Eklatantes Vollzugsdefizit bei der Kälberhaltung - vgt

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Eklatantes Vollzugsdefizit bei der Kälberhaltung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.01.2007)

Wien, 15.01.2007

Kein Einstreu, Dreck, verbotene Anbindehaltung und Maulkörbe

Kein Einstreu, Dreck, verbotene Anbindehaltung und Maulkörbe

Seit nunmehr über zwei Jahren ist die Anbindehaltung von Kälbern generell, ausnahmslos und ohne Übergangsbestimmungen verboten. Doch wen kümmert das? Die Bauern offensichtlich nicht. Die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle ist ohnehin verschwindend gering und selbst wenn es zu einer Kontrolle kommen sollte, so schrecken die eventuellen Strafen nicht wirklich ab.

Flächendeckend bietet sich daher Tierschutzaktivist/-innen das gleiche Bild: Kälber an Ketten, teilweise auf hartem kaum eingestreutem Betonboden. Kühe auf viel zu kurzen, verschmutzten Liegeflächen, teilweise auch hier ohne jegliche Einstreu.

Unzählige Male hat der Verein Gegen Tierfabriken diese illegale Tierhaltung angezeigt. Die Kühe bekommen dann Gummimatten, so dass zumindest ein bisschen weicheres Liegen möglich wird. Die Kälber bekommen Kälberhütten, in denen sie sich zumindest ein paar Schritte bewegen können. Mehr kann man zur Zeit mit unserem Gesetz leider nicht erreichen. Damit aber überhaupt diese Mindestanforderungen durchgesetzt werden, braucht es ganz offensichtlich vorher Anzeigen von Tierschutzseite!

Kälber über sechs Monate sind laut Definition des Tierschutzgesetzes schon Jungrinder und unterliegen dann nicht mehr dem besonderen Schutz der Kälberhaltung. Somit darf man Rinder ab einem Alter von sechs Monaten bereits in Buchten mit Vollspaltenböden halten. Nicht ein weicher Platz zum Ausruhen ist für diese Tiere vorgesehen. Ausgenommen davon sind Kühe, die für die Milchproduktion gehalten werden.

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