25.08.2026
Aufgedeckt: Landwirt misshandelt weiter Tiere im Horrorstall
Verhungernde Tiere und Gewalt in St. Pölten-Land: VGT zeigt sich erschüttert über die Wirkungslosigkeit des Kontrollsystems und startet Petition
VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
Petition
noch 14.997 unterschriften bis zum ziel
Es vergeht kaum in Monat in Österreich ohne schreckliche Fälle von Tierquälerei. Routinemäßige, behördliche Kontrollen finden viel zu selten statt. Laufend müssen Verein wie der VGT Tierleid aufdecken und zur Anzeige bringen, nachdem mutige Tierschützer:innen aus ganz Österreich Tierleid-Fälle melden. Konsequenzen für die verantwortlichen Tierhalter:innen gibt es kaum: Einfache Nachbesserungsaufträge, eingestellte Verfahren, milde Strafen und Diversionen schaffen es nicht, Tierqual zu verhindern. Die Behörden, das derzeitige Recht und das Kontrollsystem versagen - Konsequenzen gibt es kaum, und die Tiere leiden weiter.
Das muss sich dringend ändern! Mit dieser Petition wollen wir erste Schritte für den dringend notwendigen Systemwandel setzen, um Tiere in Österreich besser zu schützen.
Die Petition richtet sich an die österreichische Bundesregierung.
Formular
Tierleid darf nicht versteckt und konsequenzlos bleiben
Derzeit werden Tierhaltungen im Schnitt nur alle 50 Jahre behördlich kontrolliert (2 % der Betriebe im Jahr)! Alleine im landwirtschaftlichen Bereich stehen österreichweit zehntausende Tierhaltungsbetriebe nur wenigen hundert Amtstierärzten und Amtstierärztinnen gegenüber.
Selbst in wiederholten Fällen von schlimmen Missständen sind echte Konsequenzen selten. Aufgrund des niedrigen Maximalstrafrahmens für Tierquälerei enden viele Prozesse mit Diversionen statt mit Verurteilungen. Tierhaltungsverbote sollten eigentlich als letztes Mittel verhindern, dass Tierquäler:innen weiterhin Kontakt zu Tieren haben können. Jedoch sind sie gesetzlich nur vage ausformuliert und werden in der Praxis offenbar nicht immer durchgesetzt.
Die Aufdeckungsarbeit des VGT und anderer Tierschutzorganisationen zeigt, dass es bereits zahlreiche Menschen gibt, die bei Tierleid nicht wegsehen. Vor dem Gesetz sind Tiere jedoch keine Personen, die eine eigene Rechtsvertretung bekommen. Tierschutzvereine können nicht im Namen von betroffenen Tieren klagen, können aus Tierschutzsicht nur schwer zu ertragende Gerichtsurteile nicht berufen.
Eigentlich sollten schlechte Haltungsbedingungen und kranke Tiere bei behördlichen Kontrollen sofort auffallen. Leider finden unangemeldete Routineüberprüfungen durch Amtstierärzt:innen nur äußerst selten statt. So bleibt Vernachlässigung "unentdeckt".
Brutalität den Tieren gegenüber, sei es durch Schläge, Tritte, Elektroschocks oder illegale Tötungen führen meist nicht zu Verurteilungen. Der Maximalstrafrahmen für Tierquälerei ist gering, weshalb Beschuldigte häufig mit Diversionen oder kleinen Geldbußen davonkommen.
Tiere sind vor dem Gesetz kaum mehr als "Sachen". Tierschutzombudsstellen können Tiere bis zu einem gewissen Grad vor Gericht vertreten, jedoch haben sie nicht genügend Ressourcen, um allen Tieren zu helfen.