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Grausame Jagd im Lainzer Tiergarten

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.12.2014)

Wien, 13.12.2014

500.000 NaturfreundInnen besuchen jedes Jahr die 2.500 ha großen gemeindeeigenen Wald- und Wiesenflächen des Natura-2000 Biosphärenparks im 13. Wiener Bezirk. Doch nur die wenigsten wissen, dass es sich beim Lainzer Tiergarten um das größte Jagdgatter auf Wiener Gemeindefläche handelt.

[Anmerkung: Am 16.12.2015 hat sich das Management des Lainzer Tiergartens grundlegend geändert.]

500.000 NaturfreundInnen besuchen jedes Jahr die 2.500 ha großen gemeindeeigenen Wald- und Wiesenflächen des Natura-2000 Biosphärenparks im 13. Wiener Bezirk. Doch nur die wenigsten wissen, dass es sich beim Lainzer Tiergarten um das größte Jagdgatter auf Wiener Gemeindefläche handelt.

Obwohl die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Natura-2000) und das Wiener Biosphärenparkgesetz menschliche Eingriffe in dem Naturschutzgebiet nur in begründeten Ausnahmefällen zulassen, hat sich die Wiener Magistratsabteilung 49 (Forstamt) im Lainzer Tiergarten faktisch ein Jagd-Eldorado eingerichtet:

Lainzer Tiergarten, Naturschutzgebiet?

1.000 Wildschweine, 300 Hirsche, 700 Mufflons und unzählige Rehe werden im Jagdgatter des Lainzer Tiergartens gezüchtet und gezielt hochgemästet. Diese Praxis, durch intensive Fütterung einen unnatürlich hohen Wildbestand für eine möglichst große „Strecke“ zu erzeugen, nennt sich „Überhege“. Im Lainzer Tiergarten ist die Wilddichte bis zu zehn mal höher als für dieses gegebene Biotop natürlicherweise zumutbar. Zur Umsetzung dieser Wildtierproduktion ist der Lainzer Tiergarten auch mit zahlreichen jagdlichen Einrichtungen versehen: Mehrere isolierte Wildgatter, unzählige An- und Hochsitze, Futterstellen und -automaten sowie etliche gut versteckte Wildfallen für eine ausgefeilte Wildtierlogistik.

Die „Überhege“ bleibt freilich nicht ohne Spuren im vermeintlichen Naturschutzgebiet: Wald und Flur weisen deutliche Schäden auf, Böden sind großflächig erodiert, der Etagenaufbau des Waldes aus Kraut-, Strauch- und Baumschicht ist massiv gestört. Während die anzuwendenden Gesetze einen „natürlichen Lebensraum“ fordern, sorgt die gezielte Vermehrung jagdbarer Wildarten zu einer Verdrängung anderer – teils schützenswerter – Tier- und Pflanzenarten.

Genau aus diesen Gründen ist die Fütterung nicht-domestizierter Wildtiere eigentlich nur in Notzeiten (z.B. harten, schneereichen Wintern) zulässig. Im Lainzer Tiergarten gilt dieses Gesetz allerdings nicht.

1.400 Wildtiere, also knapp drei Viertel des gesamten Bestandes, werden jedes Jahr einzeln oder im Rahmen der herbstlichen Treibjagden abgeschossen. Für diese Treibjagden wird das Naherholungsgebiet sogar monatelang für die Öffentlichkeit unter dem irreführenden Vorwand einer „Winterruhe“ gesperrt.Bei den Jagden kommt es zu massivem Tierleid, denn viele Tiere werden nur angeschossen und quälen sich noch mit schweren Verletzungen in ihr Versteck, wo sie manchmal erst nach Tagen verenden. Untersuchungen im Rahmen der Wildfleischbeschau zeigen, dass bis zu 40% der erlegten Tiere nur angeschossen wurden, also nach dem ersten Treffer noch lange schwere Leiden ertragen mussten. Nach manchen nächtlichen Schüssen im Lainzer Tiergarten wurden auch am nächsten Tag verwaiste Wildschweinkinder gefunden: Offenbar wurde der restliche Familienverband getötet. Das Tierleid bei der Jagd ist oft versteckt aber unermesslich.

