Nach Verfassungsklage gegen Vollspaltenboden: Tierschutzminister will Verbot - vgt

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Nach Verfassungsklage gegen Vollspaltenboden: Tierschutzminister will Verbot

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.03.2022)

Wien, 17.03.2022

Klags“gegner“ Tierschutzminister Johannes Rauch selbst sagt, dass es nicht sein darf, dass Millionen Schweine auf Vollspaltenböden ohne Stroh leiden

Nach 3 Jahre langem Hin und Her zur Haltung von Schweinen auf strohlosem Vollspaltenboden, liegt der Ball jetzt beim Verfassungsgerichtshof. Der Bgld Landeshauptmann Doskozil hat das Höchstgericht angerufen, um die Verfassungswidrigkeit dieser Haltungsform gerichtlich feststellen zu lassen. Klags“gegner“ ist Tierschutzminister Johannes Rauch. Er würde vor Gericht argumentieren müssen, warum der Vollspaltenboden doch tierfreundlich genug sei, um nicht den zahlreichen Tierschutzbestimmungen zu widersprechen. Doch gegenüber der APA hat er als Reaktion auf die Verfassungsklage von Doskozil gesagt, dass es nicht sein dürfe, dass Schweine auf Vollspaltenböden ohne Stroh leiden. Also ist auch in den Augen des Tierschutzministers der Vollspaltenboden eine Tierquälerei und in der Folge verfassungswidrig. Das wird offenbar ein sehr einseitiges Verfahren.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Der Verfassungsgerichtshof hat bisher in vielen Erkenntnissen sehr deutlich für den Tierschutz Stellung bezogen. Im Gegensatz zu Tieren, die nicht gegen schlechte gesetzliche Bestimmungen zu ihrem Schutz klagen können, können von diesen Bestimmungen betroffene Tier‘besitzer:innen‘ das sehr wohl. So wollte die Legebatterieindustrie, dass der VfGH das Legebatterieverbot kippt, oder die Zirkusgesellschaften, dass das Wildtierhaltungsverbot aufgehoben wird. Doch der VfGH hat den Tieren die Stange gehalten. Jetzt haben die Tiere gegen den Vollspaltenboden geklagt, oder vielmehr die Bgld Landesregierung in ihrem Namen. Und selbst Klags‘gegner‘ Minister Rauch stimmt zu. Wir dürfen gespannt sein, ob der VfGH den Vollspaltenboden endgültig in den Mistkübel der Geschichte verbannt!

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