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Käfigverbot in der Kaninchenhaltung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.03.2017)

02.03.2017

Die Käfighaltung von Tieren ist eine furchtbare Tierquälerei. Zu dieser Einsicht sind wir in Österreich bereits 1998 gelangt, wie die Haltung von Pelztieren (Nerz, Fuchs, Nutria, Chinchilla, …) im Käfig verboten wurde. In den Jahren 2003 und 2004 geriet die Käfighaltung von Legehennen, die sogenannte Legebatterie, in das Kreuzfeuer der Kritik. Seit 1. Jänner 2005 dürfen keine neuen Ställe mit jeglicher Art von Käfig für die Haltung von Legehennen gebaut werden. Seit dem 1. Jänner 2009 ist die konventionelle Käfighaltung verboten.

Allerdings gerieten durch den politischen Fokus auf Legehennen die Kaninchen aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit. Entsprechend dramatisch schlecht fiel der gesetzliche Schutz für diese Tiere aus. Es ist in Österreich bis heute erlaubt, Kaninchen in winzigen Käfigen zusammenzupferchen und in grausamsten Bedingungen zu züchten und zu mästen.

Es gibt nur eine handvoll solcher Kaninchen-Batterie Farmen in Österreich. Die Bedingungen dort sind grauenhaft. Die weichen Pfoten der Tiere werden auf dem Maschendrahtboden verletzt. Die völlige Bewegungsunfähigkeit bedingt zwar, dass die aufgenommene Nahrung direkt in Massenzuwachs des Körpers umgesetzt wird, aber für das bewegungsfreudige Tier ist das eine Qual und führt sogar zu Wirbelsäulenverkrümmungen und Knochenveränderungen. Die Enge macht die Tiere aggressiv, die weiblichen Zuchtkaninchen können sich nicht, wie in der Natur, vor ihren Kindern zurückziehen, um auch einmal Ruhe zu finden. Die Käfige mit Drahtmaschen in alle Richtungen enthalten nichts, was die neugierigen Tiere stimulieren könnte. Für tierschutzbewegte Personen bedarf es eigentlich keiner weiteren Argumente mehr:

Die Käfighaltung für Kaninchen muss verboten werden!

Dieser Tierschutzforderung wurde nach einer intensiven Kampagne des VGT im Jahr 2007 durch das Parlament entsprochen. Ein neuer in das Bundestierschutzgesetz aufgenommener Paragraph sieht vor, dass das Käfigverbot für alle Kaninchen für die Fleischgewinnung ab dem Jahr 2012 verboten ist.

Ein Verordnungsentwurf der Regierung droht dieses Gesetz stark zu unterlaufen. Mehr dazu finden Sie hier

 

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