"Krebsmaus"-Patent, die Fortsetzung - vgt

Teilen:

"Krebsmaus"-Patent, die Fortsetzung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.11.2001)

Laaben, 09.11.2001

Was ist der Unterschied zwischen Maus und Elefant?

Vom 6.-8. November gab es - wie berichtet - am Europäischen Patentamt (EPA) in München eine Anhörung zur Patentierung der Krebsmaus. Das 1992 erteilte Patent auf die an der Harvard-Universität entwickelte "Krebsmaus" ­ eine Maus, der zu Forschungszwecken ein Krebsgen eingepflanzt wurde (EP 0169672- Anmeldenummer: 8530-1190,7 Inhaber: The President and Fellows of Harvard College). Diesen Mäusen wurde die Thymusdrüse weggezüchtet, sie erkranken somit nach Verabreichung krebserzeugender Stoffe an Krebs, diese Maus und alle ihre Nachkommen sterben den unweigerlichen und grausamen Krebstod.

Das Patent auf die Krebsmaus hatte in Europa Signalwirkung: Bis Mitte 1995 waren bereits etwa 300 weitere Patentanträge auf Tiere am EPA eingegangen, bis 1998 hat sich die Zahl der Anmeldungen in etwa noch einmal verdoppelt. Die meisten Anträge beziehen sich auf Versuchstiere. Viele dieser Tiere sind, wie die Krebsmaus, durch die Genmanipulation so verändert, daß ihre Existenz unausweichlich mit Leiden und Schmerzen verbunden ist.

Tier- und Umweltschutzorganisationen, aber auch kirchliche Vereinigungen beeinspruchten dieses Patent auf Grund des Artikels 53 a (Tierarten und Pflanzensorten) und Artikel 53 b (öffentliche Ordnung und gute Sitten). Das Patent beinhaltete die Krebsmaus und all ihre Nachkommen, sowie die technische Anwendung auf ALLE Säugetiere.

Letzteres ist nun widerrufen worden und das Patent betrifft "nur mehr" Nagetiere. Marion Löcker, Gentechnik-Expertin vom "Verein gegen Tierfabriken" (VGT) dazu: "Eine Farce, denn ist etwa die Leidensfähigkeit von Ratten, Mäuse, Kaninchen, Hamster etc. weniger als Kühe, Pferde oder Elefanten? Werden damit nicht auch die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verletzt? Denn dieser Artikel, eben 53 b, wird nicht tangiert, man sieht hier keinerlei Verstoß gegen die Ethik."

Die Anhörung per se war eindeutig davon geprägt, daß das Procedere künstlich in die Länge gezogen wurde, um banale Formalangelegenheiten diskutiert wurde und die Tendenz eindeutig absehbar war. Gegen Magnaten wie die Harvard-University, die Patentinhaberin, aufzutreten, ist nicht einfach, dennoch brillierte die Tier- und Umweltschutzseite durch hervorragende Patentanwälte und Experten, die seinesgleichen suchen müssen.

Deswegen wird nach der schriftlichen Begründung bis in die letzte Instanz weitergegangen - sind doch mittlerweile etwa 300 Patente auf Säugetiere erteilt worden. All diese könnten mit einer positiven Entscheidung, also mit einer Widerrufung des "Krebsmaus"-Patents, ebenfalls zu Fall gebracht werden!

05.09.2025, Altlichtenwarth (NÖ)

Grauenhaft: Liechtenstein’sche Jagdgesellschaft setzt massenweise Fasane zum Abschuss aus

Nahe Altlichtenwarth wimmelt es momentan von Fasanen, die alle aus einer Zucht in Massentierhaltung stammen und nur zur Abschussbelustigung dienen werden

03.09.2025, Wien

Tierschützerin verbringt 29 Stunden ohne Essen und Trinken im Tiertransporter

VGT fordert starke neue EU-Tiertransportverordnung mit maximal 8 Stunden Transportzeit

02.09.2025, Graz

Argumentationstraining für Aktivist:innen

Workshop am Institut für Ethik und Gesellschaftslehre

02.09.2025, Wien

Einladung zur 29-Stunden-Aktion im Tiertransporter

Eine als Kuh verkleidete Tierschützerin wird insgesamt 29 Stunden ohne Essen und Trinken in einem Mini-Tiertransporter verbringen

02.09.2025, Wien

Nach 24 Stunden in Innsbruck auf Vollspalten-Version von 2038: um nichts besser als der bisherige

Tierschützerin hat 24 Stunden auf jenem Vollspaltenboden verbracht, den die Regierung und die Schweineindustrie als „Ende des Vollspaltenbodens“ ab 2034/2038 verkaufen will

01.09.2025, Innsbruck

Einladung: Tierschützerin wird in Innsbruck 24 Std auf Vollspaltenboden verbringen

Platzangebot und Bodenbeschaffenheit entsprechen dabei dem, was die Regierung unter dem euphemistischen Begriff „Gruppenhaltung Neu“ als Ende des Vollspaltenbodens verkaufen will.

01.09.2025, Innsbruck

Tierschützerin Nicole startet jetzt 24 Stunden auf Schweine-Vollspaltenboden in Innsbruck

Nachdem sie bereits 24 Stunden am klassischen Vollspaltenboden verbracht hat, probiert sie jetzt den von der Regierung „Gruppenhaltung Neu“ genannten Vollspaltenboden aus

30.08.2025, Graz

Es gibt kein Verbot des Vollspaltenbodens: Tierschützerin beendet 24 Stunden Selbstversuch

Die von der Regierung ab 2038 für alle Schweinebetriebe vorgesehene „Gruppenhaltung Neu“ ist ein Vollspaltenboden ohne erkennbaren Unterschied zum Bisherigen.