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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.05.2023)

Wien, am 23.05.2023

Mastrinder auf Vollspaltenboden ohne Platz!

Rinder haben das Bedürfnis viel zu gehen. Auf Weiden ist das möglich. Die aktuell übliche Haltungsform in Mastställen gibt ihnen keine Gelegenheit dazu.

Der Auerochse, der seit 1627 ausgerottet ist, war die Wildform der Rinder. Es handelte sich um ein Tier, das ständig weiterzog und einen Großteil seiner Zeit mit Grasen und mit Wiederkäuen im Liegen verbrachte. Beides ist auf Vollspaltenboden gar nicht oder nicht schmerzfrei möglich.

Die Verordnung zur Haltung von Mastrindern gibt in der Anlage 2 der 1. Tierhaltungsverordnung unter Pkt 4.2.2.2 das Mindestplatzangebot vor:

  • Rinder bis 350 kg: 2 m²/Tier
  • Rinder bis 500 kg: 2,4 m²/Tier
  • Rinder bis 650 kg: 2,7 m²/Tier
  • Rinder über 650 kg: 3 m²/Tier

Für die Größe der Rinder und ihr ständiges Bedürfnis zu gehen, ist diese Enge eine furchtbare Tierquälerei und echte Katastrophe. Immerhin müssen die Tiere bis zu 2 ½ Jahre mit dieser winzigen Fläche auskommen. Für einen Stier mit 650 kg bedeutet das 1,5 m x 1,8 m Bodenfläche. Das ist zu wenig, um sich umzudrehen, da kann das Tier gerade noch still stehen – ein Leben lang.

Fast schon höhnisch klingt der Satz in der Verordnung unter diesem Mindestplatzangebot: Diese Mindestflächen beziehen sich auf vollperforierte Böden. Mit anderen Worten: ist der Boden tierfreundlicher gestaltet und mit Stroh eingestreut, dann müssen die Tiere auch mehr Platz haben, nämlich zusätzlich eine trockene, ausreichend groß dimensionierte Liegefläche.

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