Gesetzliche Situation - vgt

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Gesetzliche Situation

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.01.2014)

01.01.2014

Haltung von Hühnern in Österreich

Versteckte Käfighaltung

Trotz geltendem Legebatterie-Verbot in Österreich werden von der Behörde Käfige in Bodenhaltungsbetrieben als legal angesehen, solange Käfige in der untersten Reihe offen stehen. Fütterung und Tränke befinden sich allerdings in den obersten Käfigetagen. Sogenannte „ausgestaltete Käfige“ sind in Österreich noch bis zum Jahr 2020 erlaubt. Jedoch ist diese Käfigart die Zukunft auf europäischer Ebene. Der ausgestaltete Käfig bietet den Hühnern nur geringfügig mehr Platz. Als Nistmöglichkeit ist eine Plastikmatte vorgesehen und als strukturelle Bereicherung eine schwer zugängliche Sitzstange. Trotz des Verbots der konventionellen Käfighaltung in der EU werden manche Anlagen weiterhin betrieben!

Zudem ist der Import an Käfigeiern sowie Produkten, die Käfigeier enthalten, nach Österreich uneingeschränkt erlaubt. Sind die Eier verarbeitet, muss am Produkt nicht vermerkt werden, dass es sich um Käfigeier handelt.

Biologische Freilandhaltung = 0

Bei der Biologischen Freilandhaltung sind 10 qm Auslauf pro Henne vorgeschrieben. Im Stall dürfen pro Quadratmeter max. 6-7 Tiere leben. Zusätzlich muss ein Drittel der Stallfläche eingestreut sein und dient den Hennen als Scharrraum. Legenester und Sitzstangen müssen den Tieren ebenfalls zur Verfügung stehen. Der maximale Besatz pro Stall beträgt 3.000 Hennen; deutlich weniger als bei der konventionellen Bodenhaltung. Weitere Vorteile welche die biologische Haltung von Hennen mitsichbringt sind u.a. das Verbot des prophylaktischen Medikamenteneinsatzes und das biologisch erzeugte Futter für die Tiere. Dieses wird ohne Pestizide, chemisch-synthetische Dünger und Gentechnik hergestellt. Die biologische Freilandhaltung ist - neben der "Tierschutz geprüften" Freilandhaltung - derzeit die tierfreundlichste Haltungsform für Legehennen, die es auf dem Eier-Markt gibt.

Freilandhaltung = 1

Bei der Freilandhaltung müssen den Hennen tagsüber ein Auslauf von 8 qm pro Tier zur Verfügung stehen. Bei einer "Tierschutz geprüften" Freilandhaltung stehen den Tieren - wie bei der biologischen Freilandhaltung auch - 10 qm Auslauf pro Tier zur Verfügung. Bei der konventionellen Freilandhaltung entsprechen die Mindestflächen in der Halle denen der Bodenhaltung. Weiters müssen Sitzstangen für die Tiere vorhanden sein und mind. ein Drittel der Stallfläche eingestreut. Die Freilandhaltung ist im Vergleich zur Bodenhaltung die tierfreundlichste Tierhaltungsform. Denn hier können die Hennen im Optimalfall ihren natürlichen Verhaltensmustern entsprechend leben. Es muss jedoch zwischen einer "normalen" Freilandhaltung, einer "Tierschutz geprüften" Freilandhaltung und einer "biologischen" Freilandhaltung unterschieden werden, da unterschiedliche Kriterien erfüllt werden.

Bodenhaltung = 2

Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflächen bei der Bodenhaltung betragen 1 qm für max. 7-9 Tiere. Die Besatzdichte (Anzahl der Hühner pro qm) richtet sich nach der Einrichtung der Halle und des Vorhandenseins von Außenscharrräumen. Wenn z.B. mehrere nutzbare Ebenen vorhanden sind, dürfen max. 9 Tiere auf 1 qm gehalten werden. Weiters müssen Sitzstangen für die Tiere vorhanden und mind. ein Drittel der Stallfläche eingestreut sein. In einer Bodenhaltung leben bis zu 6.000 Tiere in einer Halle. Dazu kann es leicht zu Verhaltensstörungen wie Kannibalismus und Federpicken kommen.

Bericht und Fotos: Bodenhaltung als getarnte Legebatterie

Käfighaltung (inkl. "ausgestalteter" Käfig) = 3

Seit 2009 ist die Haltung von Hühnern in konventionellen Käfigen nicht mehr erlaubt. Die Haltung in konventionellen Käfigen war bis zum Eintritt des Käfigverbots die häufigste Form der Legehennenhaltung. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße betrug 550 qm/cm pro Tier. Auch nach 2009 bleiben in Österreich so genannte "ausgestaltete" Käfige erlaubt, jedoch nur bis zum 1.1.2020. Schon jetzt dürfen keine Käfiganlagen mehr gebaut, noch konventionelle zu "ausgestalteten" umgebaut werden. Der sogenannte "ausgestaltete" Käfig ist seit 2012 Standard auf europäischer Ebene. Er sieht 720 qm/cm pro Tier vor, sowie eine "Sitzstange" und einen sogenannten "Nestbereich", der aber nichts anderes ist, als eine auf den Käfigboden gelegte Kunststoffgittermatte, die mit einem Plastikstreifen-Vorhang notdürftig umhängt ist. Die Sitzstange ist meist Teil der statischen Käfigkonstruktion und in unmittelbarer Käfigbodennähe, sodass man nicht ernsthaft von einer strukturellen Bereicherung des Käfiginneren sprechen kann. Insbesondere ist es für die Hühner nicht möglich, sich auf hochgelegene Sitzstangen zurückzuziehen.

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