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Anzeige gegen Kärntner Wirt: Die Würde des Tieres ist unantastbar

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.07.2019)

Kärnten, 25.07.2019

Makaber: Wirt malt Rindern die Speisekarte seiner Berghütte auf das Fell und beschriftet sie etwa mit dem Wort „Speck“, der Verein Gegen Tierfabriken sieht darin eine Verletzung der Tiere in ihrer Würde und einen klaren Gesetzesverstoß – Anzeige.

Medienberichten zu Folge verwendet ein Berghüttenwirt aus Kärnten seine Tiere als „lebende Speisekarte“. Er beschriftete die Tiere etwa mit den Worten „Buttermilch“, „Kasnudel“, „Apfelstrudel“, aber auch mit Worten wie „Speck“. Insbesondere letztere Bezeichnung hat einen sehr negativen und makaberen Beigeschmack, immerhin werden auch diese Rinder früher oder später getötet, zu Fleisch verarbeitet und vermutlich auf besagter Berghütte verkauft und verspeist. Seit der letzten größeren Novelle des Tierschutzgesetzes ist es jedoch verboten, Tiere aus kommerziellen oder auch rein ästhetischen Gründen die Haut, das Federkleid oder das Fell zu färben. Ein kommerzieller Zweck liegt hier auch klar vor, immerhin instrumentalisiert der Wirt mit dieser Aktion seine Tiere ja gerade dazu, mehr Gäste auf seine Hütte zu locken.

Zwar versichert der Wirt, nur besonders geduldige Tiere zu „verzieren“ und es ist auch durchaus denkbar, dass ein Verfärben des Felles für die Rinder nicht mit zusätzlichen Schmerzen verbunden sein wird -  das Gesetz stellt auf solche Voraussetzungen jedoch auch gar nicht ab. Vielmehr hat hier erstmals eine Bestimmung Einzug ins österreichische Tierschutzgesetz gefunden, die bereits die Würde der Tiere an sich schützt, unabhängig davon, ob sich der „Eingriff“ negativ auf das Wohlbefinden der Tiere auswirkt oder nicht. Nicht nur ist es verboten, Tieren Schmerzen zuzufügen, sondern bereits ein erniedrigendes Verhalten und/oder ein tiefgreifender Eingriff in das Erscheinungsbild der Tiere sind gesetzlich nicht erlaubt.

Die Schweizer Rechtsordnung hat die ,Würde der Kreatur‘, wie es dort genannt wird, bereits seit 1992 sogar ausdrücklich in der Verfassung erwähnt, so VGT-Rechtsexperte Markus Werner, dadurch werden die Tiere als Mitgeschöpfe in ihrem Selbstzweck geschützt, sie dürfen nicht als bloßes Mittel für den menschlichen Zweck angesehen werden. Und weiter: Das österreichische Gesetz kennt bis dato den Begriff der Würde der Tiere leider nicht. Mit der letzten Novelle fand jedoch erstmalig eine Bestimmung Einzug ins österreichische Tierschutzgesetz, welche klar auf eben diese abzielt. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese Rechtsentwicklung fortsetzt und sie auch von den Behörden dementsprechend ernst genommen wird.

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