Nach Ministerrat VGT zu Tierschutzgesetz: Minimale Änderungen ändern nichts Essentielles - vgt

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Nach Ministerrat VGT zu Tierschutzgesetz: Minimale Änderungen ändern nichts Essentielles

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.03.2017)

Wien, 02.03.2017

Eine überarbeitete Version des Tierschutzgesetzes wurde am Mittwoch veröffentlicht. Wenige Kleinigkeiten wurden geändert, die meisten Kritikpunkte blieben allerdings unberücksichtigt

Nach dem Ministerrat am 28.2.2017 wurde am Mittwoch eine neue Fassung der Novelle des Tierschutzgesetzes veröffentlicht. Neben der Berücksichtigung von ein paar minimalen Zugeständnissen hat sich aber nichts Wesentliches verändert. Allerdings liegt noch keine Version eines neuen Vorschlags der 1. Tierhaltungsverordnung vor, die beispielsweise bzgl. der Daueranbindehaltung von Rindern, der Ferkelkastration und dem Schnabelkupieren von Puten relevant wäre. Die meisten Kritikpunkte des VGT und anderer Tierschutzorganisationen wurden jedenfalls nicht in die neue Version des Tierschutzgesetzes übernommen. So gibt es nach wie vor kein Verbot des Aussetzens von Fasanen für die Jagd, kein Verbandsklagerecht und auch Qualzuchten sollen weiterhin ohne Übergangsfrist weitergeführt werden dürfen, solange man angibt, versuchen zu wollen, die quälerischen Aspekte zurück zu züchten. Lediglich bei den Hunden gibt es ein paar Verbesserungen, beispielsweise dürfen Würgehalsbänder nicht mehr verwendet werden. Außerdem müssen Zuchtkatzen in Zukunft registriert und gechippt werden, eine Reaktion auf die Kritik unzähliger Katzenschutzvereine, dass es hier ein Schlupfloch bei der Kastrationspflicht für Katzen aus bäuerlicher Haltung gibt. Nur leider ist diese Kastrationspflicht dadurch noch immer umgehbar.

Das geplante Tierschutzgesetz und seine Verordnung soll am 15. März 2017 im Gesundheitsausschuss des Parlaments diskutiert werden. Dort kann erstmals auch die Opposition dazu Stellung nehmen. Im Gegensatz zur Aussage des Bundeskanzlers, dass dieses Tierschutzgesetz das Erbe der verstorbenen Gesundheitsministerin sei, ist für Insider klar, dass sie diesem Gesetz so nicht zugestimmt hätte. Schon bei der Diskussion über die Erhöhung der Besatzdichten bei Mastgeflügel hat sie klar jeder Verschlechterung von Tierschutzstandards eine Absage erteilt. Wäre ihre Krankheit nicht dazwischen gekommen, hätte dieses Tierschutzgesetz mit Sicherheit völlig anders ausgesehen.

Der Verein gegen Tierfabriken demonstriert daher am 25. 03. 2017 mit zahlreichen anderen Tierschutzorganisationen unter dem Motto „Das ist kein Tierschutz!“ gegen das neue Gesetz.

WANN: Samstag, 25. März 2017, 13-15 Uhr
WO: Demomarsch vom Gesundheitsministerium, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, bis zum Parlament

Zur Facebook-Veranstaltung: Großer Demomarsch durch Wien

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