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Lebendköderfallen - waidgerecht?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.10.2003)

Wien, 25.10.2003

Fallenfang ist immer grausam. Eine besondere Ausformung dieser abscheulichen Jagdvariante sind die so genannten Lebendköderfallen.

Fallenfang ist immer grausam. Eine besondere Ausformung dieser abscheulichen Jagdvariante sind die so genannten Lebendköderfallen. Das Prinzip dieser Methode ist es, lebende, in Fallen gesperrte Tiere als Lockmittel einzusetzen. Dabei handelt es sich entweder um artgleiche Tiere oder um Beutetiere, die, um längere Zeit „benutzt“ werden zu können, in einem abgetrennten Fallenabteil eingeschlossen sind, d.h. nicht vom gefangenen Tier getötet werden können.

Welche Arten des Fallenfangs erlaubt sind, welche Tiere damit gefangen werden dürfen, was als Tierquälerei gilt – all das ist und bleibt völlig uneinheitlich und somit unüberschaubar. Auch vom kommenden bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz bleiben Jagd- und Fischereigesetz ausgenommen und somit weiterhin den einzelnen Landesgesetzen unterworfen. Was das Jagdgesetz so besonders absurd macht, ist die völlige Willkür dessen was erlaubt ist und was nicht. Denn was JägerInnen dürfen, richtet sich danach ob es der Waidgerechtigkeit entspricht, und das wiederum bestimmt die Jägerschaft.

Ein Beispiel aus der Steiermark

Wie sich oben Beschriebenes in der Praxis auswirkt, wurde uns wieder einmal vor Augen geführt, als uns kürzlich ein anonymer Hinweis über eine Lebendkrähenfalle in der Steiermark, genauer gesagt im Bezirk Hartberg, erreichte. Der Anrufer berichtete uns von einer am Waldrand aufgestellten Falle (siehe Foto), in der sich nahezu immer einige völlig erbärmlich anzusehende Vögel befänden. Diesem offensichtlich tierquälerischen Zustand wollten wir auf den Grund gehen und beschlossen daher selbst dorthin zu fahren. Vor Ort kam es zu einer Begegnung mit dem zuständigen Jäger. Völlig überzeugt sowohl von der Sinnhaftigkeit als auch von der Legalität seiner Falle, schilderte er uns stolz wie sie funktioniert. Eine Krähe setzt er selbst hinein, die anderen fliegen dann selber durch einen Schlitz im Drahtgitter, durch den sie zwar hinein, aber ab einer bestimmten Größe nicht mehr hinauskämen. Sobald ihm genug Tiere „in die Falle gegangen sind“ schießt er sie ab, manchmal 10 oder mehr auf einmal. Notwendig wäre das aufgrund der eventuell durch die Vögel entstehenden Obstschäden. Dass die Vögel in völliger Verzweiflung unermüdlich der Falle zu entkommen versuchten, sich dabei aber nur die Flügel verletzten, hielt ihn nicht davon ab zu sagen, dass es diesen Vögel doch sehr gut gehe, da sie doch zu essen und zu trinken hätten.

Weil der Jäger zusätzlich sagte, dass Fallen solcher Art „in dieser Gegend doch an jeder Ecke zu finden seien“, wollten wir der Gesetzeslage dieser tierquälerischen Zustände auf den Grund zu gehen. Die örtliche Gendarmerie war dafür nicht zu haben, da sie erstens keine Ahnung und zweitens persönlichen Kontakt zu dem Jäger hatte. So gingen wir zur Bezirkshauptmannschaft. Der zuständige Beamte dort war, eine kaum zu überbietende Ironie, selbst begeisterter Jäger, der längst verbotene Fallen als Dekorationsstücke in seinem Büro ausgestellt hatte. Von ihm bekamen wir, abgesehen davon, dass er uns recht schnell vermittelte, dass unser Anliegen jeglicher waidgesetzlicher Grundlage entbehre, folgende Auskünfte:

Es existiert eine EU-Richtlinie zum Schutz der Vögel. Beim Beschluss derselbigen wurde „leider“ verabsäumt die 3 „schädlichen“ Vögel Krähen, Elstern und Eichelhäher aus diesem Programm auszunehmen. Deshalb haben sämtliche steiermärkischen Bezirke eigene Verordnungen erlassen, die das Bejagen dieser Vögel erlauben. Die steiermärkische Jägerschaft befindet die Jagd auf diese Vögel also als waidgerecht! Außerdem, so der zuständige Beamte wörtlich, „ist laut Jagdgesetz ja ohnehin viel mehr erlaubt, als die Öffentlichkeit verträgt“.

Lebendfallen dieser Art sind also erlaubt, sofern sie regelmäßig kontrolliert würden. Dafür wiederum, d.h. für den Begriff der Regelmäßigkeit und für die Art der Kontrolle, existiert nicht einmal eine „waidgerechte“ Definition.

Fazit: Ausrichten konnten wir gar nichts. Die Jägerschaft macht sich nicht nur ihre Gesetze selber, sie steht quasi auch unter ihrer eigenen Kontrolle. Gesetzlich alles völlig gedeckt.
Mordmannsheil!

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