Lachsfabrik wird noch nicht gebaut - vgt

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Lachsfabrik wird noch nicht gebaut

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.02.2025)

Gmünd, 05.02.2025

Bedenken wegen mangelnden Tier- und Umweltschutzes werden auch vonseiten der Bevölkerung immer lauter

Update Fischfabrik Gmünd: Der Bau hat noch nicht begonnen. Die VGT Unterschriftenaktion läuft gut. Tierschutzthemen werden nach wie vor unzureichend beachtet. Naturschutz und Artenschutz sind ebenfalls wichtig geworden.

Die gute Nachricht zuerst: Die Fischfabrik in Gmünd wird noch nicht gebaut. Die Firma Waldlachs GmbH hatte ursprünglich geplant, im vierten Quartal 2024 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Ein Lokalaugenschein Anfang Februar zeigte, dass das noch nicht passiert ist.

Unterschriftenaktion gegen geplante Lachsfabrik läuft gut

Sehr positiv ist außerdem, dass mit Stand 4. Februar 2025 bereits 1.858 Personen die VGT Petition Nein zur Fischfabrik in Gmünd unterschrieben haben und damit zum Ausdruck bringen, dass sie nicht wollen, dass die geplante Lachsfabrik den Betrieb aufnehmen darf. Die Unterschriftensammlung geht weiter. Einerseits vor Ort am Hauptplatz in Gmünd, wo seit Juni 2024 in unregelmäßigen Abständen Infokundgebungen stattgefunden haben. Außerdem unterstützen alle VGT-Teams in den Bundesländern diese Unterschriftenaktion und sammeln bei ihren Infokundgebungen in den Landeshauptstädten ebenfalls Unterschriften. Auch online kann die Petition unterschrieben werden.

Zur Petition

Mag. Erich Schacherl vom VGT Kampagnenteam war bei den meisten Infokundgebungen in Gmünd dabei: Überraschend waren vor allem zwei Erfahrungen. Erstens sprechen sich zahlreiche Bewohner:innen Gmünds sowie Gäste in der Bezirkshauptstadt gegen die geplante Lachsfabrik aus. Viele davon haben auch die VGT-Petition unterschrieben. Zweitens finden es viele nicht in Ordnung, dass die Gemeinde Gmünd seit April 2023 die Gemeindebürger:innen nicht über das Projekt informiert. Dabei betrifft das Projekt alle Gemeindebürger:innen. Beispielsweise durch die enormen Wassermengen aus den Wasservorräten der Gemeinde, die die Lachsfabrik brauchen wird. Oder durch das Abwasser, das die Lachsfabrik erzeugen wird und das die in die Gmünder Kanalisation gelangt.

Engagierte Gmünder:innen

Unabhängig vom VGT haben einige besorgte Gmünder:innnen nach Bekanntwerden der Pläne für den Bau der Lachsfabrik eine private Unterschrifteninitiative gestartet. Ihre Einwände sind: Keine artgerechte Tierhaltung, enormer Trinkwasserverbrauch, Bodenversiegelung von Feuchtwiesen sowie Belastung durch Schwerverkehr, Lärm und Geruch. Die gesammelten Unterschriften wurden an Landeshauptfrau Mikl-Leitner übermittelt. Im Juni 2024 gab es eine Antwort einer Mitarbeiterin des Büros der Landeshauptfrau. Zitat: Zusammenfassend darf festgehalten werden, dass die Bezirkshauptmannschaft Gmünd ihrer behördlichen Aufgabe nachkommt und die aufgezeigten Themen - im Rahmen ihrer Zuständigkeiten - prüft.1 Ob diese Antwort die Bedenken und Befürchtungen der engagierten Gmünder:innen ausräumt, ist fraglich.

Gewerbebehördliche Genehmigung erteilt

Anfang Oktober 2024 wurde dem VGT der Bescheid betreffend die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage für die Fischzucht und Fischverarbeitung zugespielt. Der Bescheid stammt vom 28. Juni 2024. Zitat Seite 1: Die Bezirkshauptmannschaft Gmünd erteilt der Waldlachs GmbH die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage für die Fischzucht und -verarbeitung (Lachsproduktion). 2 In dem behördlichen Dokument werden auf zirka 160 Seiten alle Themenbereiche beschrieben und erläutert, die in Zusammenhang mit der geplanten Lachsfabrik stehen. Der gesamte Produktionsablauf der Lachsfabrik beispielsweise. Oder Brandschutztechnik, Maschinenbautechnik, Verkehrstechnik und Elektrotechnik. Aber auch Wasser, Lärmtechnik, Arbeitnehmer:innenschutz. Betriebshygiene oder Fischerei.

