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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.06.2008)

Polizeiwillkür gegen den Tierschutz in Österreich

Der Zugriff: Hausdurchsuchungen, Verhaftungen, Beschlagnahmungen

Hausdurchsuchungen, Verhaftungen, Beschlagnahmungen 21. Mai 6:00 Uhr Früh:
23 Objekte (Büros, Häuser, Wohnungen) werden von Sondereinheiten der Polizei gestürmt. Türen werden eingetreten, schlafende Menschen werden aufgerissen und mit der Waffe bedroht. Ein Mann wird in Unterhose und mit Handschellen auf den Gang vor seine Wohnung gestellt. Für alle Nachbarn sichtbar, muss er zwei Stunden in dieser entwürdigenden Situation ausharren. Abgesehen von diesen Erniedrigungs- und Einschüchterungsmaßnahmen, kommt es zu zahlreichen weiteren Rechtswidrigkeiten: Das LG Klagenfurt hat in der Entscheidung 7B18/08g klargestellt, dass für eine Hausdurchsuchung ein konkreter Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens vorliegen muss. Außerdem muss die Suche auf Gegenstände, die unmittelbar zur Aufklärung eines strafbaren Sachverhaltes beitragen, beschränkt sein. Die Durchsuchungsanordnung erfordert also die präzise Bezeichnung der zu suchenden Objekte, um dem Hausberechtigten somit die Gelegenheit zu bieten, die gesuchten Gegenstände freiwillig herauszugeben. In diesem Fall gibt es weder konkrete Verknüpfungen zwischen Straftaten und beschuldigten Personen noch wird den Personen gesagt, wonach genau gesucht wird. In der Durchsuchungsanordnung heißt es nur unspezifisch, dass „relevante Unterlagen und Gegenstände" gesucht würden. Keiner der Betroffenen bekommt die Möglichkeit gesuchte Sachen freiwillig herauszugeben. Die meisten der durchsuchten Personen erhalten auch nicht die Möglichkeit, eine Person ihres Vertrauens hinzuzuziehen oder einen Rechtsbeistand anzurufen. Die Handys werden als erstes beschlagnahmt, um zu verhindern, dass noch Anrufe getätigt werden können. Unter dieses Vorgehen fallen auch das Büro des Verein gegen Tierfabriken, sowie dessen Lager, in dem vor allem Informationsmaterialien über Tiermissbrauch gelagert werden. Das Büro des VGT, dem nach offizieller Aussage überhaupt nichts zur Last gelegt wird, wird fast komplett leer geräumt: sämtliche Computer, sämtliches Video- und Fotomaterial, alle Aktenordner und die gesamte Buchhaltung werden beschlagnahmt. Mindestens 30 Leute tummeln sich in den Räumlichkeiten. Der Verein wird durch diesen Raubzug komplett handlungsunfähig gemacht. Ebenso ergeht es noch drei anderen Tierschutzvereinen. Alles Organisationen, die in den letzten Jahren große Tierschutz-Erfolge gefeiert haben (Verbot von Hühnerlegebatterien, Verbot der Pelztierhaltung, Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen, Verbot der Käfighaltung von Kaninchen, ...), die demokratisch und gewaltfrei arbeiten, aber politisch oft unbequem sind. Beweis dafür, dass der aktive Tierschutz in Österreich Ziel der Behörden ist, sind die tendenziösen Ermittlungen gegen den VGT selbst, siehe z.B. http://www.vgt.at/presse/news/2008/news20080807.php

