Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.03.2017)

Nationalratswahl '06: Tierschutz in die Verfassung

Bereits das Tierschutzvolksbegehren 1996 hat die Erhebung von Tierschutz zum Staatsziel in die Bundesverfassung gefordert. Am 27. Mai 2004 gab es dazu einen einstimmig angenommenen Entschließungsantrag aller Parteien im Parlament, der allerdings nie umgesetzt wurde. Eine Reihe anderer Länder haben Tierschutz bereits in die Verfassung aufgenommen, wie z.B. Deutschland, Schweiz und Slowenien. Tierschutz ist auch in der Landesverfassung von Salzburg verankert. Die Verfassung spiegelt den Grundkonsens in unserer Gesellschaft wider. Die in ihr formulierten Staatsziele wirken sich als Ermessungsgrundlage auf die Interpretation aller Gesetze aus, jedes Gerichtsurteil muss sich am Wertekonsens der Verfassung orientieren. Tierschutz ist heute in der Gesellschaft zweifellos von so hohem Wert, dass es höchste Zeit ist, ihn als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Das Parlament hat das bereits anerkannt und in einem einstimmigen Beschluss bestätigt. Bis heute ist dieser Beschluss des Parlaments aber nicht umgesetzt worden.

Der VGT fordert daher:

  • Tierschutz im Wortlaut des Entschließungsantrags vom 27. Mai 2004 in die Bundesverfassung als Staatsziel aufzunehmen: „Die Gesellschaft schützt das Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf”

Stellungnahmen der Parteien:

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecherin Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer
Bereits im Österreich-Konvent haben wir von der ÖVP einen Antrag eingebracht, in dem wir die Verankerung von Grundprinzipien in einer neuen Bundesverfassung fordern. Der Artikel 8 Absatz 3 dieses Antrags lautet: „Die Republik schützt die Umwelt, indem sie Mensch, Tier, Pflanzen und ökologische Systeme vor vermeidbaren nachteiligen Einwirkungen bewahrt und ihre Lebensgrundlagen und Bedingungen unter Zugrundelegung der Prinzipien der Nachhaltigkeit verbessert.“ Nunmehr befasst sich ein eigens im Parlament eingerichteter Ausschuss mit den Ergebnissen des Konvents. Wir unterstützen nach wie vor den von uns eingebrachten Antrag, allerdings muss nunmehr der Abschluss der Beratungen im Besonderen Ausschuss abgewartet werden.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher Jan Krainer
Die SPÖ steht weiterhin zum Beschluss vom 27. Mai 2004 Tierschutz als Staatsziel in die Bundesverfassung aufzunehmen.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecherin Mag. Brigid Weinzinger
Die Grünen haben diesen Entschließungsantrag unterstützt und sich im Österreich-Konvent für eine Staatszielbestimmung für Umwelt und Tierschutz eingesetzt, wonach das Tier als Individuum geschützt werden soll.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher Klaus Wittauer
Das BZÖ unterstützt diese Forderung des VGT.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher Norbert Hofer
Die FPÖ ist dafür, Tierschutz als Staatszielbestimmung in die Bundesverfassung aufzunehmen. Ähnliche Anträge wurden auch auf Landesebene im Rahmen einer Änderung der Landesverfassungen bereits eingebracht.

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben