Teilen:

Große Undercover-Recherche in AMA-Schweinemastbetrieben: Die Forderungen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.07.2012)

02.07.2012

Forderungen des VGT zur Schweinehaltung

Der VGT erhebt auf Basis der aktuellen Analyse, älterer Untersuchungen und gesicherter ethologischer Erkenntnisse die folgenden dringenden Minimalforderungen für die Schweinehaltung:

  • Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration und aller anderen schmerzhaften Eingriffe durch Laien ohne wirksame Betäubung und ohne Nachbehandlung der Schmerzen.

    Selbstverständlich dürfen schmerzhafte Eingriffe bei Tieren niemals von Laien ohne Narkose durchgeführt werden. Darüber hinaus fordert das Bundestierschutzgesetz bereits jetzt, dass Zähneabschleifen und Schwänzekupieren nur dann zulässig ist, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, Verletzungen zu vermeiden. Allerdings zeigen die Daten mehrerer Studien, dass diese Eingriffe in Österreichs Schweinefabriken routinemäßig erfolgen und daher grundsätzlich verboten werden müssen.

  • Spaltenböden müssen ausnahmslos verboten werden.

    Die Schweine benötigen bequeme Liegeplätze und Fressplätze, die keinesfalls perforierte Böden aufweisen dürfen. Spalten können sich im Kotbereich der Schweine befinden.

  • Verpflichtende großzügige Strukturierung.

    Stroheinstreu muss ausreichend sein, um ein bequemes Liegen zu ermöglichen, und muss regelmäßig gewechselt werden, um ein Verschmutzen zu verhindern. Reichlich Beschäftigungsmaterial unterschiedlicher Größe aus Naturmaterialien muss für jedes einzelne Schwein jederzeit verfügbar sein.

  • Auslauf ins Freie.

    Ein Leben in geschlossenen Räumen ohne frischer Luft, natürlichem Tageslicht und Bewegungsmöglichkeit ist inakzeptabel.

  • Mehr Platz für Schweine.

    Das derzeitige Platzangebot für Mastschweine ist mit z.B. 0,7 m² für ein 110 kg schweres Schwein absurd niedrig. Für eine verhaltensgerechte Unterbringung genügt es selbstverständlich nicht, dass Schweine nur diejenige Fläche erhalten, die sie für simples Liegen benötigen. Die Tiere müssen darüber hinaus auch die Möglichkeit haben, unterschiedliche Funktionsbereiche einzurichten und insbesondere die Kotfläche vom Liegebereich und dem Fressbereich räumlich deutlich zu trennen. Zu einem tiergerechten Sozialverhalten gehört außerdem, dass Individualabstände eingehalten werden können und schwächere Tiere bei Auseinandersetzungen ausweichen und Deckung suchen können. All das ist bei diesen geringen Bodenflächen nicht möglich. Die Besatzdichte muss drastisch reduziert werden.

  • Die Haltungsbedingungen verpflichtend auf den Endprodukten angegeben sein.

  • Langfristig sollten die gesetzlichen Mindeststandards auf EU-BIO-Niveau angehoben werden.

  • Sämtliche Werbe- und Fördermaßnahmen sollten sich ausschließlich am Gemeinwohl orientieren, also an ernährungswissenschaftlichen Empfehlungen, sowie Tierschutz- und Umweltschutz-Standards, nicht aber an wirtschaftlichen Einzelinteressen für die erfolgreich lobbyiiert wird.

  • Um den Namen zu verdienen sollte ein sog. „Gütesiegel“ deutlich über den gesetzlichen Mindeststandards stehen. Bei den Bereichen des AMA-Gütesiegels, die das Tierschutzgesetz berühren, ist keine signifikante Verbesserung im Sinne der Tiere zu erkennen.

  • Die Definition der Kriterien staatlich akkreditierter Lebensmittel-Gütesiegel muss dem Parlament übergeben werden und substanziell über dem jeweiligen Gesetz liegen. Der interne Interessenkonflikt der AMA zwischen Vermarktungsauftrag und Gütesiegelvergabe bedingt das derzeitige niedrige „Gütesiegel“-Niveau.

  • Schweinefleischprodukte aus konventioneller Produktion sollten vom Handel nicht beworben werden.

04.05.2026, Österreich

Schluss mit Vollspalten-Schweinefleisch bei SPAR

Für ein Ende des Verkaufs von Vollspaltenboden-Schweinefleisch bei SPAR

29.04.2026, Wien

Das Geschäft mit Kampffischen

VGT-Recherchen deuten darauf hin, dass in Österreich ein lukrativer Handel mit Zierfischen stattfindet.

29.04.2026, Südoststeiermark

VGT zeigt Schweinebetrieb in Südoststeiermark an: kein physisch angenehmer Liegebereich

Seit 2022 fordert die Verordnung zur Schweinehaltung, dass jedem Schwein ein physisch angenehmer Liegebereich geboten werden muss – auch Vollspaltenboden Neu bietet das nicht

28.04.2026, Südoststeiermark

VGT zeigt erste Schweinefabrik Österreichs mit Vollspaltenboden Neu: kein Unterschied!

Der von der Regierung als Ende des Vollspaltenbodens angekündigte neue Mindeststandard, der ab 2034/2038 gelten soll und „Gruppenhaltung Neu“ heißt, ist ununterscheidbar vom Bisherigen

23.04.2026, Wien

Geheime Grausamkeit – Wer versteckt die „Versuchstiere“?

Der 24. April ist der Welttag für Versuchstiere: Allein in Österreich leiden und sterben hunderttausende Tiere jedes Jahr für Tierversuche. Kontrollen und Transparenz fehlen.

23.04.2026, Wien

Nach Anfragen Informationsfreiheitsgesetz: Tierversuche sollen Staatsgeheimnis bleiben

Keine inhaltlichen Antworten der Landesregierungen; ca 500.000 Versuchstiere sterben jedes Jahr in Österreich, 7184 Versuchstiere zur Effizienzsteigerung von Tierfabriken 2025 genehmigt

22.04.2026, Wien

Tierversuche als Staatsgeheimnis: Einladung

Anlässlich des Welttags für Versuchstiere am 24. April fragt der VGT: Wer hält die Tiere versteckt?

22.04.2026, Salzburg

Mahnwache für Stadttauben vor dem Salzburger Schloss Mirabell

Um die 30 Salzburger:innen versammeln sich heute vor dem Sitz der Salzburger Stadtregierung, um auf das Leid der Stadttauben aufmerksam zu machen.