Fiakerprozess am Landesverwaltungsgericht: Vertrag der Stadt Salzburg rechtswidrig? - vgt

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Fiakerprozess am Landesverwaltungsgericht: Vertrag der Stadt Salzburg rechtswidrig?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.04.2023)

Salzburg, 18.04.2023

ÖVP-Bürgemeister Preuner hat tatsächlich die Tierschutzbestimmungen im neuen Vertrag für Fiakerstandplätze nach unten nivelliert: kein Ruhetag, kein Hitzefrei ab 35°C

Gestern Nachmittag ging es bei der Verhandlung am Landesverwaltungsgericht Salzburg um die Rechtmäßigkeit des Vertrags der Stadt Salzburg mit den Fiakern, der am 1. Mai 2023 in Kraft treten soll. Dabei dreht sich alles um die Frage, ob die Stadt durch den Vertrag Konzessionen vergibt, und damit ein Eigeninteresse daran hat, dass die Fiaker fahren, oder ob die Stadt nur Standplätze verpachtet, und sich überhaupt nicht dafür interessiert, ob diese in Anspruch genommen werden. Gilt nämlich Ersteres, dann muss sich die Stadt an die rechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe von Konzessionen halten. Das bedeutet Transparenz, Fairness und die Erhaltung oder sogar Verbesserung von Tierschutzstandards. Vor Gericht argumentierte der Vertreter der Stadt, dass es sich nicht um Konzessionen handle, der Stadt sei egal, ob es Fiaker gäbe. Doch ÖVP-Bürgermeister Preuner, der das ganze Verfahren dadurch ins Rollen gebracht hatte, dass er sämtliche Tierschutzbestimmungen aus dem Vertrag gestrichen hatte, sagte zum Verfahren in aller Öffentlichkeit, dass er, wenn die neuen Verträge gerichtlich nicht in Kraft treten dürfen, die alten einfach verlängern würde. Damit, und durch seine ständige, einseitige Lobhudelei für Fiaker, beweist er, dass es ihm und damit der Stadt sehr wohl sehr wichtig ist, dass Fiakerkutschen Tourist:innen führen. Dann hätte sich die Stadt aber an die rechtlichen Vorgaben für Konzessionen halten müssen, was sie nicht getan hat, und entsprechend ist der neue Vertrag rechtswidrig und darf nicht in Kraft treten. Der VGT geht davon aus, dass die Verfahrensrichterin so urteilen wird. Sollte das nicht der Fall sein, dann hat der Beschwerdeführer bereits angekündigt, das Urteil zum Verwaltungsgerichtshof zu berufen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch beobachtet das Verfahren mit großem Interesse: Der Beschwerdeführer hat vollkommen recht. Die Vergabe der Konzessionen für Fiakerbetriebe in Salzburg ist rechtswidrig, insbesondere, weil sie Tierschutzvorschriften nach unten nivelliert. Es ist ja kaum zu fassen, dass Bürgermeister Preuner die Regelung von einem Ruhetag für die Pferde nach jedem Arbeitstag und hitzefrei ab 35°C einfach streicht. Und das in Österreich im 21. Jahrhundert! Kein Mensch hierzulande hat ein Verständnis dafür, wenn Tierschutz einfach verschlechtert wird. Im Gegenteil, die Bevölkerung erwartet sich zunehmend strengere Tierschutzbestimmungen, wie das auch durch das Staatsziel Tierschutz rechtlich festgeschrieben ist. Bürgermeister Preuner hat offensichtlich keinerlei Verständnis für Tierschutz und ist deshalb als Stadtoberhaupt eine Fehlbesetzung.

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