Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.03.2017)
Nationalratswahl '06: Tierversuche
Tierversuche werden in einem eigenen Gesetz geregelt, das allerdings bereits 1988 erlassen wurde, also lange bevor Tierschutz den Stellenwert bekommen hat, den er heute genießt. Zusätzlich sind den Tierschutzombudspersonen durch diese Herausnahme aus dem Bundestierschutzgesetz im Bereich der Tierversuche ebenfalls die Hände gebunden.
In den letzten Jahren hat sich eine Reihe von Mängeln im Tierversuchsgesetz gezeigt. Die durch §12 Tierversuchsgesetz vorgesehenen Kontrollen der Tierversuche und der Tierversuchslabors finden nicht statt, weil keine professionelle Kontrollkommission mit klaren Kompetenzen dafür eingerichtet wurde. Die Tierversuche werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch keiner ethischen Evaluierung unterzogen. Zusätzlich gibt es keine ernsthaften Sanktionen, wenn Tierversuche trotz Ablehnung durchgeführt werden. Die vorgesehenen Geldstrafen sind für die Firmen, die Tierversuche durchführen, lächerlich gering. Die Definition von Tierversuchen, die dann in die Statistik einfließen, entspricht nicht internationalen Standards. Z.B. Dissektionen oder Versuche, bei denen die Tiere nach dem Versuch nicht mehr aus der Narkose aufwachen, oder Versuche, bei denen die ExperimentatorInnen selbst der Meinung sind, dass sie die Versuchstiere nicht belasten, sowie alle noch so schmerzhaften Versuche an wirbellosen Tieren usw. zählen nach §2 Tierversuchsgesetz nicht als Tierversuche.
Die Haltung von Versuchstieren nach der Anlage 1 der Tierversuchs-Verordnung entspricht ebenfalls längst nicht mehr den durch das Bundestierschutzgesetz geschaffenen generellen Haltungsstandards, die Käfige und Boxen sind viel zu klein und ohne der notwendigen Ausstattung.
Der VGT fordert daher:
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Die Grundsätze des Bundestierschutzgesetzes und die Kompetenz der Tierschutzombudspersonen müssen sich auch auf Tierversuche erstrecken
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Das Tierversuchsgesetz von 1988 muss grundsätzlich reformiert und den gehobenen Tierschutzstandards angepasst werden
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Insbesondere muss die Definition von Tierversuchen jegliche Versuche an allen Tieren umfassen, auch Versuche am getöteten oder terminal narkotisierten Tier, unabhängig von der Einschätzung der ExperimentatorInnen, ob der Versuch das Tier genügend belastet und unabhängig davon, ob es sich um ein Wirbeltier handelt oder nicht
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Schaffung einer professionellen Genehmigungskommission für alle Tierversuche, die ihre Funktion einer unangemeldeten Kontrolle jedes einzelnen Labors jährlich wahrnimmt und jeden einzelnen Versuch nach wissenschaftlichen, aber auch nach ethischen Kriterien evaluiert und gegebenenfalls ablehnt
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Wenn Tierversuche nicht genehmigt wurden und trotzdem durchgeführt werden, muss das schwerwiegende Konsequenzen für die Verantwortlichen zur Folge haben, wie z.B. mangels Vertrauenswürdigkeit ein Verbot weitere Tierversuche bewilligt zu bekommen
Stellungnahmen der Parteien:
Die Antwort von
Tierschutzsprecherin Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer Zum österreichischen Tierversuchsgesetz möchte ich folgendes bemerken: diese Vorschrift stammt aus dem Jahr 1989 und wird laufend den neuesten Erkenntnissen angepasst (das letzte Mal im Jahr 2005). Das Gesetz wurde auf der Grundlage der Richtlinie 86/609/EWG zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere erlassen und wird von den zuständigen Bundesministerien (BMGF, BMWA, BMLFUW und BMBWK) vollzogen. Die Regelungen und Bestimmungen im Bereich des Tierschutzes sind sehr restriktiv. Alle, die sich mit der Durchführung von Tierversuchen befassen sind verpflichtet sich an die im Tierversuchsgesetz genannten Grundsätze zu halten. Das allgemeine Ziel ist es die Anzahl der Tierversuche zu reduzieren und die Belastung der Versuchstiere auf ein Minimum herabzusetzen. Ein entscheidender Punkt ist die Förderung von Ersatzmethoden durch die zuständigen BundesministerInnen. Hier wird das „3 R“ – Prinzip (Reduction, Refinement, Replacement) unmittelbar in das Gesetz aufgenommen. Ein eigens eingerichteter Staatspreis für Ersatzmethoden zum Tierversuch soll ebenfalls zu einer Reduktion der Tierversuche beitragen. |
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Die Antwort stammt
von Tierschutzsprecher Jan Krainer Die Schaffung einer professionellen Genehmigungskommission für alle Tierversuche, die ihre Funktion einer unangemeldeten Kontrolle jedes einzelnen Labors jährlich wahrnimmt und jeden einzelnen Versuch nach wissenschaftlichen, aber auch nach ethischen Kriterien evaluiert und gegebenenfalls ablehnt, finde ich sinnvoll. Wenn Tierversuche nicht genehmigt wurden und trotzdem durchgeführt werden, muss das schwerwiegende Konsequenzen für die Verantwortlichen zur Folge haben, wie z.B. mangels Vertrauenswürdigkeit ein Verbot weitere Tierversuche bewilligt zu bekommen. |
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Die Antwort stammt von Tierschutzsprecherin
Mag. Brigid Weinzinger Ein grüner Entschließungsantrag hat zu einer Vierparteien-Entschließung geführt, woraufhin Tierversuche an Menschenaffen verboten wurden. Weiters setzen sich die Grünen ein für
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Die Antwort
stammt von Tierschutzsprecher Klaus Wittauer |
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Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher
Norbert Hofer |