Nationalratswahl '06: Schweinehaltung - vgt

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Nationalratswahl '06: Schweinehaltung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.03.2017)

03.03.2017

Schweine sind die großen Verlierer des Bundestierschutzgesetzes. Die Schweinehaltung ist im wesentlichen im Rahmen der 1. Tierhaltungsverordnung geregelt und orientiert sich an den EU-Mindestrichtlinien. Mit anderen Worten, in Österreich ist der Schutz der Schweine auf das von der EU vorgegebene absolute Mindestmaß reduziert. Im Vergleich zu den Landestierschutzgesetzen bedeutete das bei Einführung des Bundestierschutzgesetzes eine Reihe von Verschlechterungen.

Der VGT fordert daher, die 1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 5, wie folgt zu erweitern:

  • Verbot der Vollspaltenböden

  • Verpflichtende Einstreu

  • Mehr Platz als 0,7 m² für ein 110 kg schweres Tier

  • Schmerzhafte Eingriffe wie Kastrationen nur unter Narkose und durch TierärztInnen

Stellungnahmen der Parteien:

Die Antwort von Tierschutzsprecherin Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer
Grundsätzlich teile ich Ihre Meinung nicht, dass die Schweine im Bundestierschutzgesetz bzw. in der 1. Tierhalteverordnung benachteiligt werden. Die Frage der Schweinehaltung, insbesondere im Zusammenhang mit Eingriffen, wurde intensiv beraten. Es wurde eine Einigung erzielt, die von den Experten mitgetragen werden konnte und den notwendigen Ausgleich zwischen den berechtigten Tierschutzinteressen und den Rahmenbedingungen für unsere heimische Landwirtschaft herstellt.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher Jan Krainer
Selbstverständlich sind wir weiterhin für ein Verbot von Vollspaltenböden und für verpflichtende Einstreu. Gleichzeitig müssen wir aber darauf hinweisen, dass auf Grund bestehender Übergangsfristen im bestehenden Bundestierschutzgesetz für diese Forderungen eine Novelle des Bundestierschutzgesetzes und der Verordnungen erforderlich ist. Die SPÖ ist auch für mehr Platz für Mastschweine und dafür, dass schmerzhafte Eingriffe wie Kastrationen nur unter Narkose und durch TierärztInnen zu erfolgen haben, letzteres aber nicht nur bei Schweinen (z.B. Entfernung der Hornanlage bei Kälbern etc.).

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecherin Mag. Brigid Weinzinger
Die Grünen unterstützen diese Forderungen. Denn die Stallsysteme müssen an die Bedürfnisse der Tiere angepasst werden und nicht umgekehrt. Schmerzhafte Eingriffe sollen, wo sie nicht vermeidbar sind, nur unter Schmerzausschaltung durchgeführt werden dürfen.
Darüber hinaus setzen wir uns ein für

  • die Kennzeichnung von Nutztieren mit Chip statt Ohrmarken und von Pferden mit Chip statt mit Brandnarben
  • ein Ende der Qualzuchten in Richtung maximale Produktionssteigerung bis zur Bewegungsunfähigkeit der Tiere, wie z.B. in der Putenmast
  • eine Verdoppelung der Tierschutzkontrollen (von derzeit 2% der tierhaltenden Betriebe jährlich), mit Schwerpunkt auf industrielle Tierhaltungsbetriebe und gezielte Nachkontrollen bei beanstandeten Betrieben.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher Klaus Wittauer
Das BZÖ ist für ein Verbot von Vollspaltenböden, für verpflichtende Einstreu und dafür, dass schmerzhafte Eingriffe wie Kastrationen nur unter Narkose und durch TierärztInnen vorgenommen werden dürfen. Das BZÖ unterstützt allerdings nicht die VGT-Forderung nach mehr Platz für Mastschweine, spricht sich aber auch nicht dagegen aus.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher Norbert Hofer
Ein Verbot der Vollspaltenböden und eine verpflichtende Einstreu werden von der FPÖ unterstützt. Ein 110 kg schweres Schwein benötigt zumindest 1 m² Platz. Was die Kastration anbelangt, so sollte diese nur in der 1. Lebenswoche erfolgen.

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