Schweine sind die großen Verlierer des Bundestierschutzgesetzes.
Die Schweinehaltung ist im wesentlichen im Rahmen der 1. Tierhaltungsverordnung
geregelt und orientiert sich an den EU-Mindestrichtlinien. Mit
anderen Worten, in Österreich ist der Schutz der Schweine
auf das von der EU vorgegebene absolute Mindestmaß reduziert.
Im Vergleich zu den Landestierschutzgesetzen bedeutete das bei
Einführung des Bundestierschutzgesetzes eine Reihe von
Verschlechterungen.
Der VGT fordert daher, die 1. Tierhaltungsverordnung, Anlage
5, wie folgt zu erweitern:
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Verbot der Vollspaltenböden
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Verpflichtende Einstreu
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Mehr Platz als 0,7 m² für ein 110 kg schweres
Tier
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Schmerzhafte Eingriffe wie Kastrationen nur unter Narkose
und durch TierärztInnen
Stellungnahmen der Parteien:
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Die Antwort von
Tierschutzsprecherin Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer
Grundsätzlich teile ich Ihre Meinung nicht,
dass die Schweine im Bundestierschutzgesetz bzw.
in der 1. Tierhalteverordnung benachteiligt werden.
Die Frage der Schweinehaltung, insbesondere im
Zusammenhang mit Eingriffen, wurde intensiv beraten.
Es wurde eine Einigung erzielt, die von den Experten
mitgetragen werden konnte und den notwendigen
Ausgleich zwischen den berechtigten Tierschutzinteressen
und den Rahmenbedingungen für unsere heimische
Landwirtschaft herstellt.
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Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher
Jan Krainer
Selbstverständlich sind wir weiterhin für
ein Verbot von Vollspaltenböden und für
verpflichtende Einstreu. Gleichzeitig müssen
wir aber darauf hinweisen, dass auf Grund bestehender
Übergangsfristen im bestehenden Bundestierschutzgesetz
für diese Forderungen eine Novelle des Bundestierschutzgesetzes
und der Verordnungen erforderlich ist. Die SPÖ
ist auch für mehr Platz für Mastschweine
und dafür, dass schmerzhafte Eingriffe wie
Kastrationen nur unter Narkose und durch TierärztInnen
zu erfolgen haben, letzteres aber nicht nur bei
Schweinen (z.B. Entfernung der Hornanlage bei
Kälbern etc.). |
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Die Antwort stammt von Tierschutzsprecherin
Mag. Brigid Weinzinger
Die Grünen unterstützen diese Forderungen.
Denn die Stallsysteme müssen an die Bedürfnisse
der Tiere angepasst werden und nicht umgekehrt.
Schmerzhafte Eingriffe sollen, wo sie nicht vermeidbar
sind, nur unter Schmerzausschaltung durchgeführt
werden dürfen.
Darüber hinaus setzen wir uns ein für
- die Kennzeichnung von Nutztieren mit Chip statt
Ohrmarken und von Pferden mit Chip statt mit Brandnarben
- ein Ende der Qualzuchten in Richtung maximale
Produktionssteigerung bis zur Bewegungsunfähigkeit
der Tiere, wie z.B. in der Putenmast
- eine Verdoppelung der Tierschutzkontrollen
(von derzeit 2% der tierhaltenden Betriebe jährlich),
mit Schwerpunkt auf industrielle Tierhaltungsbetriebe
und gezielte Nachkontrollen bei beanstandeten
Betrieben.
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Die Antwort stammt
von Tierschutzsprecher Klaus Wittauer
Das BZÖ ist für ein Verbot von Vollspaltenböden,
für verpflichtende Einstreu und dafür,
dass schmerzhafte Eingriffe wie Kastrationen nur
unter Narkose und durch TierärztInnen vorgenommen
werden dürfen. Das BZÖ unterstützt
allerdings nicht die VGT-Forderung nach mehr Platz
für Mastschweine, spricht sich aber auch
nicht dagegen aus. |
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Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher
Norbert Hofer
Ein Verbot der Vollspaltenböden und eine
verpflichtende Einstreu werden von der FPÖ
unterstützt. Ein 110 kg schweres Schwein
benötigt zumindest 1 m² Platz. Was die
Kastration anbelangt, so sollte diese nur in der
1. Lebenswoche erfolgen. |