"Krebsmaus"-Patent, die Fortsetzung - vgt

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"Krebsmaus"-Patent, die Fortsetzung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.11.2001)

Laaben, 09.11.2001

Was ist der Unterschied zwischen Maus und Elefant?

Vom 6.-8. November gab es - wie berichtet - am Europäischen Patentamt (EPA) in München eine Anhörung zur Patentierung der Krebsmaus. Das 1992 erteilte Patent auf die an der Harvard-Universität entwickelte "Krebsmaus" ­ eine Maus, der zu Forschungszwecken ein Krebsgen eingepflanzt wurde (EP 0169672- Anmeldenummer: 8530-1190,7 Inhaber: The President and Fellows of Harvard College). Diesen Mäusen wurde die Thymusdrüse weggezüchtet, sie erkranken somit nach Verabreichung krebserzeugender Stoffe an Krebs, diese Maus und alle ihre Nachkommen sterben den unweigerlichen und grausamen Krebstod.

Das Patent auf die Krebsmaus hatte in Europa Signalwirkung: Bis Mitte 1995 waren bereits etwa 300 weitere Patentanträge auf Tiere am EPA eingegangen, bis 1998 hat sich die Zahl der Anmeldungen in etwa noch einmal verdoppelt. Die meisten Anträge beziehen sich auf Versuchstiere. Viele dieser Tiere sind, wie die Krebsmaus, durch die Genmanipulation so verändert, daß ihre Existenz unausweichlich mit Leiden und Schmerzen verbunden ist.

Tier- und Umweltschutzorganisationen, aber auch kirchliche Vereinigungen beeinspruchten dieses Patent auf Grund des Artikels 53 a (Tierarten und Pflanzensorten) und Artikel 53 b (öffentliche Ordnung und gute Sitten). Das Patent beinhaltete die Krebsmaus und all ihre Nachkommen, sowie die technische Anwendung auf ALLE Säugetiere.

Letzteres ist nun widerrufen worden und das Patent betrifft "nur mehr" Nagetiere. Marion Löcker, Gentechnik-Expertin vom "Verein gegen Tierfabriken" (VGT) dazu: "Eine Farce, denn ist etwa die Leidensfähigkeit von Ratten, Mäuse, Kaninchen, Hamster etc. weniger als Kühe, Pferde oder Elefanten? Werden damit nicht auch die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verletzt? Denn dieser Artikel, eben 53 b, wird nicht tangiert, man sieht hier keinerlei Verstoß gegen die Ethik."

Die Anhörung per se war eindeutig davon geprägt, daß das Procedere künstlich in die Länge gezogen wurde, um banale Formalangelegenheiten diskutiert wurde und die Tendenz eindeutig absehbar war. Gegen Magnaten wie die Harvard-University, die Patentinhaberin, aufzutreten, ist nicht einfach, dennoch brillierte die Tier- und Umweltschutzseite durch hervorragende Patentanwälte und Experten, die seinesgleichen suchen müssen.

Deswegen wird nach der schriftlichen Begründung bis in die letzte Instanz weitergegangen - sind doch mittlerweile etwa 300 Patente auf Säugetiere erteilt worden. All diese könnten mit einer positiven Entscheidung, also mit einer Widerrufung des "Krebsmaus"-Patents, ebenfalls zu Fall gebracht werden!

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