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Parlamentarischer Unterausschuß zum Bundestierschutzgesetz brachte wieder kein Ergebnis

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.12.1998)

01.12.1998

"Außer Reden nichts gewesen"

"Mein erster Auftritt als Experte im Unterausschuß zum Tierschutz-Volksbegehren übertraf noch meine kühnsten Erwartungen", berichtet der Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank vom Verein gegen Tierfabriken über die heutige Sitzung im Parlament. "Die Fronten zwischen den vier Parteien auf der einen Seite, die eindeutig für ein gutes Bundesgesetz eintreten, und der ÖVP auf der anderen Seite, die dies seit Jahren vehement ablehnt, waren derartig verhärtet, daß man sich in den heftigen Rededuellen nicht einmal mehr richtig zuhörte." Die Argumente liegen klar auf dem Tisch. Während die ÖVP auf "ihre" §15a-Vereinbarung pocht, die allerdings den Nutztieren auch nach fast vierjährigem Bestand noch keine nennenswerten Verbesserungen gebracht hat (SPÖ-Klubchef Kostelka nannte diese gar ein "Placebo für den Tierschutz"), sind sich die SPÖ und die drei Oppositionsparteien selten einig: Die Forderungen des vor drei Jahren von 460.000 ÖsterreicherInnen unterschriebenen Tierschutz-Volksbegehrens, nämlich Schaffung eines Bundes-Tierschutzgesetzes, Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung, Einrichtung einer unabhängigen Tieranwaltschaft sowie die ideelle und finanzielle Förderung des Tierschutzes, müssen endlich umgesetzt werden.

Die ÖVP-Verhandler, angeführt von Generalsekretärin Rauch-Kallat, sehen diese Forderungen im "föderalistischen Bundesstaat Österreich unrealistisch", verweisen auf die Ablehnungsfront im (ÖVP-dominierten) Bundesrat und sähen stattdessen lieber ein EU-einheitliches Tierschutzgesetz. Sie vergessen dabei allerdings, daß ein Bundesgesetz in der BRD bereits seit 26 Jahren und in der weitaus föderalistischeren Schweiz seit 20 Jahren Realität ist. Und v.a., daß ein EU-Gesetz nichts weiter als eine weitere Verzögerungstaktik darstellt, betrachtet man Länder wie Frankreich, Italien, Spanien oder Griechenland, in denen Tierschutz großteils ein Fremdwort ist und bereits die mehr als laxen Tiertransport-Richtlinien nichts als Kopfschütteln auslösen.

Immerhin wurde in der heutigen Sitzung vom SPÖ-Klub ein durchaus konstruktives Papier präsentiert, welches sämtliche bestehenden Landestierschutzgesetze bzw. -Verordnungen gegenüberstellt und aus dem Wirrwarr von Gesetzestexten für jeden Bereich jeweils "BEST of NINE", also die jeweils tierfreundlichsten Paragraphen herausfiltert. Das Gleiche wurde mit den drei bereits ins Parlament eingebrachten Gesetzentwürfen (Grüne/Plank 1995, SPÖ 1996 bzw. Prof. Mayer 1996) angestellt und die jeweils besten Passagen herausgelesen.

Dr. Plank über das Ergebnis des Papiers: "Ein von allen Seiten - außer der ÖVP - akzeptabler Kompromißvorschlag, der einen Quantensprung für den Tierschutz in Österreich darstellen würde." Da nach zwei Stunden die Rednerliste noch offen war, wurde die Sitzung auf nächstes Jahr vertagt. Man darf gespannt sein, ob es sich die ÖVP auch im kommenden Superwahljahr leisten kann, sich dem Wählervolk als ständige Verhinderer- bzw. Österreichische Viehquäler Partei (wie auf einem Flugblatt zu lesen stand) zu präsentieren.

Jedenfalls hat selbst Bundeskanzler Klima vor kurzem das Thema Tierschutzgesetz als mögliches Wahlkampfthema in den Raum gestellt.

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