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VGT erstattet 1025 Anzeigen gegen Vollspalten-Schweinefabriken in der Steiermark

Steiermark, 19.05.2026

Es besteht der Verdacht, dass keiner dieser Betriebe allen Schweinen einen physisch angenehmen Liegebereich bietet, wie gesetzlich seit Juli 2022 vorgeschrieben

Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung normiert seit Juli 2022: „Buchten müssen so gebaut sein, dass die Schweine Zugang zu einem physisch […] angenehmen Liegebereich haben, der […] sauber ist und so viel Platz bietet, dass alle Schweine gleichzeitig liegen können“. Sollte Österreich auch Tieren gegenüber ein Rechtsstaat sein, wird diese Bestimmung wohl umgesetzt werden müssen. Eine Bucht mit Vollspaltenboden, egal ob die Neuversion, die ab 2034/2038 als neuer Mindeststandard gilt, oder die Alte, hat einen Betonboden, der vollständig mit scharfkantigen Spalten durchzogen ist. Ein solcher Boden ist steinhart und verletzt durch die scharfen Kanten die Klauen. Abgesehen davon ist er nicht sauber, weil er nie ausgeputzt wird. Die Schweine werden so eng gehalten, mit 0,55 m² (bzw. ab 2034/2038 mit sage und schreibe 0,65 m²) pro 85 kg Schwein, damit sie durch ihre Bewegungen den Kot nach unten durchdrücken. Sauber ist deshalb anders. Und genug Platz ist in keinem Fall, weder in der gesamten Bucht, in der bei diesem Platzangebot nicht alle Schweine gleichzeitig entspannt nebeneinander liegen können (dafür wären mindestens 1 m² pro Schwein nötig), noch wenn man einen Teilbereich willkürlich herausnehmen und als Liegebereich titulieren würde. In Wahrheit gibt es auf Vollspaltenboden keinen Liegebereich. Deshalb übertreten alle Schweinebetriebe mit Vollspaltenboden diese Gesetzesnorm. Und deshalb musste der VGT zu einer solchen Massenanzeige schreiten.

Angezeigt wurden in den Bezirken

  • Bruck-Mürzzuschlag: 3 Betriebe

  • Deutschlandsberg: 76 Betriebe

  • Graz: 2 Betriebe

  • Graz-Umgebung: 52 Betriebe

  • Hartberg-Fürstenfeld: 180 Betriebe

  • Leibnitz: 253 Betriebe

  • Leoben: 3 Betriebe

  • Liezen: 1 Betrieb

  • Murtal: 14 Betriebe

  • Südoststeiermark: 381 Betriebe

  • Voitsberg: 7 Betriebe

  • Weiz: 53 Betriebe

     

Also insgesamt: 1025 Betriebe.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Wenn Schweine keinen angenehmen Liegebereich haben, dann entzünden sich ihre Gelenke, wie bei 92 % (!) der Tiere auf Vollspaltenboden, und sie bekommen unangenehme Liegeschwielen. Wenn sie nicht wenigstens gleichzeitig entspannt nebeneinander schlafen können, dann werden sie gereizt und neurotisch und beißen sich in Ohren und Schwänze. Diese Gesetzesnorm hat also ihren Sinn, sie will Schweine vor den allerschlimmsten Auswüchsen der Tierindustrie schützen und ihnen wenigstens ein Minimum an Lebensqualität bieten. Doch die Behörden beachten diese Norm nicht ausreichend, sonst dürfte es keine Vollspaltenboden-Schweinefabriken mehr geben. Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz ergaben, dass in Kärnten, Wien, Tirol und Salzburg keine Verfahren wegen Übertretung nach Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung geführt worden sind, in der Steiermark dagegen 6, in NÖ 8, in Vorarlberg 2, im Burgenland 1 und in OÖ 16. Insgesamt gab es also 33 Strafverfahren wegen Übertretung dieser Norm. Bedenkt man aber, dass es in Österreich tausende Schweinefabriken mit Vollspaltenboden gibt, wirkt diese Anzahl seit 2022 viel zu gering. Deshalb war es notwendig, jetzt 1025 derartige Strafverfahren mittels Anzeigen einzuleiten.“

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