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12.000 Unterschriften gegen Ferkelkastration als Faltschweinchen ausgelegt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.03.2011)

Wien, 09.03.2011

VGT kritisiert am neuen Entwurf zur Schweinehaltungsverordnung heftig, dass die betäubungslose Kastration von Ferkeln nicht verboten wird!

VGT kritisiert am neuen Entwurf zur Schweinehaltungsverordnung heftig, dass die betäubungslose Kastration von Ferkeln nicht verboten wird!

Im Laufe der letzten 4 Monate sammelte der VGT über 12.000 Unterschriften gegen die betäubungslose Ferkelkastration. Für jede Unterschrift falteten die Personen, die die Petition unterschrieben haben, ein Origami-Schweinchen aus Papier. Diese 12.000 Faltschweinchen wurden heute am Stefansplatz in Wien zu einem 12x12 m großen Schriftzug „STOPP FERKELKASTRATION“ ausgelegt. Der zuständige Gesundheitsminister hat sich bisher geweigert, die 12.000 Unterschriften entgegen zu nehmen.

Aufgrund der entstandenen Notwendigkeit, die Schweinehaltungsverordnung dem Tierschutzgesetz anzupassen und die Nutzung von Kastenständen zu verbieten bzw. einzuschränken, erstellte das Gesundheitsministerium jetzt einen Änderungsentwurf

Dieser enthält aber kein einziges Wort zur Ferkelkastration, obwohl die Schweineindustrie von sich aus schon damit beginnen will, wenigstens Schmerzmittel einzusetzen. Im Moment ist es Laien erlaubt, männliche Ferkel in den ersten 7 Lebenstagen ohne jede Betäubung, Sedierung oder Schmerzbehandlung zu kastrieren. TierärztInnen müssen nicht beigezogen werden.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Die Reform der Schweinehaltungsverordnung ist die beste Chance, jetzt auch die Ferkelkastration vernünftig zu regeln. Doch leider findet sich kein Wort davon im veröffentlichten Verordnungsentwurf. Die Kastration bei anderen Tieren darf grundsätzlich nur von TierärztInnen unter wirksamer Betäubung durchgeführt werden. Warum soll es für Schweine eine Ausnahme geben? Wir bitten den Minister, keine halben Sachen zu machen. Neben einem Totalverbot für Kastenstände muss die neue Schweinehaltungsverordnung auch ein Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln enthalten, um zukunftsweisend zu sein und dem modernen Tierschutz gerecht zu werden.“

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