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Tierschutzgefangene: Morgen zwei Haftprüfungen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.08.2008)

Wien, 12.08.2008

Nach Antrag wurden für morgen kurzfristig zwei Haftprüfungen angesetzt

Nach Antrag wurden für morgen kurzfristig zwei Haftprüfungen angesetzt

Morgen, am 13. August 2008, finden am Landesgericht Wiener Neustadt ab 13:00 Uhr Haftprüfungen für zwei der Tierschutz-Gefangenen statt.

Nachdem das Oberlandesgericht Wien am 11. Juli überraschend die Haftbeschwerden aller Tierschutzgefangenen abgewiesen hatte, beschlossen die Rechtsanwälte der Betroffenen ab sofort mit unterschiedlichen juristischen Strategien fortzufahren. So reichten einige der Beschuldigten Grundrechtsbeschwerden an den Obersten Gerichtshof ein, während andere Argumente sammelten, mit denen sie auf eine neuerliche Haftprüfungen am Landesgericht Wiener Neustadt hinarbeiteten.

Für morgen Mittwoch wurden nun zwei dieser Haftprüfungen angesetzt.

"Wir gehen gut vorbereitet in diese Verhandlung und sind zuversichtlich, dass wir mit neuen Argumenten das Gericht überzeugen können", zeigt sich der Rechtsanwalt Mag. Traxler optimistisch.

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