Verdächtigte Personen

10 Personen, denen keine konkreten Anschuldigungen vorgeworfen werden können, werden festgenommen. Sie werden zum Teil in Handschellen in eine ungewisse Zukunft abgeführt,. Diese Personen können unterschiedlichen österreichischen Tierschutzorganisationen zugeordnet werden. Eine uns unbekannte Anzahl von Personen wurde zur sofortigen Einvernahme vorgeführt. Bei diesen Verhören kam es zu ungeheuerlichen Szenen, so wollte man befreundete Menschen gegeneinander ausspielen. Eine Person sollte über die angebliche Untreue ihres Partners provoziert werden, um sie so zu belastenden Aussagen zu bringen. Einer weiteren Person wurde vermittelt, dass es nur gut sein kann gegen diese Leute, die die gesamte Tierschutzszene in den Schmutz ziehen würden, auszusagen. Die 10 Inhaftierten kommen in Untersuchungshaft, neun von Ihnen werden in die Justizanstalt Wr. Neustadt verlegt. Sofort gibt es Solidaritätskundgebungen vor diesem Gebäude. In dieser Anstalt dürfen sich einige Häftlinge nicht waschen, einem Tierschützer bleibt eine Woche lang die Dusche verwehrt, er hatte auch keine Möglichkeit sein Gewand zu wechseln. Ein Nichtraucher musste mit einem Kettenraucher die Zelle teilen. Ein weiterer Willkürakt sollte folgen: Ohne die Rechtsanwälte darüber zu informieren wurden die Gefangenen verlegt, und auf drei Anstalten aufgeteilt (Verdacht auf Komplizenschaft) Eine Teilnehmerin der Solidaritätskundgebung erkannte in einem Polizeitransporter einen der Inhaftierten, er konnte ihr gerade noch deuten, dass sie verlegt werden. So kamen zwei Häftlinge in die Justizanstalt nach Eisenstadt, vier in die Justizanstalt Wien-Josefstadt, der Häftling aus Tirol wurde dafür nach Wr. Neustadt verlegt. Am 13.8. wurde Chris Moser aus Tirol als erster der 10 aus der U-Haft entlassen, und konnte zurück zu seiner Frau und seinen 3 Kindern. Ob für immer, ist ungewiss, zumal die Staatsanwaltschaft die Familie wieder auseinanderreißen will und gegen die Enthaftung Berufung eingelegt hat.

Die Beschuldigung nach § 278a StGB

Da die Behörde, wie schon erwähnt, keine konkreten Anschuldigungen
vorweisen kann, bringt sie den § 278a StGB ins Spiel. Allen Personen wird somit vorgeworfen das Verbrechen begangen zu haben, einer kriminellen Organisation anzugehören.„Ein Passus des Strafrechts, der auf Mafia, Schlepperbanden und ähnliches ausgerichtet ist." (Zitat der Presseaussendung der Grünen-Parlamentarierin Brigid Weinzinger, 26.05.2008) Die Staatsanwaltschaft legt allerdings keine Unterlagen vor, durch welche die Existenz einer „kriminellen Organisation" belegt würde. Vielmehr werden, ohne Argumente dafür zu nennen, wahllos verschiedene ungeklärte Sachbeschädigungen (Buttersäure-Angriffe, Brandanschlag auf eine leerstehende Hühnerhalle im Jahr 2000, oder Stinkbomben-Angriffe, im Akt als „Gasangriffe" bezeichnet, usw.) einer angeblichen „kriminellen Organisation" zugerechnet. Über die Struktur innerhalb dieser behaupteten Organisation gibt es (trotz der intensiven langen Überwachungsmaßnahmen) keinerlei Beweismaterial, keine Anhaltspunkte für die Planung von Straftaten, für arbeitsteiliges Verhalten, für Befehlshierarchien, oder ähnliche „unternehmensähnliche“ Merkmale, wie sie der Tatbestand fordert. Es werden auch keine Beweismittel vorgelegt, welche die beschuldigten Personen mit konkreten Straftaten (Sachbeschädigungen) in Beziehung bringen würden. Mit anderen Worten, es gibt keinen konkreten Hinweis, dass einer der Inhaftierten an irgendeiner der genannten Straftaten beteiligt gewesen sein könnte. Erst 17 Tage nach der Inhaftierung wird erstmals 3 Personen etwas Konkretes vorgeworfen: Sie hätten die Pressesprecherin eines Modehauses in deren Auto gefährlich bedroht, indem sie diese am Wegfahren behindert hätten, passende Finger- und Handflächenabdrücke wurden laut Akten am betroffenen Auto gefunden.
Im Vergleich dazu sei nochmals an die Bedrohung ganz anderer Personen bei den Hausdurchsuchungen am 21. Mai durch Sondereinheiten der Polizei erinnert: Türen wurden eingerammt, schlafende Menschen wurden von vermummten Personen mit gezogener Waffe aus dem Schlaf gerissen.

