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Anbindehaltung von Rindern

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.06.2015)

Wien, 24.06.2015

Die ständige Anbindehaltung bei Rindern ist in Österreich verboten, jedoch bietet das Gesetz so viele Ausnahmen, dass das Verbot kaum zum Tragen kommt.

Man würde glauben, dass angebundene Rinder bei uns der Vergangenheit angehören, denn seit dem Jahr 2005 ist die ständige Anbindehaltung in Österreich eigentlich gesetzlich verboten. Auch die Werbeindustrie vermittelt uns stets Bilder einer artgerechten Tierhaltung, bei der glückliche Kühe auf einer Alm grasen können.

Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Laut Gesetz stehen Rindern nur 90 Tage im Jahr zur Verfügung, an denen sie sich frei bewegen dürfen. Selbst diese kurze Zeit des Auslaufes wird von vielen Betrieben nicht eingehalten. Es gibt nämlich einige Ausnahmeregelungen, unter welchen der Freigang ausbleiben darf. Diese Ausnahmen können praktisch auf jeden Betrieb zutreffen. Darunter fallen etwa das Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weideflächen oder bauliche Gegebenheiten am Betrieb.1

Eine Vielzahl der Milchbetriebe in Österreich praktizieren die ständige Anbindehaltung. Das bedeutet, die Kuh ist am Hals mit einer Kette oder zwischen zwei Metallstäben fixiert. So bleibt das Aufstehen und Niederlegen die einzige Bewegung, die noch möglich ist. Durch die kurzen Anbindevorrichtung treten häufig Verrenkungen, Liegeschwielen oder auch entzündete Gelenke auf. Nicht einmal Einstreu ist vom Gesetz verpflichtend vorgeschrieben und so liegen die Tiere dann auf dem harten Betonboden. Kühe bevorzugen eigentlich einen weichen und verformbaren Untergrund zum Liegen (z.B. Stroh). Konventionelle Ställe werden diesem Anspruch jedoch meistens nicht gerecht. Gerade in der Anbindehaltung kommt es zu einem immer wiederkehrenden Problem: Im hinteren Teil der Liegefläche ist ein Gitter angebracht, durch welches die Exkremente in den Güllekanal fallen. In der Liegeposition berühren die Rinder diese Stelle direkt mit ihren Hinterschenkeln und Eutern. Dies führt regelmäßig zu Erkrankungen, Zitzenverletzungen, Druckstellen und Geschwüren an den Klauen.

Zu den Grundbedürfnissen von Kühen gehören eigentlich die Nahrungssuche und das Grasen, Körperpflege, gegenseitiges Belecken, Gehen, Galoppieren und vieles mehr. Das Ausleben dieser Bedürfnisse wird in der Intensivtierhaltung unmöglich gemacht.

Quelle

  1. vgl. §16 (4) des Österr. Tierschutzgesetzes

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