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Wien, 29.07.2025

Bei einer Autobahnraststation werden Fische artwidrig gehalten. Der VGT hat Anzeige erstattet. Das Handeln der zuständigen Amtstierärztin wirft Fragen auf.

Mitte Juli 2025 wurde der VGT darüber informiert, dass im Untergeschoss der Autobahnraststation „Oldtimer Autobahnrestaurant & Motorhotel Zöbern“ einige Fische in einem Wasserbecken zur Schau gestellt werden. Bei den Fischen handelt es sich um einen Koi (Zuchtform des Karpfens) sowie drei oder vier Goldfische. Die Autobahnraststation befindet sich an der Südautobahn A2 im Gebiet des Wechsels und gehört zur niederösterreichischen Gemeinde Zöbern, Bezirk Neunkirchen. 

Weiterführende Recherchen ergaben, dass möglicherweise mehrere Verstöße gegen Tierschutzvorschriften vorliegen. Eine VGT-Juristin arbeitete daraufhin eine Anzeige wegen des Verdachts der Übertretung von Bestimmungen des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit der 2. Tierhaltungsverordnung aus. Die Anzeige wurde am 22. Juli 2025 bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen erstattet. Die niederösterreichische Tierschutzombudsstelle erhielt eine Kopie der Anzeige zur Information. 

Die Kritikpunkte an den Haltungsbedingungen der Fische sind folgende:

- Das Becken, in dem die Fische gehalten werden, scheint zu klein zu sein. 

- Es sieht nicht so aus, dass die Fische genügend Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten im Becken haben.

- Die sozialen Bedürfnisse der Fische werden vermutlich nicht erfüllt. Der Koi wird beispielsweise alleine gehalten. Das ist verboten. Goldfische sind weniger als fünf vorhanden. Das ist gesetzlich ebenfalls verboten. Koi und Goldfische gelten als gesellig, es müssen mindestens fünf Tiere einer Art gehalten werden. 

- Die Beleuchtung des Beckens entspricht wahrscheinlich nicht dem richtigen Tag-Nacht-Wechsel bei fachgerechten Lichtverhältnissen, wie er bei Indoor-Aquarien vorgeschrieben ist. 

Außerdem gelten Kois laut der 2. Tierhaltungsverordnung primär als Teichfische und sind nur bedingt als Aquarienfische zu halten. Das verdeutlicht, dass der Gesetzgeber der Haltung von Kois eine besondere Wichtigkeit zumisst. Eine Haltung in einem seichten Becken im Untergeschoss einer Raststation, ohne Tageslicht, Versteckmöglichkeit und mit Stress und Lärm durch die Besucher:innen, scheint unangemessen für empfindsame Tiere zu sein.

Bereits wenige Tage nach Erstattung der Anzeige durch den VGT gab es Reaktionen. Die niederösterreichische Tierschutzombudsfrau Dr. Lucia Giefing informierte den VGT darüber, dass die Behörde schon länger über die problematische Fischhaltung informiert sei. Es gebe zwischen der Behörde und den Halter:innen der Fische eine Vereinbarung, wonach keine neuen Fische mehr eingesetzt werden dürfen. Halbjährlich wird eine Kontrolle durch eine auf Koi spezialisierte Tierärztin durchgeführt. Die letzte Kontrolle habe im Juni 2025 stattgefunden. 

Die für den Bezirk Neunkirchen zuständige Amtstierärztin setzte sich ebenfalls mit dem VGT in Verbindung. Bei dem Telefonat bestätigte die Amtstierärztin, dass bei dieser Fischhaltung eindeutig gegen die Tierhaltungsverordnung verstoßen wird. Der Fall sei schon länger bekannt. Aber wegen des hohen Alters des Koi ordne die Behörde keine Umsiedlung an, weil dies wahrscheinlich zum Tod des Tieres führen würde. 

Auch der Geschäftsführer der Raststation hat bereits auf eine Nachfrage des VGT geantwortet. Seiner Auskunft zufolge wird seit Jahren versucht, in Abstimmung mit der Behörde, der niederösterreichischen Tierschutz-Ombudsstelle und Expert:innen für Fischhaltung die bestmöglichen Bedingungen für die Fische in diesem Becken herzustellen. Der einzelne Koi ist bereits 29 oder 30 Jahre alt. Alle Fachleute sagen ihm, dass ein Umsetzen des Fisches in ein neues Habitat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Tod oder zumindest gravierende Anpassungsschwierigkeiten oder gesundheitliche Probleme zur Folge haben werde. Die erfreuliche Mitteilung vom Geschäftsführer der Autobahnraststation: „Ich versichere Ihnen, dass es nach dem Ableben des Fisches keine weitere Koihaltung in diesem Becken geben wird“.

Positiv ist, dass es den aktuell vorliegenden Informationen zufolge eine zukünftige Haltung von Koi in dem Wasserbecken nicht geben wird. 

Alles andere an der Situation ist problematisch. Wenn einerseits seit Jahren versucht wird, die bestmöglichen Bedingungen für die Fische in dem Becken herzustellen, ist das anerkennenswert. Gleichzeitig finden hier unseres Erachtens weitere Verstöße gegen die THVO statt und leiden unschuldige Tiere darunter.

Der VGT ist weiterhin in Kontakt mit den Eigentümer:innen sowie den Behördenvertreter:innen, um die Interessen der betroffenen Fische wahrzunehmen und ihre Stimme bei den zukünftigen Entwicklungen zu sein. 

Der Vorschlag des VGT für die Zukunft ist klar: Keine weitere Fischhaltung mehr in der Autobahnraststation Oldtimer Zöbern. Dafür werden wir uns einsetzen.

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