Lauschangriff

Die Staatsanwaltschaft gibt selbst an, dass bereits seit Jahren Ermittlungen der Polizei gegen TierschützerInnen stattgefunden haben. Seit etwa einem Jahr werden Telefongespräche der verdächtigten Personen abgehört, Emails werden wörtlich zitiert, Standortüberwachungen wurden durchgeführt, allerdings verweigert die Staatsanwaltschaft bis heute den Zugang zu den Bescheiden, welche diesen massiven Lauschangriff begründen. Trotz dieser umfassenden Überwachung hat die Behörde offenbar nichts gefunden, außer theoretisches Spintisieren in einem geschlossenen Internetforum. Auf jedem Wirtshausstammtisch bekommt man markigere Sprüche zu hören. Wo endet der Österreichische Rechtsstaat, wenn die Polizei private Konversationen ausschnüffeln darf, um dann vermeintliche „Gesinnungstäter" auf Grund ihrer Äußerungen zu verhaften? Und wie qualifiziert man eine Polizeiarbeit, die Verhaftungen damit begründet zu sagen: „Hier hat es Vergehen gegeben, dort hat jemand gesagt, er fände diese Vergehen nicht so schlimm, ergo muss diese Person der Täter sein" Die weitaus zahlreicheren Aussagen der Betroffenen, die deren idealistische und gewaltfreie Gesinnung zeigen, werden im Akt nicht zitiert. So aber müssen Leute, die sich aus tiefster Überzeugung und mit vollem persönlichem Engagement für die Schwächsten unserer Gesellschaft einsetzen, für Straftaten herhalten, die sie nie begangen haben. Der § 278a ist nur erfüllt, wenn mindestens 10 Personen eine unternehmensähnliche Struktur bilden: Interessanterweise wurden genau 10 Personen festgenommen! Ein weiterer brisanter Fakt ist auch, dass die Festgenommen teilweise untereinander überhaupt keinen Kontakt pflegten oder sich gar nicht kannten. Ein Umstand, der der Polizei durch die jahrelange Überwachung bekannt gewesen sein muss! Was veranlasst also die Polizei, Anschuldigungen zu erheben (nämlich dass sich diese Personen zu einer kriminellen Organisation zusammen geschlossen hätten), von denen sie weiß, dass sie unzutreffend sind? Die „kriminelle Organisation" als willkommenes Instrument, den Tierschutz zu diskreditieren und lahmzulegen?

Hungerstreik

Sieben der Inhaftierten traten auf Grund all dieser Ungeheuerlichkeiten in den z.T. mehrwöchigen Hungerstreik, der bei einem der Inhaftierten, DDr. Martin Balluch rund 45 Tage bis Anfang Juli angedauert hat. DDr. Martin Balluch wurde zeitweise zwangsernährt. Er forderte mit dieser gewagten Maßnahme - letztlich erfolglos - die Bekanntgabe der ihn belastenden Beweise oder die sofortige Enthaftung.

Zwangsweise DNA Abnahme

Obwohl laut StPO eine zwangsweise DNA Abnahme in diesem strafrechtlichen Zusammenhang, nämlich § 278a, unzulässig ist, wurden mindestens zwei Inhaftierten mit Gewalt und gegen ihren Willen DNA-Proben abgenommen. Ein Opfer wurde dabei von mehreren Polizisten brutal festgehalten.

Anzeige wegen Amtsmissbrauch, Maßnahmebeschwerden usw.

