Verfassungsklage Vollspaltenboden dient dem Rechtsstaat und schützt Verfassung - vgt

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Verfassungsklage Vollspaltenboden dient dem Rechtsstaat und schützt Verfassung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.12.2024)

Wien, 23.12.2024

VGT versteht Kritik der Tierindustrie nicht: Verfassungsklage Doskozil ist keine politische Forderung, sondern soll Verfassungskonformität der Rinderhaltungsverordnung sicherstellen

Nachdem publik wurde, dass der Burgenländische Landeshauptmann Doskozil den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrief, um diesen überprüfen zu lassen, ob die Erlaubnis in der 1. Tierhaltungsverordnung, Mastrinder auf Vollspaltenboden ohne Stroheinstreu zu halten, der Bundesverfassung entspricht, begannen sämtliche Vertreter:innen der Landwirtschaft zu schreien.1 Doskozil würde die Rinderbetriebe in Österreich gefährden, er ginge mit einem Verbot des Vollspaltenbodens viel zu weit. Bekennen sich die Vertreter:innen der Landwirtschaft nicht zum Rechtsstaat und zur Bundesverfassung?, fragt VGT-Obperson DDr. Martin Balluch. Doskozil schlägt keine Änderung der Gesetzeslage vor. Er fragt den Verfassungsgerichtshof, ob die Haltung von Mastrindern auf Vollspaltenboden ohne Stroheinstreu den Grundsätzen des Tierschutzrechts und der Staatszielbestimmung Tierschutz in der Verfassung entspricht. Das ist also nur eine Überprüfung, ob der Vollspaltenboden rechtskonform ist oder nicht. Das Geschrei kann ja nur bedeuten, dass die Landwirtschaft sehr wohl weiß, dass der Vollspaltenboden nicht rechtskonform ist, sonst würden sie eine derartige Überprüfung nicht fürchten. Und es heißt, dass zumindest die Vertretung der kommerziellen Landwirtschaft nicht will, dass für Nutztiere auch der Rechtsstaat gilt und sie verfassungskonform zu behandeln sind. Die Landwirtschaftsvertretung fordert also bewusst einen Rechtsbruch im Umgang mit Mastrindern. Das ist die logische Schlussfolgerung.

Und Balluch weiter: Alle Menschen, die sich zum Rechtsstaat bekennen, werden niemals eine Überprüfung durch den VfGH fürchten oder dessen Anrufung kritisieren. Dafür ist der VfGH ja da. Aber dass man bei der Jagd und im Umgang mit Nutztieren einfach so den Rechtsstaat ignoriert, wohl wissend, dass normalerweise niemand rechtlich dagegen vorgehen kann, ist in Österreich leider alltägliche Praxis. Danke daher an LH Doskozil, dass er diese Überprüfung nun durchführt. In zahlreichen Bundesländern wird der Artenschutz ignoriert und man macht die illegalen Abschussbescheide von Wolf, Fischotter, Biber und geschützten Vögeln zu Verordnungen, damit anerkannte Umweltorganisationen keine Gerichte zur Überprüfung anrufen können. Und FPÖ-Chefin Svazek in Salzburg nimmt der dortigen Umweltanwaltschaft gleich alle Rechte auf gerichtliche Überprüfung, um ihr illegales Vorgehen jeder Kontrolle zu entziehen. Diese Rechtsbrecher:innen gehören hinter Gitter! Es ist ein Skandal, dass gewählte Politiker:innen dem Rechtsstaat den Stinkefinger zeigen, wenn es um Tiere geht. Hier müsste endlich einmal ordentlich durchgegriffen werden. Rechtsbruch muss vor Gericht landen, auch wenn die Rechtsbrecher:innen in den Regierungen sitzen. Wir sind schließlich (noch) kein autoritärer Staat wie Ungarn, dessen Führer Orban den zivilgesellschaftlichen Tierschutz praktisch vernichtet hat. Die FPÖ sieht diese illiberale ‚Demokratie‘ als Vorbild, weil da jede Kontrolle versagt und die Elite ungehindert ihre Korruption und ihre Rechtsbrüche durchziehen kann. Österreich darf nicht Ungarn werden!

Quelle

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