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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.06.2012)

Kastenstand: Die aktuelle Situation in aller Kürze

  • Derzeit verbringen in Österreich Zuchtsauen praktisch ihr ganzes Leben in sogenannten Kastenständen, also körpergroßen Käfigen, die außer Aufstehen und Hinlegen jegliche Bewegung unterbinden.
  • In der Geburt- und Säugephase befinden sich die Sauen in einem anderen Kastenstand als während der Befruchtung und Trächtigkeit. Während der Geburt- und Säugephase heißt der Kastenstand "Abferkelgitter" und befindet sich in einer sogenannten "Abferkelbucht" in der sich die Ferkel befinden und unterhalb des Gitters durchschlüpfen können, um Zugang zu den Zitzen der Mutter zu erhalten.
  • Ab 2013 gilt eine EU-Mindestrichtlinie, die die Haltung der Sauen in Kastenständen außerhalb der Geburt- und Säugephase zeitlich einschränkt. In der Praxis wären die Zuchtsauen dann aber immer noch etwa 6 Monate pro Jahr in den Kastenstand eingesperrt. Die Schweinezüchter sind wegen dieser Vorgabe der EU gezwungen bis dahin umzubauen, weil sie die Stalleinrichtung für die dann vorgeschriebene zeitweise Gruppenhaltung der Sauen schaffen müssen.
  • Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass jedes Tier die Möglichkeit haben muss, seinen artgemäßen (Bewegungs-)Bedürfnissen nachkommen zu können. Die vom Ministerium erlassene 1. Tierhaltungsverordnung erlaubt aber Kastenstände für Zuchtsauen, die die Bewegungsmöglichkeiten praktisch vollständig unterbinden.
  • Wissenschaftliche Expertisen bestätigen die durch die Kastenstandhaltung hervorgerufenen Leiden und Qualen der Zuchtsauen. Die wichtigsten Stellungnahmen stammen von Universitätsprofessor Troxler (Veterinärmedizinische Universität Wien) und Universitätsprofessor Winckler (Universität für Bodenkultur Wien).
  • Nach Vorarbeit einer Juristin hat die Volksanwaltschaft den Widerspruch zwischen Gesetz und Verordnung festgestellt (Misstandsfeststellung) und das zuständige Ministerium aufgefordert die Tierhaltungsverordnung entsprechend zu korrigieren. Sollte das nicht geschehen, droht die Volksanwaltschaft mit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof.
  • Das Tierschutzministerium hat als Reaktion auf die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft den Entwurf einer neuen Verordnung erstellt. Vorbild ist die Regelung in der Schweiz: Danach soll die Haltung im Abferkelgitter vom Beginn des Nestbauverhaltens bis zu drei Tage nach der Geburt erlaubt bleiben (ca. 5 Tage). Die Haltung im Kastenstand soll während der Befruchtungsphase für 10 Tage erlaubt bleiben. Übergangsfrist bis 2020, Ausnahmen sind vorgesehen.
  • Während Tierschutzorganisationen ein komplettes Verbot des Kastenstands fordern, mobilisiert die Schweineindustrie gegen diese geplante neue Verordnung.
  • Hauptargumente der Schweinehalter sind erstens die finanzielle Mehrbelastung, wegen der der Ruin der Schweinezüchter in Österreich prophezeit wird und zweitens die Behauptung, dass durch ein Verbot des Abferkelgitters mehr Ferkel sterben werden, da das Gitter ein vermehrtes Erdrücken der Ferkel durch die Muttersau verhindert. Das Abferkelgitter wird daher von der Schweineindustrie nun euphemistisch als "Ferkelschutzkorb" bezeichnet.
  • Die Gegenargumente sind zu Punkt eins, dass das Beispiel Legebatterieverbot zeigt, dass es möglich ist, trotz höherer Tierschutzstandards die Produktion in Österreich zu halten und zu Punkt zwei, dass es auch umfassende wissenschaftliche Studien gibt, die belegen, dass weniger Ferkel sterben, wenn die Mutter nicht in einem Gitter fixiert wird. Entscheidend ist vor allem das Platzangebot, die Ausstattung und das Management. Selbstverständlich reicht es nicht, einfach das Abferkelgitter abzumontieren und die Tiere in einer zu engen unstrukturierten Bucht auf Vollspaltenboden zurück zu lassen.
  • Länder wie England, Finnland, Holland, Schweden, Dänemark und die Schweiz haben die Haltung von Schweinen in Kastenständen verboten oder zumindest eingeschränkt.
  • Politisch sieht die Situation so aus: Alle Parteien außer der ÖVP sind für ein Verbot der Kastenstände. BZÖ und Grüne sind sogar für ein vollständiges Verbot. SPÖ und FPÖ sind für den von Tierschutzminister Stöger vorgeschlagenen Verordnungsentwurf.
  • Die ÖVP ist aber leider in der Position die Verordnung komplett zu verhindern, da ÖVP-Landwirtschaftsminister Berlakovich über ein Vetorecht bzgl. des neuen Verordnungsentwurfes verfügt.

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