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Anachronistische Jagdmethode – VGT testet Totschlagfalle an Pappmaché-Fuchs

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.12.2024)

Wien, 10.12.2024

Der Einsatz von Totschlagfallen ist eine der brutalsten Jagdmethoden in Österreich. Um sich vorstellen zu können, was es für ein Tier bedeutet, in einem sogenannten Schwanenhals (eine Art Totschlagfalle) gefangen zu werden, hat der VGT einen Pappmaché-Fuchs in eine solche Falle gesetzt und diese unter kontrollierten und sicheren Bedingungen zuschnappen lassen.

Der Einsatz von jagdlich genutzten Fallen, die offensichtlich unnötiges Leid verursachen, wie Tellereisen oder Schlingfallen, wurde in Österreich bereits 1988 durch alle neun Landesjagdgesetze verboten, weil diese tierquälerische Fangmethode Tiere nachweislich schwer verletzt. Diese Fallen sind zum Glück Geschichte, aber Totschlagfallen sind nach wie vor in einigen Bundesländern wie dem Burgenland, Niederösterreich, der Steiermark und Kärnten erlaubt. Auch in Wien, Vorarlberg und Tirol kommen diese Fallen mit Einschränkungen zum Einsatz. In Oberösterreich und Salzburg dürfen Totschlagfallen nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden.

Bei Totschlagfallen kann auch bei richtiger Anwendung nicht gewährleistet werden, dass das in die Falle laufende Tier tatsächlich sofort stirbt, was natürlich schlimm genug wäre. Bei diesen grausamen Fanggeräten kann nie ausgeschlossen werden, dass ein Tier mit der Pfote eingeklemmt wird, z.B. bei Waschbären, die ihre Nahrung mit den Händen und nicht mit dem Mund ergreifen. Aber auch bei anderen Tieren kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie schwer verletzt überleben, um dann nach stundenlangem Todeskampf von der verantwortlichen jagenden Person erschossen zu werden. Die Falle hat im gespannten Zustand eine Zugkraft von 180 kg, d.h. eine Person allein wäre nicht in der Lage, diese Falle mit bloßen Händen zu öffnen.

Nicht nur das Aussehen der Falle erinnert eher an ein mittelalterliches Foltergerät, auch die Funktionsweise ist nicht weit davon entfernt: In der Mitte befindet sich auf einer Metallgabel ein Ei oder ein Köder, den, so die Erwartung der Jäger:innenschaft, das jeweilige Tier mit dem Mund aufnehmen soll, während es dann blitzschnell von den Metallbügeln erschlagen wird. Für Jäger:innen, die eine solche Falle aufstellen, gilt in einigen Bundesländern die Verpflichtung, diese mindestens einmal am Tag zu kontrollieren, was aber nicht immer der Fall ist, wie der VGT am Beispiel einer Betonrohrfalle in Salzburg aufgedeckt hat.

Abgesehen von dem unermesslichen Leid, das diese Fallen verursachen, sind sie nicht selektiv. Jedes Tier kann darin gefangen werden, auch Haustiere, gefährdete Tierarten oder Menschen. Im März 2024 geriet ein Kind in Niederösterreich in eine solche Falle und wurde verletzt. Totschlagfallen werden eingesetzt, um kleine Beutegreifer wie Marder oder Füchse zu fangen – obwohl deren Bejagung neben den offensichtlichen tierschutzrelevanten Faktoren auch aus ökologischer Sicht völlig sinnlos ist. Das Argument, dass z.B. Feldhasen oder Rebhühner oder andere Bodenbrüter durch den Fuchs stark gefährdet sind, kann durch zahlreiche Studien widerlegt werden. Die Bejagung des Fuchses hat keinen positiven Einfluss auf diese Tiere.

Um zu veranschaulichen, mit welch brachialer Gewalt so eine Totschlagfalle zuschlägt, hat der VGT in einem gesicherten Rahmen die Falle kontrolliert zuschnappen lassen. Eine Fuchsattrappe aus Pappmaché wurde dabei stark beschädigt und zerquetscht und lässt das Leid, das hier den Tieren durch die Jäger:innenschaft angetan wird, erahnen.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch war beim Test der Falle dabei: Der brutalen Fallenjagd sollte endlich ein Ende gesetzt werden! Unser Video zeigt eindrücklich, dass diese Jagdmethode grausam und nicht mehr zeitgemäß ist.

Zum Volksbegehren

Der VGT fordert im Zuge des Volksbegehrens Für ein Bundes-Jagdgesetz ein Ende der tierquälerischen Jagdmethoden wie der Fallenjagd. Bis 27.12.2024 ist es noch möglich, eine Unterstützungserklärung für das Volksbegehren abzugeben. Die Eintragungswoche wird danach vom Innenminister für die erste Jahreshälfte des Jahres 2025 festgelegt.

Studien zur Fuchsbejagung: fuechse.info [10.12.2024]

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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