Nationalratswahl '06: Tierschutz in die Verfassung - vgt

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Nationalratswahl '06: Tierschutz in die Verfassung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.03.2017)

03.03.2017

Bereits das Tierschutzvolksbegehren 1996 hat die Erhebung von Tierschutz zum Staatsziel in die Bundesverfassung gefordert. Am 27. Mai 2004 gab es dazu einen einstimmig angenommenen Entschließungsantrag aller Parteien im Parlament, der allerdings nie umgesetzt wurde. Eine Reihe anderer Länder haben Tierschutz bereits in die Verfassung aufgenommen, wie z.B. Deutschland, Schweiz und Slowenien. Tierschutz ist auch in der Landesverfassung von Salzburg verankert. Die Verfassung spiegelt den Grundkonsens in unserer Gesellschaft wider. Die in ihr formulierten Staatsziele wirken sich als Ermessungsgrundlage auf die Interpretation aller Gesetze aus, jedes Gerichtsurteil muss sich am Wertekonsens der Verfassung orientieren. Tierschutz ist heute in der Gesellschaft zweifellos von so hohem Wert, dass es höchste Zeit ist, ihn als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Das Parlament hat das bereits anerkannt und in einem einstimmigen Beschluss bestätigt. Bis heute ist dieser Beschluss des Parlaments aber nicht umgesetzt worden.

Der VGT fordert daher:

  • Tierschutz im Wortlaut des Entschließungsantrags vom 27. Mai 2004 in die Bundesverfassung als Staatsziel aufzunehmen: „Die Gesellschaft schützt das Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf”

Stellungnahmen der Parteien:

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecherin Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer
Bereits im Österreich-Konvent haben wir von der ÖVP einen Antrag eingebracht, in dem wir die Verankerung von Grundprinzipien in einer neuen Bundesverfassung fordern. Der Artikel 8 Absatz 3 dieses Antrags lautet: „Die Republik schützt die Umwelt, indem sie Mensch, Tier, Pflanzen und ökologische Systeme vor vermeidbaren nachteiligen Einwirkungen bewahrt und ihre Lebensgrundlagen und Bedingungen unter Zugrundelegung der Prinzipien der Nachhaltigkeit verbessert.“ Nunmehr befasst sich ein eigens im Parlament eingerichteter Ausschuss mit den Ergebnissen des Konvents. Wir unterstützen nach wie vor den von uns eingebrachten Antrag, allerdings muss nunmehr der Abschluss der Beratungen im Besonderen Ausschuss abgewartet werden.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher Jan Krainer
Die SPÖ steht weiterhin zum Beschluss vom 27. Mai 2004 Tierschutz als Staatsziel in die Bundesverfassung aufzunehmen.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecherin Mag. Brigid Weinzinger
Die Grünen haben diesen Entschließungsantrag unterstützt und sich im Österreich-Konvent für eine Staatszielbestimmung für Umwelt und Tierschutz eingesetzt, wonach das Tier als Individuum geschützt werden soll.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher Klaus Wittauer
Das BZÖ unterstützt diese Forderung des VGT.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher Norbert Hofer
Die FPÖ ist dafür, Tierschutz als Staatszielbestimmung in die Bundesverfassung aufzunehmen. Ähnliche Anträge wurden auch auf Landesebene im Rahmen einer Änderung der Landesverfassungen bereits eingebracht.

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