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VGT: Wieder Tiere im Stall verbrannt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.07.2017)

Wien, 10.07.2017

Wieder sind bei einem Stallbrand Tiere auf qualvollste Weise gestorben, ohne die geringste Chance, sich retten zu können. Der VGT fordert bessere Brandschutzbestimmungen und Fluchtmöglichkeiten für die Tiere.

Am Donnerstag sind bei einem Bauernhofbrand 70 Schweine, darunter 45 Ferkel, auf qualvolle Weise verbrannt. Für sie gab es keine Möglichkeit des Entkommens, als der Brand im Futtermittellager auf den Stall übergriff, denn einen Fluchtweg gab es keinen.

Die OIB-Richtlinie 2.1 für Brandschutz bei Betriebsbauten sieht vor, dass Bauwerke so geplant und ausgeführt werden müssen, dass den BenutzerInnen bei einem Brand ein rasches und sicheres Verlassen des Bauwerks möglich ist. Dies betrifft allerdings nur menschliche BenutzerInnen, Tiere werden bei Brand nicht als „Leben“ sondern als „Besitz“ betrachtet, ihr Tod ist nur ein finanzieller Schaden. Der VGT fordert, dass das Leben von Tieren ebenso geschützt werden muss. Bauwerke für Tiere müssen genauso vor Bränden geschützt werden, als würden Menschen darin leben. Es muss geeignete Fluchtmöglichkeiten für die Tiere geben und Lüftungsanlagen, die ein Ausbreiten von Flammen und Rauch in den Bereich der Tiere verhindern. Das Leben der Tiere muss geschützt werden. Es gibt eine Petition, um diese Forderungen zu unterstützen:

Zur Petition

VGT-Tierschutzreferentin Ines Haider: „Man muss sich nur einmal vorstellen, während eines Brandes in einem Raum eingesperrt zu sein, vielleicht sogar angebunden oder in einem Käfig, ohne die geringste Chance zu entkommen. Man sieht die Flammen und kann nur auf den grausamen Feuertod warten. Das war das Schicksal bereits tausender Tiere bei Bauernhofbränden. Tierschutz sieht anders aus. Die Brandschutzbestimmung müssen endlich für Tiere verbessert werden.“

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