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Sperrzone Mensdorff-Pouilly: Polizei begründet Vorgehen mit falschen Behauptungen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.04.2016)

Wien, 18.04.2016

Zur Verfassungsklage des VGT gegen die Sperrzone hat die Landespolizeidirektion Eisenstadt nun Stellung genommen und versucht den VGT als gewalttätig und kriminell hinzustellen

Damit sich die Bevölkerung auf seriöser Grundlage eine Meinung über die Gatterjagd und das Aussetzen von Zuchtfasanen für die Jagd bilden kann, dokumentierte der VGT im letzten Herbst derartige Feudaljagden im gesamten Bundesgebiet legal von öffentlichen Straßen und Wegen aus. In Niederösterreich reagierte man darauf mit einer Änderung des Jagdgesetzes, nach dem nun auch das Betreten einer öffentlichen Straße im Treibjagdgebiet verboten wurde. Im Burgenland dagegen errichtete die Polizei jede Woche mehrmals Sperrzonen um das Jagdrevier von Mensdorff-Pouilly mit Straßensperren, an denen die TierschützerInnen an der Weiterfahrt gehindert wurden. Derartige Sperrzonen darf es aber nur geben, wenn Gefahr für Leib und Leben von Menschen droht. Da eine stille Beobachtung von einer öffentlichen Straße aus diese Voraussetzung wohl nicht erfüllen kann, brachte der VGT eine Verfassungsklage gegen diese Sperrzonen ein. Der Verfassungsgerichtshof forderte daraufhin die Landespolizeidirektion Eisenstadt auf, die Sperrzonen zu begründen. Diese Begründung liegt nun vor, siehe: www.martinballuch.com

Wie seinerzeit im Tierschutzprozess versucht die Polizei den VGT zu einem kriminellen und gewalttätigen Verein hoch zu stilisieren und stellt dafür falsche Bezüge her und falsche Behauptungen auf. So wird auf Vereine in England und Vorfälle dort, sowie auf eine Aktion der Vier Pfoten rekurriert, die sämtlich schon über 20 Jahre her sind. Entgegen der Behauptung der Polizei sind TierschützerInnen noch nie schreiend auf JägerInnen zugelaufen oder haben lautstark Wildtiere verscheucht, und sie haben jedenfalls seit Beginn der aktuellen Kampagne im Juli 2015 nie Regenschirme aufgespannt oder Jagden aktiv gestört. An sämtlichen von der Polizei aufgezählten Tagen wurde lediglich stumm dokumentiert, wenn die Jagdgesellschaft Fasane oder Rebhühner ausgesetzt bzw. in einem Gatter auf Zuchttiere geschossen hat.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Es ist wieder einmal kaum zu fassen, wie die Polizei hier mit völlig falschen Aussagen und Behauptungen hantiert, die sogar einfach zu widerlegen sind. Wenn wir die Menschen über die Vorgänge bei der Jagd auf Zuchttiere informieren wollen, dann müssen wir diese dokumentieren, nicht zum Abbruch bringen. Unser Ziel ist ja eine Ächtung dieser Jagdpraxis, am Besten durch ein Verbot. Aus der Stellungnahme der Polizei wird klar, dass es ihr Anliegen war, genau dieses legale Vorgehen zu verhindern. Wir sollten möglichst keine Aufnahmen machen und die Öffentlichkeit nicht informieren können. Wir hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof jetzt einschreitet und einmal mehr der Polizei den klaren Auftrag gibt, nicht ständig gegen legitime Tierschutzarbeit vorzugehen und sich so einfach von mächtigen Interessen instrumentalisieren zu lassen. In meinen Augen ist das klarer Amtsmissbrauch!“

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