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Aufgedeckt: der VGT präsentiert Schlachtkörper-Untersuchungen an Vollspalten-Schweinen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.04.2020)

Steiermark, 29.04.2020

183 amtstierärztliche Untersuchungsscheine für 3.777 Schweine an 4 Schlachthöfen der Steiermark im Jahr 2019 zeigen: 45 % Lungenentzündung, 29 % Spulwürmer, alle Tiere krank

Dem VGT wurden 183 amtstierärztliche Untersuchungsscheine für 3.777 Schweine, die im Jahr 2019 an 4 steirische Schlachthöfe geliefert worden waren, zusammen mit Fotos eines der Betriebe, zugespielt. Die Ergebnisse sind erschütternd. Im Mittel hatte jedes Schwein mehr als eine Krankheit (4.665 Krankheiten bei 3.777 Schweinen), 45 % der Tiere konkret Lungenentzündung und 29 % sogenannte Milk Spots, das sind Spuren an der Leber, die anzeigen, dass das Tier in den letzten 6 Wochen vom Spulwurm, das ist der wichtigste Parasit in der strohlosen Mastschweinehaltung, befallen war. Die Fotos eines der betroffenen Betriebe zeigen die trostlose Situation der Schweine auf Vollspaltenboden ohne Stroheinstreu mit einer armseligen Kette, die von der Decke hängt, als „Beschäftigungsmaterial“ – leider die Norm in Österreich. Das heißt aber, dass die in Österreich erlaubte Mastschweinehaltung, die über das EU-Minimum nicht hinaus geht, dazu führt, dass die Tiere durchgängig krank sind. Das Leben auf Vollspaltenboden bedeutet, sich ständig über dem eigenen Kot zu befinden und die entsprechenden Dämpfe einzuatmen. Ohne Stroh ist der Spulwurmbefall allgegenwärtig.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger sagt in aller Öffentlichkeit, die Nutztierhaltung in Österreich sei vorbildlich. Die Wahrheit ist das Gegenteil. Die Haltung von Mastschweinen in Österreich ist die mieseste in der EU. Und das zeigt sich nun auch an diesen amtstierärztlichen Untersuchungen einer relevant hohen Anzahl von Schweinen an vier Schlachthöfen. Selbst die Amtstierärzteschaft muss feststellen, dass die Haltung auf Vollspaltenboden ohne Stroheinstreu die Schweine durchgehend krank macht. Normalerweise wird das allerdings vor der Öffentlichkeit verborgen. Umso bedeutsamer, dass der VGT nun die Beweise besitzt, um die Wahrheit ans Licht zu bringen. Eine Haltung aber, die die Tiere durchgehend krank macht, widerspricht eindeutig dem Tierschutzgesetz. Laut § 5 (2) Ziffer 13 des Tierschutzgesetzes begeht Tierquälerei, wer die Unterbringung eines von ihm gehaltenen Tieres in einer Weise gestaltet, dass damit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Das ist bei allen Mastschweinen auf Vollspaltenboden der Fall. Die Verordnung, die diese Haltung erlaubt, widerspricht also dem Tierschutzgesetz und muss umgehend entsprechend abgeändert werden. Der VGT fordert ein Verbot des Vollspaltenbodens und eine verpflichtende Stroheinstreu.

 

Petition gegen Vollspaltenboden

 

VGT-Obmann Martin Balluch: Wir legen hiermit den unumstößlichen Beweis vor, dass die Haltung auf Vollspaltenboden ohne Stroheinstreu in Österreich Tierquälerei ist und nach dem Tierschutzgesetz eigentlich verboten sein müsste. Wenn nicht eine unverantwortliche Regierung Verordnungen erlassen hätte, die diese Haltung über die Hintertüre – rechtswidrig! – wieder zu legalisieren scheint. Jetzt muss ein Schlussstrich gezogen werden. Die neue Verordnung zur Schweinehaltung, die momentan im Tierschutzministerium von Minister Rudolf Anschober vorbereitet wird, muss dem Tierschutzgesetz entsprechen. Und das geht nur, wenn darin der Vollspaltenboden verboten und Stroheinstreu verpflichtend vorgeschrieben wird.


Untersuchungsscheine zum Download (Copyright: VGT/ VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN)

 

Das Tierrechtsradio vom 1. Mai beleuchtet dieses brisante Thema von mehreren Seiten:

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