Tierschutz unzureichend thematisiert

Die tierschutzrelevanten Themen werden in dem Bescheid nach Ansicht des VGT unzureichend thematisiert. Auf Seite 126 heißt es: Von der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle des Amtes der NÖ Landesregierung wurde zur Einhaltung der 1. Tierhalteverordnung am 24.04.2024 in einer veterinärmedizinischen Stellungnahme angegeben, dass aufgrund der vorgelegten Betriebsbeschreibung sowie dem Gutachten des Sachverständigen für Fischerei .... darauf geschlossen werden kann, dass alle Voraussetzungen für die Einhaltung Anlage 10, Punkte 1.1. bis 1.3. der 1. Tierhalteverordnung ("allgemeine Haltungsvorschriften für alle Fische in Aquakultur), eingehalten werden können. Angemerkt wurde weiters, dass spezielle Haltungsbedingungen für atlantische Lachse in der 1. Tierhalteverordnung nicht angegeben werden.
Mag. Erich Schacherl: In Österreich fehlen tierschutzrechtliche Vorschriften für die art-, tier- und tierschutzgerechte Haltung von Lachsen. Die Einhaltung der allgemeinen Haltungsvorschriften für Fische in Aquakultur reichen nicht aus, um zu garantieren, dass die Lebensbedingungen der Lachse in der Fabrik den Tierschutzgrundsätzen gerecht werden. Der VGT hat bereits im April 2023 in dem Webartikel Kein Tierschutz für Waldlachse  auf dieses Problem hingewiesen.

Naturschutzrechliche Prüfung gefordert

Besondere Bedeutung kommt dem Thema Naturschutz zu. Im November 2024 nahm der VGT deshalb per Mail Kontakt zur NÖ Umweltanwaltschaft auf. Denn laut § 10 des NÖ Naturschutzgesetzes hat eine Behörde auf Antrag der NÖ Umweltanwaltschaft festzustellen, ob ein Projekt wie die Lachsfabrik einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Europaschutzgebietes führen kann. Wenn es also zu einer Gefährdung des Europaschutzgebiets Waldviertler Teich-, Heide- und Moorlandschaft durch die Lachsfabrik kommen könnte, wäre die NÖ Umweltanwaltschaft rechtlich in der Lage, dagegen Einspruch zu erheben. Die Antwort der NÖ Umweltanwaltschaft bestätigt diese Einschätzung: Die NÖ Umweltanwaltschaft war frühzeitig von dem Vorhaben informiert und vertrat die Ansicht, dass ein Bewilligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 3 NÖ NSchG 2000 zu führen ist. Es wurde daher seitens der Betreiber eine Naturverträglichkeitsprüfung durchgeführt, eine Verhandlung dazu fand am 11. Oktober 2024 statt, bei welcher die Auswirkungen auf das FFH Gebiet und seine Schutzgüter geprüft wurden. 3

Die NÖ Umweltanwaltschaft prüft außerdem, ob es durch den Bau der Fischfabrik zu einer Übertretung artenschutzrechtlicher Probleme betreffend eine Schmetterlingsart kommen kann. Leider liegen dem VGT die Ergebnisse dieser zwei Naturverträglichkeitsprüfungen nicht vor. Der VGT hat auch kein Recht, in diese Unterlagen Einsicht zu nehmen.

Abwasserproblem

Ein weiteres wichtiges Artenschutzthema ist die Frage, ob die Abwässer der Lachsfabrik negative Auswirkungen auf Fische, Muscheln oder Algen haben können. Denn das Abwasser aus der Fischfabrik hat einen höheren Salzgehalt als das natürliche Waldviertler Wasser. Wird dieses Abwasser in das Kanalnetz und danach in die Lainsitz geleitet, besteht die Gefahr der Beschädigung bis Zerstörung der natürlichen Flora und Fauna des Flusses. Wie aus dem Bescheid hervorgeht, können das auch Sachverständige nicht ausschließen.

Quellen

  1. Kopien der privaten Unterschriftenliste sowie des Schreibens des Amtes der NÖ Landesregierung vom 20. Juni 2024 liegen dem VGT vor.
  2. Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 28.6.2024; Betrifft: Waldlachs GmbH; Lachsproduktion; Fischzucht- und -verarbeitung; Gewerbebehördliche Genehmigung gemäß Gewerbeordnung 1994
  3. Mail der NÖ Umweltanwaltschaft an den VGT vom 20.11.2024

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