Aus einem von der Staatsanwaltschaft Wr.Neustadt übermittelten Akt geht hervor, dass ein Kronzeuge P. eine belastende Aussage gemacht hätte. Laut Gedächtnisprotokoll (!!) einer Beamtin habe er ausgesagt, dass er von der Täterschaft eines der Beschuldigten in Bezug auf einen Brandanschlag überzeugt sei. Als er davon Kenntnis erlangt, bestreitet Zeuge P. umgehend diese Darstellung der Polizei und hat dies einem der Verteidiger auch schriftlich bestätigt. Gegen die ermittelnde Beamtin wurde Anzeige wegen Amtsmissbrauch erstattet. Dieser Anzeige werden Maßnahmebeschwerden wegen der Unverhältnismäßigkeit der Polizeiaktion und wegen zahlreicher Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der Hausdurchsuchungen folgen. Die U-Haft der 10 Betroffenen wird mit Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr begründet. Interessant in diesem Zusammenhang, dass einem der Inhaftierten beim Haftprüfungstermin am 6. Juni von der Haftrichterin angeboten wurde, die U-Haft aufzuheben, wenn er Computer-Passwörter preisgibt. Was dies an der angeblichen Tatbegehungsgefahr ändern sollte, sei dahingestellt. Und dass die Betroffenen beim genannten Haftprüfungstermin miteinander reden konnten, lässt wiederum an der akuten Verdunkelungsgefahr zweifeln.

Zurückhalten beschlagnahmter Gegenstände

Es wurden auch Räumlichkeiten von Personen durchsucht, die selbst nicht beschuldigt sind. All diesen Personen wurden trotzdem die Mobiltelefone sowie zahlreiche andere Gegenstände (vor allem Computer) weggenommen und trotz mehrmaliger Aufforderung noch nicht zurückgegeben. Der leitende Staatsanwalt aus Wr. Neustadt betont immer wieder, dass der Verein Gegen Tierfabriken (VGT) in keiner Weise beschuldigt ist und dass er auf keinen Fall möchte, dass der VGT in seiner Arbeit behindert wird. Trotz dieser mehrmaligen Beteuerungen hat der VGT nach wiederholter Aufforderung zur Rückgabe seine beschlagnahmten Gegenstände bisher (Stand 21.8.2008) noch nicht wieder bekommen.

Stellungnahme von Amnesty International

Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International setzt sich für die Tierrechtsgefangenen ein. In einem zweiseitigen Schreiben nimmt die Organisation Stellung und listet eine Reihe von Verstößen gegen das österreichische Strafrecht auf. Amnesty International betont einmal mehr, dass politisches und gesellschaftliches Engagement Ausdruck der Meinungsäußerungsfreiheit sind und somit durch die Menschenrechte geschützt. Kritisiert wird der absurde Versuch, aus der Verabredung mehrerer Demonstranten zu gemeinsamen Vorgehen, eine Gruppe organisierten Verbrechens zu konstruieren. Als Verdachtsmoment genügt dann schon eine Mitgliedschaft in dieser von der Justiz konstruierten kriminellen Vereinigung. Amnesty International hat darauf hingewiesen, dass nach dieser Interpretation beispielsweise auch bekannte Umweltorganisationen wie Greenpeace den Tatbestand etwa durch das Besetzen eines Atomkraftwerks erfüllen würden, und in weiterer Folge SpenderInnen von Umweltorganisationen wegen Terrorismusfinanzierung strafrechtlich belangt werden könnten. Auch wird darauf hingewiesen, dass der Terminus"organisierte Kriminalität" durch eine Bereicherungsabsicht geprägt ist und schwerstwiegende Verbrechen bezeichnet, für welche die Absicht der Gewinnmaximierung charakteristisch ist (Rauschgifthandel und -schmuggel, Waffenhandel und -schmuggel etc.) Auch die Unverhältnismäßigkeit bei den Hausdurchsuchungen wird hier sehr kritisch beleuchtet, vielen Personen wurde ja selbst das Recht des Heranziehens einer Vertrauensperson verwehrt. Brisant ist laut Amnesty auch der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft immer wieder beteuert, die Arbeit von nicht tatverdächtigen Vereinen nicht behindern zu wollen, dann aber das gesamte beschlagnahmte Material auch nach Wochen noch nicht herausgegeben wird. Auch das sieht Amnesty International sehr kritisch.

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