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Die Einstellung der ÖsterreicherInnen zu Tierversuchen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.09.2012)

17.09.2012

Die Ergebnisse der repräsentativen IFES-Umfrage

Beiträge:


Die Mehrheit will ein strenges Tierversuchsgesetz

Bis 10. November 2012 muss die EU-Richtlinie 2010/63 in eine Reform des Tierversuchsgesetzes münden. Die zentralen Forderungen von Tierschutzseite sind dabei:

  1. Objektiver Kriterienkatalog für die Schaden-Nutzen Abwägung bei jedem Tierversuch

    Bisher wurden Tierversuchsanträge nur abgelehnt, wenn sie wissenschaftlich keinen Sinn machten. In der Praxis war das nie der Fall. Im neuen Tierversuchsgesetz soll ein vorgegebener objektiver Kriterienkatalog eine Abwägung durchführen, ob der angepeilte Erkenntnisgewinn den Schaden für die Tiere aufwiegt. Die positive Beurteilung nach diesem Katalog muss Voraussetzung dafür sein, dass ein Tierversuch durchgeführt werden darf.

    Stand der Diskussion: Das Wissenschaftsministerium will einen Kriterienkatalog einführen, aber sein Ergebnis nicht bindend machen. Letztendlich soll wieder ein Beamter nach seinem Bauchgefühl entscheiden können.

    IFES-Umfrage: 85% der Menschen sind für ein Verbot von Tierversuchen, die nach dem Ergebnis des Kriterienkatalogs keinen ausreichenden Nutzen für die Menschen bieten!
  2. Transparenz der Tierversuchspraxis

    Bisher werden nur Statistiken darüber veröffentlicht, wie viele Versuchstiere in welchem wissenschaftlichen Bereich verwendet wurden. Im neuen Tierversuchsgesetz soll jeder einzelne Versuchsablauf auf einer eigenen Internetseite veröffentlicht und nach dem Versuch rückblickend bewertet werden.

    Stand der Diskussion: Die Veröffentlichung soll nach dem Willen des Wissenschaftsministeriums lediglich die Anzahl der Versuchstiere, das Versuchsziel und den Schweregrad des Leids enthalten. Ob eine rückblickende Bewertung durchgeführt wird, wäre vom Bauchgefühl eines Beamten abhängig.

    IFES-Umfrage: 78% der Menschen wollen die Veröffentlichung des Versuchsablaufs jedes einzelnen Tierversuchs!
  3. Einrichtung einer Ombudsschaft für Versuchstiere

    Die Kontrolle der Tierversuche versagt völlig. Ausnahmslos alle Tierversuche werden genehmigt, auch wenn sich die Genehmigungskommission dagegen ausspricht. Übertretungen des Tierversuchsgesetzes werden nicht geahndet. Statt jährlicher Kontrollen aller Tierversuchseinrichtungen, wie im Gesetz vorgeschrieben, werden pro Jahr nur wenige Prozent aller Labors kontrolliert. Im neuen Tierversuchsgesetz soll daher die Einrichtung einer Ombudsschaft für Versuchstiere vorgesehen werden, analog der Tierschutz- Ombudsschaften im Tierschutzgesetz. Die Ombudsschaft soll die Oberkontrolle durchführen und in allen Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren Parteienstellung haben.

    Stand der Diskussion: Eine Ombudsschaft für Versuchstiere wird vom Wissenschaftsministerium abgelehnt.

    IFES-Umfrage: 78% der Menschen wollen, dass auch für Versuchstiere Ombudsschaften eingerichtet werden!

ÖVP sabotiert Tierschutz als Staatsziel in der Bundesverfassung

Im neuen Tierversuchsgesetz ist eine Abwägung zwischen dem Nutzen für die Menschen, also dem Erkenntnisgewinn, und dem Schaden für die Tiere, also den Tierschutzbedenken, für jeden einzelnen Tierversuch vorzunehmen, bevor er genehmigt werden darf. Die Freiheit der Wissenschaft, beliebige Erkenntnisgewinne anzustreben, egal zu welchem Preis, soll also durch Tierschutz eingeschränkt werden. Das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft steht in der Verfassung, Tierschutz als Staatsziel aber noch nicht. Zur verfassungsrechtlichen Absicherung des neuen Tierversuchsgesetzes muss also bis zum 10. November 2012 Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden.

Tierschutz in der Verfassung – eine unendliche Geschichte

Bereits 1996 gab es ein Tierschutzvolksbegehren mit 460.000 Unterschriften. Alle Parteien versprachen die Umsetzung insbesondere von Tierschutz in die Verfassung. Nichts geschah. Am 27. Mai 2004 kam es zu einem Entschließungsantrag im Parlament, der einstimmig angenommen wurde: Das Parlament forderte die Regierung auf, den Schutz des Lebens und den Wohlbefindens der Tiere als Mitgeschöpfe des Menschen in die Verfassung
aufzunehmen. Nichts geschah.

Für die Nationalratswahlen 2006 und 2008 versprachen alle Parteien, weiterhin zu diesem Entschließungsantrag stehen zu wollen. Die Legislaturperioden verstrichen ungenutzt. Am 21. Mai 2008 sollte die Kampagne für Tierschutz in die Verfassung beginnen, die Einlösung des alten Versprechens wurde gefordert. In der Nacht davor begann mit den Überfällen der SOKO-Tierschutz die Tierschutzcausa.

Am 2. Februar 2012 beschloss der Verfassungsausschuss des Parlaments einstimmig, einen Unterausschuss zu Tierschutz in die Verfassung einzurichten, der die rasche Umsetzung durchführen soll. Drei Petitionen und eine Bürgerinitiative hatten die alte Forderung wieder erhoben.
Doch bis heute verweigert die ÖVP als einzige Partei die Konstituierung dieses Ausschusses!

IFES-Umfrage: 74% der Menschen wollen, dass Tierschutz in die Verfassung aufgenommen wird!


Die Ergebnisse der Umfrage

>> Die Ergebnisse im Detail <<


Ergebnisübersicht der repräsentativen IFES Umfrage:

Aufnahme von Tierschutz in die Verfassung:


Erweiterung Tierschutzgesetz Tierversuche & Jagd:


Einrichtung Tierschutz-Ombudsschaft für Versuchstiere:


Veröffentlichungspflicht für alle Tierversuche:


Verbot von Tierversuchen an Hunden, Katzen & Affen:


Verbot von Tierversuchen mit geringem Nutzen:


Errichtung Forschungszentrum für Alternativversuche:


Wichtigkeit eines strengeren Tierversuchsgesetzes:

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