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Pelzfarmprozess in Finnland: Österreichischer Tierschützer freigesprochen!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.08.2007)

Wien, 30.08.2007

Urteil schiebt nach Ansicht des VGT der behördlichen Kriminalisierung legitimer Tierschutzarbeit einen Riegel vor

Urteil schiebt nach Ansicht des VGT der behördlichen Kriminalisierung legitimer Tierschutzarbeit einen Riegel vor

Im Jahr 2003 fuhren 3 Aktivisten des Verein Gegen Tierfabriken VGT nach Finnland, um die dortigen Pelzfarmen filmisch zu dokumentieren. Aus Finnland, einem der größten Pelzproduzenten weltweit, werden auch zahlreiche Pelze nach Österreich geliefert. Die Tierschützer wurden von Pelzfarmern mit Waffen bedroht und von der Polizei festgenommen und 3 Tage lang eingesperrt. Die finnischen Medien waren sich einig: gefährliche Terroristen wurden aus dem Verkehr gezogen. Selbst im Verfassungsschutzbericht des österreichischen Amtes für Terrorismusbekämpfung über das Jahr 2003, Seite 57, findet sich diese Festnahme wieder, als wäre ein Schlag gegen den internationalen Terrorismus gelungen:
„Auf internationaler Ebene kam es zu einer Verstärkung der Zusammenarbeit mit ausländischen Aktivisten. Ende des Jahres 2003 wurden drei österreichische Mitglieder des Vereines gegen Tierfabriken (VgT) in Finnland wegen Landfriedensbruches angezeigt, nachdem sie gemeinsam mit finnischen Tierrechtlern in Pelztierfarmen eingedrungen waren.“

Im Berufungsverfahren im finnischen Vaasa wurde heute das Urteil bekannt: Freispruch für den einzigen angeklagten österreichischen Tierschützer, den VGT-Obmann DDr. Martin Balluch!

Der rehabilitierte Tierschützer kommentiert: „Eine der wichtigsten Aufgaben im Tierschutz ist die Dokumentation von Tiermissbrauch und das Öffentlichmachen dieser Skandale. Zugegeben, wie bei journalistischer Tätigkeit oft, das geschieht im Graubereich der Gesetze. Aber gleich als Terrorist bezeichnet zu werden und wegen nichts anderem, als dem Filmen von Pelztieren in Käfigen einer Pelztierfarm, im Verfassungsschutzbericht des Amtes für Terrorismusbekämpfung aufzuscheinen, als wäre durch derartige Aktionen die Verfassung und die nationale Sicherheit in Gefahr, ist schon ein starkes Stück. Daher freut es mich umso mehr, jetzt durch ein finnisches Gericht vollständig rehabilitiert worden zu sein. Das Berufungsgericht in Vaasa, Finnland, hat am 20. August 2007 getagt und die 3 Richter haben alle Evidenz präsentiert bekommen. Nach kurzer Überlegung sprachen sie mich frei. Das Hohe Gericht befand, ich habe beim Filmen in den Pelzfarmen keinerlei Gesetze gebrochen. Diese Tierschutzarbeit ist also nicht nur legitim, sie ist auch legal!“

Und DDr. Balluch weiter: „In Österreich hat der Innenminister kürzlich den VGT im Parlament als gewalttätig dargestellt und dafür nachweislich falsche Fakten angeführt. Die Unterlassungsklage des VGT wurde kostenpflichtig abgewiesen: der Minister sei immun und könne behaupten was er wolle, auch wenn es nachweislich falsch ist. Das ist die Spitze des Eisberges systematischer Versuche der Behörden, die legitime Tierschutzarbeit zu kriminalisieren. Dieses Gerichtsurteil schiebt nun diesen Kriminalisierungsversuchen einen Riegel vor. Wäre sich der Innenminister und sein Verfassungsschutz seiner Verantwortung, die er als hochrangige Persönlichkeit in Österreich hat – und wofür er ja auch offenbar immun ist – bewusst, dann müsste er jetzt seine falschen Anschuldigungen widerrufen und den Tierschutz rehabilitieren!“


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