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Puten-Skandal - Der VGT klärt auf

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.03.2024)

Wien, 20.03.2024

Was hat es mit dem AIA Puten-Skandal auf sich? Was ist „Toe Trimming“ überhaupt und wie sieht die Haltung österreichischer Puten wirklich aus?

Im Februar dieses Jahres grassierten in den österreichischen Medien Berichte über einen Puten-Skandal. Beim italienischen Geflügelfleischhersteller AIA, dessen Produkte z.B. bei Spar in Österreich verkauft werden, soll eine skandalöse Praktik angewandt werden und das aus rein wirtschaftlichen Gründen: das Toe Trimming. AIA hatte das via schiriftlichem Statement bestätigt. Dabei werden den Putenkücken die Zehen kupiert, um die Krallenbildung zu verhindern. Einen wirtschaftlichen Nutzen hat das, weil sich die Puten ohne Krallen in den irrsinnig beengten Bedingungen, in denen sie leben müssen, weniger Verletzungen zufügen können. Das würde schließlich die Fleischqualität mindern. In Österreich sei das selbstverständlich verboten, heißt es in den Berichten und seitens der Branche.

Aber bedeutet das eine heile Welt für Puten in Österreich?

Wir bestreiten natürlich nicht, dass die Bedingungen für die Puten in Österreich besser sind, als in anderen EU Ländern. Allein schon deshalb, weil mit 40 kg Pute / m² eine wesentlich geringere Besatzdichte vorgeschrieben ist. Diese wurde bei der Einführung des Bundestierschutzgesetzes im Jahr 2005 festgelegt. Seither sind die gesetzlichen Richtlinien für Puten unverändert. Laut der Geflügelwirtschaft Österreich sind Neubauten der letzen Jahre auf freiwilliger Basis zusätzlich mit Wintergärten, erhöhten Sitzmöglichkeiten und Beschäftigungsmaterial ausgestattet. Weil die EU generell keine Richtlinien für Puten vorgibt, unterscheiden sich die Haltungsbedingungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten stark. Demnach spricht sich der VGT ausdrücklich gegen Importe aus. In der Vergangenheit hat der VGT die Firma AIA selbst scharf kritisiert.

Trotzdem ist die Antwort NEIN: die heile Welt für Puten gibt es auch in Österreich nicht. Verstümmelt werden die Tiere auch hier. Der Schnabel ist ein sensibles Tastorgan, das für Vögel äußerst wichtig ist. Das routinemäßige Schnabelkupieren bei Putenkücken wird in Österreich dennoch geduldet. Grund dafür ist, dass durch nicht artgerechte Haltung aggressives Verhalten und Verhaltensstörungen wie Kannibalismus und Federpicken ausgelöst werden. Kupiert man den Schnabel, sind die Folgen weniger gravierend. Für die Puten bedeutet das massive sensorische Einschränkungen sowie erhebliche und langandauernde Schmerzen.1 Außerdem ist es laut 1. Tierhaltungsverodnung ausdrücklich erlaubt, Kücken, die als Zuchthähne vorgesehen sind, das nach innen gerichtete Zehenglied zu kupieren. Eine eingeschränkte Form des Toe Trimming ist also auch in Österreich für Zuchthähne aller Hausgeflügelarten zulässig. All das geschieht ebenso aus rein wirtschaftlichen Gründen. Anstatt auf die grundlegendsten Bedürfnisse der Tiere einzugehen, werden sie wortwörtlich durch medizinisch nicht notwendige Eingriffe auf ungeeignete Haltungssysteme zugeschnitten. Das geschieht nicht nur bei Puten, sondern bei einem Großteil der sogenannten Nutztiere. Schweinen werden die Ringelschwänze abgeschnitten, männliche Ferkel werden kastriert und Kälber enthornt. All das sind für die Tiere qualvolle Eingriffe, die sie oft ein Leben lang in ihrem Verhalten einschränken und mitunter chronische Schmerzen zur Folge haben können.2

Was die Haltung selbst betrifft, teilen Mastputen und Masthühner ein sehr ähnliches Schicksal. Das Gesetz schreibt nichts weiter als eine karge Industriehalle mit Einstreu, Futter und Wasser vor. In solchen Hallen leben tausende Tiere eng zusammengepfercht. Echte Beschäftigungsmöglichkeiten müssen ihnen per Gesetz nicht geboten werden. Um Konsument:innen endlich eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen, fordert der VGT eine umfassende Herkunfts- und vor allem Haltungskennzeichnung auf Fleischprodukten in allen Branchen (zur Petition).

Quellen

  1. Fiedler, H.-H., K. König, 2006: Tierschutzrechtliche Bewertung der Schnabelkürzung bei Puteneintagsküken durch Einsatz eines Infrarotstrahls, in: Arch. Geflügelk. 70 (6), S. 241-249, Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart
  2. Casoni, A. et al.: Can disbudding of calves (one versus four weeks of age) induce chronic pain?,in:  Physiology & Behavior, Volume 199, 2019, S. 47-55

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