein ein physisch angenehmer Liegebereich zusteht, der sauber ist und auf dem alle Schweine gleichzeitig Platz haben. Und kein Schweinebetrieb hält sich daran, außer jene mit Stroh, und die Behörden setzen diese Gesetzesnorm nicht durch. Aber nicht nur das, der Obmann von Styriabrid kennt diese gesetzliche Verpflichtung überhaupt nicht, obwohl er selbst hunderte Schweine hält!“

Und Balluch weiter: „Bemerkenswert, dass es der Bauernbund ein Überschreiten von Grenzen und die Bauernzeitung ein Überspannen des Bogens nennt, wenn man auf die Einhaltung von Gesetzen zum Schutz von Schweinen pocht. Wie würden sich diese Leute fühlen, wenn ihnen ein Recht vorenthalten wird? Sie würden sofort anzeigen oder klagen. Nur, die Schweine selbst können das nicht. Deshalb müssen wir vom VGT das als Anwaltschaft oder Gewerkschaft der Schweine tun. Wir sind die politische Vertretung dieser Tiere und sind daher verpflichtet, die Einhaltung der Gesetze zu ihrem Schutz einzufordern. Es sind bald 4 Jahre, die diese Bestimmung in Kraft ist. Man würde doch erwarten, dass sich das bis jetzt in der Schweinebranche herumgesprochen hat, dass es diese Norm gibt, und dass sie einzuhalten ist. Da das aber offenbar nicht geschehen ist, mussten wir zu Anzeigen im großen Stil schreiten. So ist das, im Rechtsstaat. Der hoffentlich auch für Tiere gilt!“

Unterdessen protestierte der VGT auch heute wieder anlässlich der Nationalratssitzung vor dem Parlament in Wien gegen den Vollspaltenboden in der Schweinehaltung. Mit Transparenten „Warum lügt die Regierung?“ und „Es gibt kein Vollspaltenboden-Verbot“ wurden die Passant:innen und die Nationalratsabgeordneten darüber informiert, dass laut bestehendem Tierschutzgesetz der Vollspaltenboden praktisch unverändert für immer bleiben wird.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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