Jagdgatter: Jäger lässt Zuchthirschen die Trophäen absägen - vgt

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Jagdgatter: Jäger lässt Zuchthirschen die Trophäen absägen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.11.2014)

Kottingbrunn, 05.11.2014

In einem trostlosen Gehege nahe dem Flugfeld Kottingbrunn züchtet ein besonders leidenschaftlicher Jäger Hirsche zum Verkauf an andere Grünröcke. Offenbar sind die Haltungsbedingungen für die nicht-domestizierten Wildtiere so katastrophal, dass der Jäger manchen Hirschen das Geweih absägen ließ, um Verletzungen durch Rangkämpfe hintan zu halten.

In einem trostlosen Gehege nahe dem Flugfeld Kottingbrunn züchtet ein besonders leidenschaftlicher Jäger Hirsche zum Verkauf an andere Grünröcke. Offenbar sind die Haltungsbedingungen für die nicht-domestizierten Wildtiere so katastrophal, dass der Jäger manchen Hirschen das Geweih absägen ließ, um Verletzungen durch Rangkämpfe hintan zu halten.

Regionale TierfreundInnen aus dem Bezirk Baden haben den VGT auf diese erschreckende Praxis aufmerksam gemacht: Während sich JägerInnen in der Öffentlichkeit als Tier- und Naturfreunde darzustellen versuchen, spricht die Realität eine andere Sprache: Nicht nur, dass Wildtiere aus freier Wildbahn eingefangen und in kleinen Gattern zur Abschusszwecken vermehrt werden, wird manchen der extrem menschenscheuen Hirsche auch das Geweih abgesägt. Dies ergibt sich an den eindeutigen Sägemarkierungen und der unnatürlichen Trennungsstelle.

Hirsche und Rehe verlieren (,,fegen") ihr Geweih einmal im Jahr auf natürliche Art und Weise. Im nächsten Jahr wächst ein größeres Geweih nach.

Ob in den gegenständlichen Fällen das Absägen der Trophäe mit oder ohne Narkose erfolgte oder der Eingriff durch einen Tierarzt erfolgte, ist unbekannt. Beides ist jedenfalls aus tierethischer Sicht eine inakzeptable Maßnahme, die auch lt. Tierschutzgesetz eigentlich verboten ist. Allein die Narkose stellt bereits ein signifikantes Risiko dar, gar nicht zu reden von den ethologischen Einschränkung durch die (unzulässige) Veränderung des Phänotyps.

Der VGT hat Anzeige gegen den Jäger eingebracht.

Im gesamten angrenzenden Jagdrevier wurden auch unzählige Giftfallen gegen Ratten vorgefunden. Ein benachbarter Betrieb wurde wegen einer Haltung von Gänsen ohne der vorgeschriebenen Wasserfläche ebenso angezeigt.

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