Fasanen-Gemetzel in der Steiermark – VGT erstattet Anzeige - vgt

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Fasanen-Gemetzel in der Steiermark – VGT erstattet Anzeige

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.10.2024)

Leibnitz, 31.10.2024

Vergangenen Samstag fand eine Jagd im südsteirischen Bezirk Leibnitz statt. Zahlreiche Jäger:innen feuerten hunderte Schüsse auf etwa 300 im Juli ausgesetzte Fasane ab. Der VGT erstattet Anzeige nach dem Tierschutz- sowie dem Jagdgesetz

Es kam wie es kommen musste und wie es jährlich passiert: Zuerst wurden, laut Meinung der Tierschützer:innen gesetzeswidrigerweise, viel zu viele gezüchtete  Fasane in einem Leibnitzer Jagdrevier ausgewildert, woraufhin der VGT Anzeige erstattete. Trotzdem feuerten zahlreiche Jäger:innen vergangenen Samstag hunderte Schüsse in Richtung der etwa 300 Fasane ab, von denen viele nur verletzt und viele getötet wurden.

Gegen das Gesetz?

Das Jagdgesetz spricht beim Aussetzen von Fasanen von einer Hegemaßnahme zur Stützung des Bestandes. Hierzu gibt es genaue Regelungen. In der Praxis wird diese Bestandesstütze jedoch als Vorwand genutzt, große Mengen an Fasanen erschießen zu können. So widerspricht das massenhafte Töten von Fasanen nicht direkt dem Gesetz. Aber die Anzahl der ausgesetzten Tiere ist aus Sicht des VGT eindeutig zu hoch.

Zu viele Tiere ausgesetzt. Gesetzesverstoß?

Die genaue Anzahl der Tiere, die durch die Jäger:innen ausgesetzt werden darf, ist mehr oder weniger genau geregelt. Sie richtet sich nach der Qualität des Lebensraumes sowie der Größe des Lebensraumes. Im vorliegenden Fall mag der Lebensraum halbwegs gut geeignet sein, die Lebensraumgröße ist aber beschränkt. Die Berechnung der erlaubten Höchstanzahl der Tiere geht aus der steiermärkischen Fasan- und Rebhuhn-Verordnung nicht ganz genau hervor – was die Nachvollziehbarkeit und Transparenz, ob hier rechtskonform ausgesetzt wurde, erschwert. Berechnungen des VGT  zufolge können es jedoch maximal 50 Tiere sein, die in diesem Revier ausgesetzt werden dürften. In einem einzigen Feld haben sich jedoch vor dem 26. Oktober mehr als 100 bis 150 Tiere aufgehalten! Deshalb liegt der Verdacht eines illegalen Vorgehens hier sehr nah.

Anzeige durch den VGT

Der VGT hat am 11. Oktober Anzeige nach dem Jagdgesetz erstattet. Ob die Bezirkshauptmannschaft tätig geworden ist, weiß man nicht, es gab keinerlei Rückmeldung. Und der Umstand, dass die Jagd am 26. Oktober problemlos stattfinden konnte, lässt den Verdacht zu, dass die Behörde diesem womöglich illegalen Treiben tatenlos zusieht.

David Richter vom VGT Steiermark dazu: Jahr für Jahr werden hunderte Fasane aus niederen Beweggründen ausgesetzt, um sie als lebende Zielscheiben zu missbrauchen. Jahr für Jahr scheint die Behörde zuzusehen und schreitet offensichtlich nicht ein. Stattdessen werden Tierschützer:innen verfolgt, die diese Missstände aufzeigen und zur Anzeige bringen möchten. Die Bevölkerung spricht sich ganz klar gegen diese Form der Tierquälerei aus, weshalb wir als Tierschutzverein trotz der Ignoranz der Behörde und der Politik weiterhin auf dieses Tierleid aufmerksam machen werden!

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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