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LVwG NÖ: Freilandschweinebetrieb Hubmann heute zu hohen Strafen verurteilt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.04.2024)

St. Pölten, 02.04.2024

Räumungsbescheid nicht befolgt – Richter zieht alle Register um verurteilen zu können, obwohl Aussicht auf Genehmigung des Betriebs und eigenes BOKU-Projekt besteht

Die Schweine im Zelt am Acker der Familie Hubmann haben es sehr viel besser als ihre Artgenoss:innen in den umliegenden Vollspaltenbodenfabriken. Und das Grundwasser verschmutzen sie auch nicht, wie ein eigenes Gutachten bestätigt. Trotzdem hat die BH St. Pölten ein Strafverfahren durchgeführt und einen Räumungsbefehl erteilt, dem die Hubmanns aber nicht folgten. Das wurde heute am Landesverwaltungsgericht NÖ in St. Pölten verhandelt. Trotzdem die beiden Organe der Gewässeraufsicht der BH heute als Zeug:innen weder die Hubmanns bei ihren Kontrollen kontaktiert hatten (weiß nicht warum nicht, wäre schon üblich), noch sicher sagen konnten, wo sich die Schweine befunden haben, weil sie den Betrieb gar nicht betreten hatten, legte der Richter eine Strafe von zusammen € 5.500 fest. Dazu musste er allerdings den ursprünglichen Strafbescheid umschreiben, weil sich die Schweine nicht mehr auf dem beanstandeten Gelände befanden. Die Strafhöhe sei zur Prävention notwendig, dozierte der Richter bei der Urteilsbegründung, und untersagte auch noch die ordentliche Revision zum Verwaltungsgerichtshof.

Dabei ist die Aussicht auf Bewilligung des Betriebs sehr gut. Bis 4. April 2024 soll der Antrag eingebracht werden, unterstützt von der BOKU und Wasserrechtsexpert:innen des Bundes. Kommt es zur Bewilligung, dann kann das vierjährige Forschungsprojekt der BOKU zu dieser Schweinehaltung bis Ende Juni eingereicht und ab Herbst mit einem Kapital von € 400.000 begonnen werden. Hätten die Hubmanns den Räumungsbefehl befolgt, für dessen Nichtbefolgung sie heute bestraft wurden, dann gäbe es weder eine Bewilligung, noch dieses Forschungsprojekt.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch war heute als Prozessbeobachter dabei: Beim ursprünglichen Verhandlungstermin waren die Behörde und die Zeug:innen der Gewässeraufsicht unentschuldigt nicht erschienen. Der Richter duldete das. Der Strafbescheid bezog sich auf ein anderes Grundstück als jenes, auf dem sich die Schweine befanden, aber der Richter änderte einfach den Bescheid, anstatt einen Formalfehler festzustellen, der zur Einstellung des Verfahrens hätte führen müssen. Die Zeug:innen konnten keine genauen Angaben machen und hatten die Hubmanns beim Kontrollgang nicht kontaktiert, was üblich gewesen wäre. Die Kontrollen fanden von der öffentlichen Straße aus statt, Schweine konnten von dort aus nur gehört, aber nicht gesehen werden. Das Wasserrechtsgutachten zum Betrieb wurde ignoriert. Und der Richter spricht zur Spezial- und Generalprävention eine sehr hohe Strafe aus, obwohl die Hubmanns nicht nur unbescholten sind, sondern auch Pioniere der Schweinehaltung in eine von der Gesellschaft geforderten Richtung. Was alles für Winkelzüge notwendig waren, um diese mutigen Menschen derart unter Druck zu setzen! Wir vom VGT werden sie weiterhin unterstützen. Dieses Verfahren stinkt zum Himmel – im Gegensatz zur Hubmannschen Schweinehaltung!

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