Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.04.2010)
Wien, 09.04.2010
35.000 Euro Gefälligkeitsgutachten eines pensionierten AHS-Lehrers erweist sich als wissenschaftlich haltlos und beweisbar falsch
35.000 Euro Gefälligkeitsgutachten eines pensionierten AHS-Lehrers erweist sich als wissenschaftlich haltlos und beweisbar falsch
Wann: Dienstag, 13. April
2010, 10:00 Uhr
Wo: Café Landtmann, Landtmannsaal,
Dr. Kalr-Lueger Ring 4, 1010 Wien
Es sprechen:
- Prof. Dr. Raimund Drommel, Sprachdetektiv, beratender Sachverständiger der deutschen Regierung. Er war wesentlich bei der Einführung der so genannten Forensischen Linguistik in der Bundesrepublik beteiligt. Seit den 1980er Jahren hat er an über 100 Fällen zur Autorenbestimmung, mitunter auch in der RAF Causa, mitgearbeitet.
- DDr. Martin Balluch, Hauptangeklagter
Mangels sonstiger Beweise hat die Staatsanwaltschaft einen pensionierten AHS-Lehrer beauftragt für 35.000 Euro ein linguistisches Gutachten zu erstellen, laut dem der Hauptangeklagte DDr. Martin Balluch für Bekennerschreiben, Artikel im TAT-Blatt und 16 Leserbriefe verantwortlich sei.
Gegen dieses nachweisbar falsche Gutachten liegen Gegengutachten von Univ-Prof. Dr. Manfred Kienpointner und dem deutschen Kriminologen Prof. Dr. Raimund Drommel vor, die in dieser Pressekonferenz präsentiert werden.