Wirtschaftliche Interessen blockieren den Tierschutz! - vgt

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Wirtschaftliche Interessen blockieren den Tierschutz!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.02.2011)

Wien, 24.02.2011

Bundesminister DI Nikolaus Berlakovich (ÖVP) möchte ein Verbot der Kastenstände aus ökonomischen Gründen verhindern! Der Verein Gegen Tierfabriken (VGT) kritisiert diese Vorgehensweise zutiefst

Bundesminister DI Nikolaus Berlakovich (ÖVP) möchte ein Verbot der Kastenstände aus ökonomischen Gründen verhindern! Der Verein Gegen Tierfabriken (VGT) kritisiert diese Vorgehensweise zutiefst

Demnächst soll eine ExpertInnenrunde über die Zukunft von rund 300.000 Zuchtschweinen in Österreich entscheiden. Angeregt wurde dieses Treffen von der Landwirtschaftskammer und dem Verband österreichischer Schweinebauern.

Mag.a Elisabeth Sablik dazu: „Leider ist zu befürchten, dass ein Großteil der TeilnehmerInnen dieser Runde aus der Landwirtschaft und deren Lobby besteht und der Tierschutz darin überhaupt nicht vorkommt. Der VGT, als Interessensvertretung der Schweine, fordert an dieser Expertenrunde teilnehmen zu können! Wir haben 2006 eine große Studie über die Schweinehaltung in Österreich herausgegeben und wollen jetzt unsere Erfahrungen einbringen. Nur eine gemeinsam erarbeitete Lösung wird auch eine langfristige Lösung sein.“

Sollen Zuchtschweine weiterhin in körperenge Käfige gesperrt werden?

Eigentlich dürfte sich diese Frage überhaupt nicht stellen, denn laut österreichischem Tierschutzgesetz §5 und §16 ist es verboten, Schweine in Kastenständen zu halten. Dennoch möchte das Landwirtschaftsministerium und dazugehörige Bauernverbände dieses Verbot nicht wahrhaben. Bei der Wintertagung 2011 in Wels letzte Woche verkündete Bundesminister DI Nikolaus Berlakovich, dass ein Verbot für die LandwirtInnen sicher nicht zur Debatte stehe - aus ökonomischen Gründen!

Mag.a Elisabeth Sablik weiter: „Der allererste Paragraph im Bundestierschutzgesetz lautet: '§1 Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.' Daraus geht deutlich hervor, dass im Tierschutzgesetz wirtschaftliche Interessen keine prioritären Stellenwerte haben. Deshalb darf die Ökonomie kein Argument sein, Schweine weiterhin in diesen tierquälerischen Kastenständen zu halten!“

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