Teilen:

Linzer Polizei untersagt Tierschutz-Kreuzigungsaktion wegen Blasphemie!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.04.2014)

Linz, 18.04.2014

Obwohl diese Veranstaltung seit Jahrzehnten stattfindet, alle Anzeigen zurückgestellt wurden und die Justizministerin keine Straftat sah, wird § 188 StGB herangezogen

Obwohl diese Veranstaltung seit Jahrzehnten stattfindet, alle Anzeigen zurückgestellt wurden und die Justizministerin keine Straftat sah, wird § 188 StGB herangezogen

Die Kreuzigungsaktion soll dennoch am Samstag, dem 19. April 2014, in Form eines Demozuges ab 13:30 Uhr vom Linzer Hauptbahnhof aus stattfinden!

,,Macht Euch die Erde Untertan!", heißt es in der Bibel, und Gott erlaubt Noah in einem heiligen Bund den Fleischverzehr. Doch im Schöpfungsbericht wurden nur jene Pflanzen, die Samen in sich tragen, als menschliche Nahrung vorgesehen und Jesus ist fleischgewordener Gottessohn, nicht Mensch, Mann oder Weißer. Fleisch und Blut versinnbildlicht aber auch die Tiere. Im Christentum gibt es deshalb viele Stimmen, die Jesus im Rahmen ebenso als Erlöser der Tiere sehen und seinem Kreuzigungstod daher auch ein Tiergesicht geben wollen. Nichts anderes ist mit jener Tierschutz-Kreuzigungsaktion gemeint, in deren Verlauf 3 in Lendenschurz bekleidete AktivistInnen mit Tiermaske ein Kreuz tragen und sich daran anfesseln lassen. Diese vom Tierschutzverein RespekTiere aus Salzburg organisierte, christlich motivierte Aktion findet bereits seit Jahrzehnten traditionell am Karsamstag in immer anderen Landeshauptstädten Österreichs statt. Es gab immer wieder Anzeigen gegen die ProtagonistInnen, einmal wurden in Innsbruck von der Polizei die verwendeten Kreuze beschlagnahmt, doch immer stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Auf eine parlamentarische Anfrage von Mag. Ewald Stadler 2009, ob diese Aktion nicht nach § 188 StGB die religiöse Lehre des Katholizismus herabwürdige, antwortete die damalige Justizministerin unmissverständlich mit nein.

Dennoch untersagte nun die Linzer Landespolizeidirektion die für diesen Karsamstag in der oö Landeshauptstadt geplante Veranstaltung mit ebendieser Begründung. Es würde ,,eine massive und schwerwiegende Verletzung des § 188 StGB" vorliegen, wird im Behördenbescheid behauptet. Das sei selbstevident - trotz der der Behörde von Tierschutzseite zur Kenntnis gebrachten Geschichte dieser Aktionsform samt der Stellungnahme der Justizministerin, nach der ,,trotz Verwendung religiöser Symbole keine religiöse Beschimpfung oder Verspottung und auch keine sonstige Herabwürdigung des Kreuzes oder anderer religiöser Symbole" stattgefunden habe. In der Untersagung wird interessanter Weise auch behauptet, dass die OrganisatorInnen planen würden, ,,die Versammlungsfreiheit zu Lasten Dritter zu missbrauchen".

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch wird am Samstag dennoch vor Ort sein: ,,Die Versammlungsfreiheit ist ein Gut, das ständig neu erkämpft werden muss. In diesem Fall ist die Untersagung so offensichtlich hanebüchen und von religiösem Fanatismus geprägt, dass es schwer fällt zu glauben, sie ist ernst gemeint. Diese Aktion ist alles andere als eine Beleidigung des religiösen Glaubens, im Gegenteil, die beteiligten AktivistInnen sind zutiefst davon überzeugt, dass das Christentum auch Rechte für Tiere miteinschließt. Wäre es Blasphemie, die Kreuzigung Jesu mit einer Frau oder einem Menschen mit schwarzer Hautfarbe nachzustellen, um zu betonen, dass der Umstand, dass Jesus männlich und weiß war, keine Relevanz hat? Die Untersagung enthält kein einziges Argument für die Ansicht, dass § 188 StGB übertreten würde. Dagegen stehen Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft, des Justizministeriums und einschlägiger katholischer Theologen. Wir werden, wenn nötig, diesen Fall vor den Verfassungsgerichtshof bringen."

Die Untersagung im Original: http://www.martinballuch.com/die-polizei-hat-die-diesjaehrige-kreuzigungsaktion-in-linz-untersagt/

15.10.2026, Ried im Oberinntal

KUNST & TIERBEFREIUNG - Ein Jubiläum

Vergangenen Freitag wurde die große Ausstellung "30 Jahre Radikalkunst, 50 Jahre Chris Moser" in Schloss Sigmundsried eröffnet

14.10.2026, Wien

VGT: Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, 2027 Schweinehaltung neu zu regeln

Anlässlich der heutigen Nationalratssitzung erinnerte der VGT vor dem Parlament die Regierung daran, die offene Frage der Schweinehaltung auf Vollspaltenboden endlich zu lösen

13.10.2026, Wien/EU

85 % der Österreicher:innen fordern rasches Ende der Käfighaltung

Ein Großteil der Österreicher:innen will bis 2035 ein EU-weites Ende der Käfighaltung von Legehennen. Die Industrie pocht auf eine Übergangsfrist bis 2045.

09.10.2026, Wien

Urteil im SPAR-SLAPP gegen den VGT beweist: Vollspaltenboden ist Tierquälerei

Zusätzlich hat die Richterin mit Bezug zum OGH zahlreiche Klagspunkte von SPAR zurückgewiesen und dadurch die Klage als SLAPP entlarvt

08.10.2026, Wien

Der Schweine-Vollspaltenboden muss weg: VGT-Demos bei Parteizentralen in Wien

Mit Zitat aus dem Tierschutzgesetz, nach dem jetzt ein neuer Mindeststandard in der Schweinehaltung beschlossen werden muss, erinnert der VGT die Regierung an ihre Verantwortung

07.10.2026, Wien

VGT-Aktion: Tintenfische schützen, nicht essen

Morgen ist Welt-Oktopus-Tag. Brutale Methoden beim Fang sind weithin unbekannt

06.10.2026, Wien

Handelsgericht urteilt in SPAR-Klage gegen VGT: SLAPP weitgehend bekräftigt

Richterin bestätigt OGH-Urteil und 6 Verbote der EV zu Schweine-Vollspalten, verbietet dem VGT aber zusätzlich, wissenschaftliche Studien zu Mortalität und Tierwohl-Preisen zu zitieren

06.10.2026, Wien

Welt-Oktopus-Tag: VGT-Aktion am Stephansplatz

Tierschutz-Aktion in Wien soll tierquälerische Aspekte bei der Fischerei von Tintenfischen in den Fokus rücken