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NÖ: Platzhalterdemos der ÖVP anlässlich ihres Bundesparteitages vor Gericht

St. Pölten, 06.11.2025

Verfahren beweist: ÖVP ließ Pseudodemos anmelden, um VGT-Proteste gegen den Schweine-Vollspaltenboden zu verhindern, und Behördenvertreter spielte mit

Gestern verhandelte das Landesverwaltungsgericht in St. Pölten eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Auflösung einer Protestkundgebung von 3 Personen vor dem Bundesparteitag der ÖVP gegen deren Haltung zum Schweine-Vollspaltenboden. Der Behördenleiter hatte die Demo aufgelöst, weil die ÖVP dort eine Platzhalterdemo angemeldet hatte, ohne dass überhaupt eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz stattfand. Vor Gericht sagte der Anmelder der Platzhalterdemo der ÖVP, er sei dazu beauftragt worden, weil die Arena Nova gemeint habe, „wenn dort wer anderer steht [gemeint: ein Protest des VGT], dann können wir nichts machen“. Seinem Eindruck nach habe die von ihm angemeldete Versammlung dazu gedient, die Gäste zum Parteitag zu begrüßen und zum Parkplatz einzuweisen, was natürlich kein Versammlungszweck sein kann. Dazu sind 300 m Gehsteig als Demo-Ort angegeben worden. Vor Ort standen 3 Zelte der ÖVP an den Einfahrten. Es gab aber keinerlei Materialien für eine Kundgebung, es wurde nicht agitiert. Nach ständiger Judikatur der Höchstgerichte ist das keine rechtmäßige Versammlung.

Im Jahr 2017 wurde das Versammlungsgesetz um einen § 7a erweitert, der u.a. einen Schutzbereich um Versammlungen vorsieht. Anlass waren Konflikte zwischen Rechts und Links bei Gegenkundgebungen. Diese Bestimmungen nutzen aber jetzt Parteien, Jagdverbände und Eventorganisator:innen, wie z.B. auch Sebastian Bohrn-Mena, in verfassungswidriger Weise, um Proteste völlig zu verhindern. Insbesondere die ÖVP, die ja bekanntermaßen seit Jahren jeden Fortschritt im Tierschutz im Allgemeinen, und ein Ende des Schweine-Vollspaltenbodens im Speziellen, zu bremsen versucht. So auch am 29. März 2025 anlässlich ihres Bundesparteitages in der Arena Nova in Wr. Neustadt.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch trat im Verfahren gestern als Vertreter des Beschwerdeführers auf: „Die Behörde wäre zu einer Prognose verpflichtet gewesen und hätte sofort sehen müssen, dass diese angemeldete Versammlung der ÖVP keine rechtmäßige Versammlung nach dem Versammlungsgesetz ist. Immerhin meldet die ÖVP regelmäßig derartige Pseudokundgebungen an und Gerichte haben deren verfassungswidrigen Platzhaltercharakter bereits bestätigt. Spätestens vor Ort hätte die Behörde Anzeige gegen die ÖVP nach § 82 StVO erstatten müssen, weil die Straße offensichtlich zu verkehrsfremden Zwecken benutzt wurde. Stattdessen behauptete der Behördenvertreter gestern vor Gericht fälschlich, dass eine handvoll Personen unter einem Zelt, die nichts tun, außer Autos einzuweisen, eine Versammlung sind, und dass das Gesetz vorsehe, dass um jede Versammlung im 50 m Umkreis keine andere Versammlung stattfinden dürfe. Beides ist falsch. Derselbe Behördenvertreter hatte sogar vor Ort am 29. März eine ÖVP-Plakette umhängen, was schon auf sein Naheverhältnis zu dieser Partei hinweisen könnte. Möglicherweise war er deshalb nicht in der Lage, das Gesetz zu vollziehen und die ÖVP anzuzeigen, statt eine legitime und völlig legale Protestkundgebung gegen den Schweine-Vollspaltenboden aufzulösen.“

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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