Burgenland: Verbot des Aussetzens gezüchteter Fasane und Enten in Begutachtung - vgt

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Burgenland: Verbot des Aussetzens gezüchteter Fasane und Enten in Begutachtung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.11.2019)

Burgenland, 15.11.2019

Endlich soll das Aussetzen von Tieren aus (zumeist ungarischer oder tschechischer) Massentierhaltung nur für die Abschießbelustigung verboten werden!

Seit Jahrzehnten schon wird der VGT nicht müde, die Missstände bei der Jagd durch Aussetzen von Zuchtvögeln aus Massentierhaltung aufzudecken. Ob es sich um angekaufte Enten handelt, die Mensdorff-Pouilly Jahr für Jahr in seinen Kunstteichen aussetzt, mit Trillerpfeifen auf „Kommen“ dressiert und dann seinen Jagdgästen vorführt, bis am Ende der Jagdsaison alle abgeschossen sind und die Teiche bis zur nächsten Jagdsaison verwaist zurückbleiben. Oder ob es um die Aussetzerei von Enten an der Leitha und ihren Nebenflüssen geht, die dort die Gewässer verkoten und das ökologische Gleichgewicht durch die Futtermassen gefährden. Oder ob es um Zuchtfasane geht – sogar um den chinesischen Königsfasan –, die, aus Massentierhaltung angekauft u.a. in Volieren auf Gemeindegrund gehalten werden, nur um Schießbudenfiguren abzugeben. Die Liste ließe sich lange fortsetzen! Die Jagden auf diese hilflosen Zuchttiere nach dem Aussetzen sind nicht minder grausam und absurd. Tiere, die nie zu fliehen gelernt haben, werden von Jagdhunden aufgescheucht und aus dem Himmel geschossen, sodass sie wie lebende Regentropfen zu Boden prasseln. Keiner dieser ausgesetzten Zuchtvögel überlebt bis ins Frühjahr, wenn die Tiere dieser Arten erstmals Eier legen würden. Mit Bestandsstützung hat das ganz offensichtlich überhaupt nichts zu tun. Dem soll nun endlich ein Ende bereitet werden!

Die Landesregierung hat jetzt eine Reform des Jagdgesetzes in Begutachtung geschickt, die das Aussetzen von eingefangenem oder aufgezogenem Wild von einer Genehmigung der Landesregierung abhängig macht, die durch ein jagdfachliches und ein naturschutzfachliches Gutachten gedeckt sein muss. Das Aussetzen darf nur genehmigt werden, wenn es nachweislich einer notwendigen Bestandsstützung dient und eine Jagd in derselben Saison danach auf dieselbe Tierart ausgeschlossen ist. Wenn dieses Gesetz so beschlossen wird, dann geht diese unsägliche Jagdpraxis aus längst vergangener Zeit tatsächlich zuende! Das Burgenländische Jagdgesetz schränkt momentan das Aussetzen von heimischem Wild praktisch nicht ein. Das Verbot würde jetzt auch z.B. das Aussetzen von kapitalen Rothirschen aus Zuchtgattern verbieten!

VGT-Obmann Martin Balluch: Es ist sehr erfreulich, dass sich diese Minderheit der Jägerschaft, die sich noch am massenhaften Abschuss ausgesetzter Zuchttiere ergötzt, nicht gegen den klaren Mehrheitswillen der Bevölkerung durchsetzt. Eine repräsentative Umfrage hat gezeigt, dass 75 % der Menschen ein Verbot des Aussetzens von Zuchttieren für die Jagd wünschen. In Wien, Vorarlberg und kürzlich auch Salzburg hat man dem mit einem entsprechenden Verbot Rechnung getragen. Jetzt wird das Burgenland nachziehen. Und das genau 100 Jahre nach dem Ende der Monarchie, in der diese feudale Jagdpraxis das unhinterfragte Hobby des Adels war. Damit sollte ein für alle Mal die Abschießbelustigung auf lebende Schießbudenfiguren Geschichte sein.

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