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Klage der nö Landwirtschaftskammer gegen VGT-Obmann abgewiesen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.05.2012)

Wien, 23.05.2012

Urteil: Anstacheln zu zivilem Ungehorsam reiche nicht, nur, wer Aktionen des zivilen Ungehorsams organisiert und gegebenenfalls stoppen könnte, sei klagbar

Urteil: Anstacheln zu zivilem Ungehorsam reiche nicht, nur, wer Aktionen des zivilen Ungehorsams organisiert und gegebenenfalls stoppen könnte, sei klagbar

Im Rahmen der Kampagne gegen die Kastenstandhaltung von Mutterschweinen führten zahlreiche Tierschutzgruppen Aktionen durch, u.a. wurde der Eingang der nö Landwirtschaftskammer aus Protest für einige Stunden blockiert. Die ÖVP-Kammer brachte daraufhin eine private Zivilklage gegen den Obmann des VGT ein, er sei verantwortlich, weil er die Aktion durch seine Aktivitäten ausgelöst habe, er habe laut Observation des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sogar die TierschützerInnen am Dach der nö Landwirtschaftskammer sogar über die Sichtbarkeit des von ihnen aufgehängten Transparents informiert. In einem heute an den VGT gesandten Urteil des Bezirksgerichts St. Pölten wird die Klage vom Bezirksgericht St. Pölten abgewiesen. Der VGT-Obmann könne in diesem Zusammenhang nicht geklagt werden, weil er sich weder selbst an der Aktion beteiligt, noch die Weisungsbefugnis gehabt habe, die Aktion zu stoppen. Es habe sich um eine basisdemokratische Aktion unabhängiger AktivistInnen gehandelt. Da der Rechtsbeistand des VGT, Mag. Eberhart Theuer, dank dessen Hilfe der Prozess gewonnen werden konnte, keine Kosten verrechnete, weil es ihm ein Anliegen ist, "dass nicht jegliche Form zivilen Ungehorsams durch Klagen niedergebügelt wird", muss die niederösterreichische Landwirtschaftskammer lediglich € 30 Fahrtspesen ersetzen.

Dazu VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: „Diese Klage war ohne jeden Zweifel der undemokratische Versuch der Tierindustrie, einen ihrer Kritiker mundtot zu machen. Warum wohl richtete sich die Klage nicht gegen die BesetzerInnen selbst, oder gegen den Verein, sondern gegen mich als Privatperson, obwohl ich lediglich Medieninterviews dazu gegeben habe? Wie in der Tierschutzcausa, in der mich der Staatsanwalt quasi als ‚Messias‘ der Tierschutzszene und Mastermind hinter jeder Tierschutzaktion vermutete, so sieht auch die Tierindustrie in mir offenbar ihren Hauptkritiker und Organisator aller Aktionen, den sie mit allen Mitteln loswerden will. Doch eine Protestkultur wie die Tierschutzszene lebt von der Selbstorganisation mündiger BürgerInnen, sie ist nicht hierarchisch und zentral organisiert. Zum Glück lässt sich die Justiz nicht gar so leicht instrumentalisieren, wie sich das die ÖVP wünschen würde. So gab es nach dem Freispruch in der Tierschutzcausa jetzt auch eine Abweisung der Klage in diesem Fall. Die Stimmung in der Öffentlichkeit kippt gegen die willkürliche Machtpolitik einer nur an ihren Profiten interessierten Wirtschaft und der ihr offenbar hörigen ÖVP. In einer Demokratie muss man seine machtpolitischen Entscheidungen öffentlich rechtfertigen, und darf nicht diejenigen, die auf eine Rechtfertigung drängen, bedrohen und einschüchtern.“

Lesen Sie mehr dazu auf www.martinballuch.com

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