Bgld. Landesregierung beschließt heute Verfassungsklage Vollspaltenboden Mastrinder - vgt

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Bgld. Landesregierung beschließt heute Verfassungsklage Vollspaltenboden Mastrinder

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.12.2024)

Eisenstadt, 03.12.2024

Der Verfassungsgerichtshof muss jetzt entscheiden, ob der einstreulose Vollspaltenboden mit seinem geringen Platzangebot dem Staatsziel Tierschutz und dem Tierschutzgesetz entspricht

Bei der Frage des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits nach einem Antrag der Bgld. Landesregierung wesentliche Bestimmungen, die die lange Übergangsfrist betreffen, aus Tierschutzgründen aufgehoben. Aber die Frage, ob die einstreulose Vollspalten-Haltung mit dem geringen Platzangebot bei Schweinen grundsätzlich verfassungskonform ist, hat der VfGH aus formalen Gründen nicht beantwortet. Doch jetzt legt die Regierung Doskozil nach. Heute beschließt die Bgld. Landesregierung einen Normenfeststellungsantrag an den VfGH, der sich mit dem Vollspaltenboden ohne Einstreu und dem geringen Platzangebot bei Mastrindern befasst. In 35 Seiten weist der Antrag nüchtern, faktisch und mit vielen Verweisen auf wissenschaftliche Studien nach, dass diese Haltung eine Tierquälerei ist und daher sowohl der Staatszielbestimmung Tierschutz, als auch den Grundsätzen der Tierhaltung im Tierschutzgesetz widerspricht. Man darf Tiere nicht so halten, dass ihnen Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden. Und das ist beim einstreulosen Vollspaltenboden, egal ob für Rinder oder Schweine, der Fall. Wir dürfen gespannt sein, wie der VfGH entscheidet.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: Wie oft habe ich in letzter Zeit geschrieben, dass bei Tieren der Rechtsstaat versagt. Da werden illegale Wolfabschussverordnungen erlassen, illegale Bescheide zum Vogelmord, und die Verbote, Schweinen routinemäßig die Schwänze zu kupieren oder ihnen keinen physisch angenehmen Liegebereich zu bieten, werden ignoriert. Man setzt darauf, dass im Namen der Tiere niemand ein Gericht anrufen kann. Doch da hat man die Rechnung ohne den Burgenländischen Landeshauptmann Doskozil gemacht. Er hat die Kompetenz, den Umgang mit Tieren vom VfGH hinterfragen zu lassen. Und er nutzt sie. Zuerst beim Vollspaltenboden Schweine, jetzt beim Vollspaltenboden Mastrinder. Wenn Doskozil erfolgreich ist, dann wird es verpflichtend, Mastrinder auf Stroh zu halten und ihnen ausreichend Platz zu bieten. Das fordern 92 % der Bevölkerung 1. Weil die Bundesregierung darin versagt hat, auf die Mehrheit zu hören, muss sie jetzt durch unser Höchstgericht dazu gezwungen werden!

Quelle

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