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Betäubungslose Ferkelkastration: Tierschutzministerium immun gegen Tierleid?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.09.2010)

Wien, 14.09.2010

Antwortschreiben des Gesundheitsministeriums bestätigt einmal mehr, dass Kosten und Praktikabilität einen höheren Stellenwert als das Leid von 2 Millionen Ferkel haben!

Antwortschreiben des Gesundheitsministeriums bestätigt einmal mehr, dass Kosten und Praktikabilität einen höheren Stellenwert als das Leid von 2 Millionen Ferkel haben!


Danke an die vielen Menschen, die bereits unsere Online Petition – gegen die betäubungslose Ferkelkastration - versendet haben!

Dieses Standard-Antwortschreiben verschickt das Gesundheitsministerium:

„Besten Dank für Ihr Schreiben an Herrn Bundesminister Stöger, welches auf ein großes Interesse am Tierschutz schließen lässt.
Im Bereich des von Ihnen angesprochenen Themas der Ferkelkastration ist die bestehende österreichische Gesetzeslage konform mit der Richtlinie der Europäischen Union zum Schutz der Schweine. Bestrebungen auf europäischer Ebene, eine Verbesserung aus Tierschutzsicht zu erreichen, werden von Österreich unterstützt, da ein Vorgehen auf gesamteuropäischer Ebene einzelstaatlichen Lösungen vorzuziehen ist. Gerade auf diesem Gebiet werden durch wissenschaftliches Arbeiten und europaweite Forschungsprojekte wertvolle Daten zur Verbesserung des Tierschutzes gesammelt. Alternative Methoden wie z.B. die Ebermast sowie die Immunokastration sind aus Tierschutzsicht zu begrüßen, bedingen allerdings eine komplette Umstellung der Schweinefleischproduktion, welches weitreichende Konsequenzen für die Landwirtschaft, die Schlachthöfe und den Lebensmittelhandel nach sich zieht. Aus diesem Grund sind Lösungen zu suchen, die von allen Beteiligten mitgetragen werden können.
Seien Sie versichert, dass die Mitarbeiter des Bundesministeriums für Gesundheit bereits intensiv an der Lösung dieses Themas arbeiten.“

„…Im Bereich der Ferkelkastration ist die bestehende österreichische Gesetzeslage konform mit der Richtlinie der Europäischen Union zum Schutz der Schweine. Ein Vorgehen auf gesamteuropäischer Ebene ist einzelstaatlichen Lösungen vorzuziehen…“

VGT: Warum will Österreich warten, bis die EU eine Richtlinie zum „Schutz der Schweine“ vorgibt? Es wäre doch sehr lobenswert, wenn sich auch Österreich von den Mindestrichtlinien der EU abhebt und dadurch bessere Gesetze erlässt. Andere Länder wie die Schweiz, Norwegen und Deutschland haben dies bereits umgesetzt.
Dieses Argument ist auch deshalb in keinster Weise nachvollziehbar, denn wenn es danach ginge, würden wir heute noch immer Hühner in Käfigbatterien halten, an Menschenaffen experimentieren und Wildtiere, wie Elefanten und Tiger würden noch immer in unseren Zirkussen auftreten dürfen.
Zum Glück gibt es bereits Gesetze die diese Tierquälereien verbieten und es wäre doch wirklich wünschenswert, wenn auch im Rahmen des „Schweineschutzes“ die Standards steigen würden!

„…Gerade auf diesem Gebiet werden durch wissenschaftliches Arbeiten und europaweite Forschungsprojekte wertvolle Daten zur Verbesserung des Tierschutzes gesammelt…“

VGT: Wissenschaftliche Arbeiten und Forschungsprojekte gibt es schon seit Jahren. Es ist gut, wenn in diesem Bereich weiter geforscht wird, aber wie lange will man noch warten, bis eine „Lösung“ zur chirurgischen Kastration gefunden ist? Bis dahin soll anscheinend die althergebrachte Methode weiterhin durchgeführt werden! Es ist wirklich schade, dass nicht einmal Zwischenschritte in Erwägung gezogen werden und dadurch jedes Jahr 2 Millionen Ferkel leiden müßen.

„Alternative Methoden (…) sind aus Tierschutzsicht zu begrüßen, bedingen allerdings eine komplette Umstellung der Schweinefleischproduktion welches weitreichende Konsequenzen für die Landwirtschaft, die Schlachthöfe und den Lebensmittelhandel nach sich zieht.“

VGT: Natürlich ist eine gewisse Investition nötig, um den Ferkeln eine schmerzfreie Behandlung zu gewähren, aber ist das Wohlbefinden der Schweine, den LandwirtInnen und somit auch den zuständigen Ministerien, so wenig wert als dass man sie deshalb lieber bei vollem Bewusstsein kastriert?

Dem VÖS (Verband Österreichischer Schweinebauern) ist die „Schmerzbehandlung“ ab 2011, gerade mal 25Cent pro Ferkel wert! Alles was darüber hinaus geht, sei „nicht praktikabel“ und somit nicht umsetzbar!

„…Aus diesem Grund sind Lösungen zu suchen, die von allen Beteiligten mitgetragen werden können…“

VGT: Wir fordern deshalb, dass eine Lösung gefunden wird, die auch wirklich ALLE Beteiligten, also auch die Schweine, miteinbezieht und deswegen eine Behandlung durchzusetzen ist, die den Schweinen eine absolute Schmerzausschaltung gewährleistet!

Wir bitten Sie weiterhin unsere Petition zu versenden. Nur dadurch können wir ein Zeichen für Tierschutz setzen und zeigen wie wichtig uns auch die „Nutz“tiere in Österreich sind!

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