Teilen:

Bgld. Landesregierung beschließt heute Verfassungsklage Vollspaltenboden Mastrinder

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.12.2024)

Eisenstadt, 03.12.2024

Der Verfassungsgerichtshof muss jetzt entscheiden, ob der einstreulose Vollspaltenboden mit seinem geringen Platzangebot dem Staatsziel Tierschutz und dem Tierschutzgesetz entspricht

Bei der Frage des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits nach einem Antrag der Bgld. Landesregierung wesentliche Bestimmungen, die die lange Übergangsfrist betreffen, aus Tierschutzgründen aufgehoben. Aber die Frage, ob die einstreulose Vollspalten-Haltung mit dem geringen Platzangebot bei Schweinen grundsätzlich verfassungskonform ist, hat der VfGH aus formalen Gründen nicht beantwortet. Doch jetzt legt die Regierung Doskozil nach. Heute beschließt die Bgld. Landesregierung einen Normenfeststellungsantrag an den VfGH, der sich mit dem Vollspaltenboden ohne Einstreu und dem geringen Platzangebot bei Mastrindern befasst. In 35 Seiten weist der Antrag nüchtern, faktisch und mit vielen Verweisen auf wissenschaftliche Studien nach, dass diese Haltung eine Tierquälerei ist und daher sowohl der Staatszielbestimmung Tierschutz, als auch den Grundsätzen der Tierhaltung im Tierschutzgesetz widerspricht. Man darf Tiere nicht so halten, dass ihnen Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden. Und das ist beim einstreulosen Vollspaltenboden, egal ob für Rinder oder Schweine, der Fall. Wir dürfen gespannt sein, wie der VfGH entscheidet.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: Wie oft habe ich in letzter Zeit geschrieben, dass bei Tieren der Rechtsstaat versagt. Da werden illegale Wolfabschussverordnungen erlassen, illegale Bescheide zum Vogelmord, und die Verbote, Schweinen routinemäßig die Schwänze zu kupieren oder ihnen keinen physisch angenehmen Liegebereich zu bieten, werden ignoriert. Man setzt darauf, dass im Namen der Tiere niemand ein Gericht anrufen kann. Doch da hat man die Rechnung ohne den Burgenländischen Landeshauptmann Doskozil gemacht. Er hat die Kompetenz, den Umgang mit Tieren vom VfGH hinterfragen zu lassen. Und er nutzt sie. Zuerst beim Vollspaltenboden Schweine, jetzt beim Vollspaltenboden Mastrinder. Wenn Doskozil erfolgreich ist, dann wird es verpflichtend, Mastrinder auf Stroh zu halten und ihnen ausreichend Platz zu bieten. Das fordern 92 % der Bevölkerung 1. Weil die Bundesregierung darin versagt hat, auf die Mehrheit zu hören, muss sie jetzt durch unser Höchstgericht dazu gezwungen werden!

Quelle

  1. Eurobarometer

13.05.2026, Wien

Wir gewinnen Bronze beim VAMP Award!

Ein großer Erfolg für den VGT und den Tierschutz

12.05.2026, Österreich

Einblicke in den VGT-Tierschutzunterricht

Unterrichtsbeispiele für unterschiedliche Schulstufen - kreativ, interaktiv und altersgerecht!

12.05.2026, Wien

Rechtskräftig: Schweinefabriksbesitzer Hardegg darf VGT nicht terroristisch nennen

Hardegg hat das Urteil des Handelsgerichts Wien anerkannt: der VGT darf nicht „terroristische Vereinigung“ genannt werden und Hardegg muss dem VGT € 5.423,48 bezahlen

08.05.2026, Wien

Gemeinsam für Tiermütter – VGT-Aktion im Herzen Ottakrings

Der VGT macht heute den Yppenplatz zum Aktivismus-Hotspot

08.05.2026, Niederösterreich

FPÖ-Kickl findet das Schlagen von Kindern gut, aber Tierschutz raus aus den Schulen

Fragwürdiger Wertekompass in Pädagogik: in einer gestrigen Presseaussendung will die FPÖ Kinder vor Tierschutz „schützen“, während ihr Chef die „gsunde Watschn“ propagiert

06.05.2026, Wien

Amphibienwanderung Hanslteich erfolgreich abgeschlossen

VGT vermeldet sinkende Erdkrötenzahlen und betont die Wichtigkeit des Tunnelbaus

06.05.2026, Südoststeiermark

VGT zu Styriabrid: die Menschen wollen keinen Vollspaltenboden, egal ob Neu oder Alt

Zur VGT-Demo vor einer „Vorzeige-Schweinefabrik“ mit dem neuen Mindeststandard Vollspaltenboden ab 2034/2038 meinte Styriabrid, die Konsument:innen fänden das gut

05.05.2026, Südoststeiermark

Lauter VGT-Protest nach Aufdeckung vor neuem Vollspaltenboden-Schweinebetrieb

„Strukturierter“ Vollspaltenboden Neu, wie ab 2034/2038 neuer Mindeststandard; Demo betont: der Vollspaltenboden muss weg, es gibt weiterhin keine Rechtssicherheit in der Schweinebranche