Grunzi Tour in Wien: 5 m Schwein fordert Vollspaltenbodenverbot von Politik - vgt

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Grunzi Tour in Wien: 5 m Schwein fordert Vollspaltenbodenverbot von Politik

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.04.2021)

Wien, 29.04.2021

Bundeskanzleramt, Landwirtschaftskammer, Landwirtschaftsministerium, Tierschutzministerium und ÖVP Bundeszentrale waren die Stationen.

Ganz Österreich erwartet sich von der Bundesregierung ein Verbot der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenboden, kombiniert mit einer verpflichtenden tiefen Stroheinstreu und ausreichend Platz, damit die Schweine nebeneinander im Stroh liegen können. Das ist jedenfalls nicht nur einer Gallup-Umfrage, sondern auch den zahlreichen Medienberichten zu entnehmen, vom Falter bis zur Ganzen Woche. Diese Forderung wurde heute auch vom VGT mit einer Tour der besonderen Art unterstützt. Ein 5 m großes Kunstschwein, genannt Grunzi, protestierte vor dem Bundeskanzleramt, dann vor der Landwirtschaftskammer und dem Landwirtschaftsministerium, und schließlich auch vor dem Tierschutzministerium und der ÖVP-Bundeszentrale. Man hört, dass die ÖVP die so dringend notwendige Novelle der Haltungsverordnung von Schweinen in den Herbst verschieben will. Und das, obwohl selbst der Chef der Schweinebörse im neuen Falter Podcast ankündigt, dass die AMA in wenigen Jahren nur noch Schweinebetriebe ohne Vollspaltenboden zertifizieren will. Wenn das tatsächlich kommt, dann muss die Politik sofort handeln, um diesen Umstieg zu schaffen.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Es muss allen, außer den völlig realitätsfernen Betonköpfen, klar sein, dass die Zeit der großen Tierfabriken mit Schweinen auf Vollspaltenboden zuende geht. Dieser Umgang mit Tieren ist in der Öffentlichkeit einfach nicht mehr vertretbar. Und deshalb muss die Bundesregierung jetzt handeln, um die Kurve zu kratzen und den Wandel hin zur Strohhaltung auf den Weg zu bringen. Nur wenn es ein gesetzliches Verbot mit entsprechender Übergangsfrist gibt, wird sich etwas bewegen. Das haben wir beim Legebatterieverbot gelernt und das sollten wir daher auch beim Verbot des Vollspaltenbodens beherzigen!

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