All das ist jedoch kein Wunder, obliegt die Prüfung der Abschusspläne im Lainzer Tiergarten doch dem Magistrat, welcher im gegenständlichen Fall ja auch der Jagdausübungsberechtigte ist. Eine unabhängige Prüfung der Jagdpraxis ist also nicht gegeben!

Den endgültigen Freibrief zur Tierquälerei bekommen die Grünröcke durch die Ausnahme der Jagd vom Tierschutzgesetz: Was unter normalen Umständen strafbare Tierquälerei wäre, ist – ausgeübt im Namen der Jagd – legale Tierquälerei. Dieses Sonderrecht ist dem Lobbying einflussreicher JägerInnen in Parlament und Landtagen geschuldet.

Alternativen

Dabei könnte es im Lainzer Tiergarten durchaus friedlicher und tierfreundlicher zugehen:

Denn grundsätzlich regulieren sich Wildbestände auch ohne menschliches Zutun – egal, ob in einer „Wildnis“ oder der intensiv genutzten Kulturlandschaft! Die Jagd dient lediglich der Schaffung und Erhaltung eines vom Menschen zurzeit gewünschten Biosystems. Dieser Zustand kann für die Tierwelt und Artenvielfalt vor- oder nachteilig sein; zwingend „natürlich“ oder „notwendig“ ist er aus ökologischer Sicht nicht!

Unter WildbiologInnen ist unbestritten, dass Tierbestände nicht in erster Linie durch ihre Fressfeinde reguliert werden, sondern durch das Nahrungsangebot und die innerartliche Konkurrenz, also durch die Tragfähigkeit ihres Lebensraumes. Selbst Beutegreifer (Wolf, Bär, Luchs, aber auch Fuchs) beeinflussen dagegen lediglich die räumliche Verteilung, die allgemeine Fitness und das Verhalten ihrer Beute. Einige besonders anpassungsfähige Tierarten wie Fuchs oder Wildschwein können durch intensive Bejagung auch kaum „reguliert“ werden; die Bejagung kann aufgrund Erhöhung der Reproduktion und früherer Geschlechtsreife sogar zu einer Zunahme der Population führen!Unter diesem Gesichtspunkt müssen auch vermeintliche „Jagdweisheiten“ revidiert werden: Soll man bspw. Füchse überhaupt bejagen? Muss man Wölfe regulieren? Gibt es automatisch weniger Rehe, wo der Luchs jagt (oder sind sie vielleicht einfach weniger sichtbar)? Können und sollen Jäger überhaupt Wildbestände regulieren?

Dazu kommt, dass das vorsätzlich Töten von leidensfähigen Tieren in der modernen Gesellschaft zunehmend ethisch hinterfragt wird. Ein vertretbares Wildtiermanagement hat sich diesem gesellschaftlichen Wandel sowie neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die sozialen und kognitiven Fähigkeiten von Tieren anzupassen.

Tiere nur zu züchten um sie wenige Monate später zur Belustigung zu töten ist heute jedenfalls nicht mehr vertretbar!

Forderungen

Der Verein Gegen Tierfabriken folgende Verbesserungen:

- Verbot der Aufzucht von Wildtieren zu Abschusszwecken

- Verbot der Wildtierfütterung außer in echten Notzeiten

- Verbot der besonders tierquälerischen Treibjagden

- Verbot der Bejagung führender Muttertiere

- Verbot der Nachtjagd und Verwendung von Licht und Nachtsichtgeräten

- Verbot giftiger Bleimunition

- Verbot der Bejagung von Wiederkäuern im Winter (Stoffwechselruhe)

- Verbot der Fallenjagd

- Verbot des Abschusses von Hunden oder Katzen

- Aufnahme der Jagd ins Tierschutzgesetz

Lainzer Tiergarten speziell:

- Aufhebung der ganzjährigen Winterschließzeit

- Entfernung nicht unbedingt erforderlicher Gatter und Absperrungen

- Einrichtung eines jagdfreien Versuchsgatters unter wissenschaftlicher Begleitung

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