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Tierschutz in die Verfassung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.05.2013)

01.05.2013

Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen war bereits eine der drei Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens im März 1996. In dieser einen Eintragungswoche gingen damals 460.000 Menschen in ihr Bezirksamt und unterschrieben das Begehren. Das Tierschutzvolksbegehren war damit eines der erfolgreichsten Volksbegehren in der Geschichte.

Nach einer intensiven Kampagne, in deren Rahmen auch in die Landtagswahlkampfschlacht für Kärnten und Salzburg, sowie in die Bundespräsidentschaftswahl, jeweils 2004, eingegriffen wurde, beschloss das Parlament einstimmig, die Regierung aufzufordern, sie möge die Aufnahme von Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung durchführen. Es wurde ein Verfassungskonvent gegründet, der sich mit einer Neustrukturierung der Verfassung beschäftigen sollte, doch es gab keine Einigung. Anlässlich der Nationalratswahlen 2006 versprachen alle Parteien noch, in der nächsten Legislaturperiode für Tierschutz in die Verfassung zu stimmen. Doch der Verfassungskonvent starb und mit ihm starb die Initiative dazu.

Also sammelten sich alle Tierschutzorganisationen unter einem Banner im Jahr 2008 und wollten in einer schlagkräftigen Kampagne Tierschutz in die Verfassung bringen. Am 21. Mai 2008 sollte die Kampagne beginnen – aber sie wurde durch den Polizeischlag im Rahmen der Tierschutzcausa in den frühen Morgenstunden desselben Tages im Keim erstickt. Damals hatten wir eine eigene Webseite aufgesetzt, www.tierschutz-in-die-verfassung.at, die seitdem in den Dornröschenschlaf gefallen ist.

Auswirkungen einer Verfassungsbestimmung Tierschutz

Eine Reihe anderer Länder hat Tierschutz bereits in die Verfassung aufgenommen, wie z.B. Deutschland und die Schweiz. Tierschutz ist auch in der Landesverfassung von Salzburg verankert. Die Verfassung ist die Grundlage des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft. Sie legt die Wertebasis fest, auf die wir uns in der Gesellschaft geeinigt haben. Tierschutz ist schon längst ein Grundwert und muss daher endlich in der Verfassung verankert werden. Was als Wertekonsens in der Verfassung steht, muss von allen Verantwortlichen in der Gesellschaft beachtet werden und in alle Entscheidungen einfließen, wie z.B.

  • Entscheidungen von Gerichten, wie bestehende Gesetze interpretiert werden
  • Beschlussfassungen von neuen Gesetzen im Parlament
  • Vollzug von Gesetzen durch die Exekutive
  • Genehmigungen von Tierversuchen
  • Ausmaß der Förderung von Tierschutz durch die öffentliche Hand (z.B. Tierheime)

Grundsätzlich findet bei jeder gesellschaftspolitischen Entscheidung eine Abwägung zwischen Rechtsgütern statt, bei Tierschutzfragen kommt es dabei auf die Gewichtigkeit von Tierschutz als gesellschaftlichem Interesse an. Tierschutz in der Verfassung würde dieses Gewicht erhöhen und dadurch die Abwägung mit Rechtsgütern, die bereits in der Verfassung verankert sind, erst ermöglichen. Das kann u.a. folgende konkreten Themen betreffen:

  • Tierversuche
    Hier muss das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft, das in der Verfassung steht, mit dem Tierschutzinteresse abgewogen werden.
  • Singvogelfang
    Alte Traditionen können nur aus schwerwiegenden Gründen eingeschränkt werden, erst wenn Tierschutz in der Verfassung steht könnte das ausreichen, um den Singvogelfang endlich zu verbieten.
  • Tierqual in der Kunst
    Bei einer Reihe von Kunstprojekten ermöglicht die in der Verfassung garantierte Freiheit der Kunst Tierquälereien, wie z.B. Goldfische, die in einem Mixer zerstückelt wurden, ein angeketteter Hund, der neben dem Zuschauerstrom verhungern musste, oder das 6-Tage-Theater, in dessen Verlauf als Kunstakt lebende Stiere vor den Augen der ZuschauerInnen getötet wurden. Ohne Tierschutz in der Verfassung kann die Freiheit der Kunst nicht gegen Tierschutzbedenken abgewogen werden.
  • Meinungsfreiheit für Tierschutz
    Die Proteste von TierschützerInnen z.B. gegen Pelz werden von den Behörden immer wieder mit der Begründung stark eingeschränkt, dass die verfassungsgeschützte Gewerbefreiheit wichtiger als der Tierschutz wäre. Mit Tierschutz in der Verfassung hätte sich auch das Gewerbe an Tierschutzprinzipien zu orientieren.
  • Tierquälerei bei der Religionsausübung
    Am 11. Juni 1992 wurden in Tirol einige Personen wegen Tierquälerei verurteilt, weil sie im Rahmen des Kurbanfestes Schafe ohne Betäubung getötet hatten, was nach dem damaligen Tiroler Tierschutzgesetz verboten war. Im Juni 1996 hob der Oberste Gerichtshof die Verurteilung zusammen mit dem Verbot, ohne Betäubung Tiere nicht schlachten zu dürfen, auf. Mit Tierschutz in der Verfassung könnte die Religionsfreiheit durch Tierschutzbestimmungen eingeschränkt werden.

Im Verfassungsausschuss des Parlaments wurde Tierschutz Anfang 2012 wieder ein Thema. Man beschloss, einen eigenen Unterausschuss mit der Parität 5 SPÖ, 5 ÖVP, 3 FPÖ, 2 Grüne und 1 BZÖ zu gründen, der die Umsetzung einer Staatszielbestimmung besprechen soll. Allerdings hat die dafür zuständige ÖVP im Verfassungsausschuss diesen Unterausschuss bis Juli 2012 noch immer nicht konstituiert, die Mitglieder wurden bis dahin gar nicht festgelegt. Um eine vernünftige Reform des Tierversuchsgesetzes durchführen zu können, muss Tierschutz gleichzeitig mit dem Beschluss zum neuen Tierversuchsgesetz in die Verfassung aufgenommen werden. Die konkrete Staatszielbestimmung Tierschutz wurde bereits 2004 vom Parlament 2004 formuliert:

Das Wohlbefinden und das Leben der Tiere werden aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf geschützt.

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