Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.03.2017)
Nationalratswahl '06: Tierschutz in die Verfassung
Bereits das Tierschutzvolksbegehren 1996 hat die Erhebung von Tierschutz zum Staatsziel in die Bundesverfassung gefordert. Am 27. Mai 2004 gab es dazu einen einstimmig angenommenen Entschließungsantrag aller Parteien im Parlament, der allerdings nie umgesetzt wurde. Eine Reihe anderer Länder haben Tierschutz bereits in die Verfassung aufgenommen, wie z.B. Deutschland, Schweiz und Slowenien. Tierschutz ist auch in der Landesverfassung von Salzburg verankert. Die Verfassung spiegelt den Grundkonsens in unserer Gesellschaft wider. Die in ihr formulierten Staatsziele wirken sich als Ermessungsgrundlage auf die Interpretation aller Gesetze aus, jedes Gerichtsurteil muss sich am Wertekonsens der Verfassung orientieren. Tierschutz ist heute in der Gesellschaft zweifellos von so hohem Wert, dass es höchste Zeit ist, ihn als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Das Parlament hat das bereits anerkannt und in einem einstimmigen Beschluss bestätigt. Bis heute ist dieser Beschluss des Parlaments aber nicht umgesetzt worden.
Der VGT fordert daher:
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Tierschutz im Wortlaut des Entschließungsantrags vom 27. Mai 2004 in die Bundesverfassung als Staatsziel aufzunehmen: „Die Gesellschaft schützt das Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf”
Stellungnahmen der Parteien:
Die Antwort stammt
von Tierschutzsprecherin Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer |
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Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher
Jan Krainer |
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Die Antwort stammt von Tierschutzsprecherin
Mag. Brigid Weinzinger |
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Die Antwort stammt
von Tierschutzsprecher Klaus Wittauer |
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Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher
Norbert Hofer |