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Singvogelfang ist Tierquälerei!

Petition gegen den Singvogelfang im oberösterreichischen Salzkammergut

noch 4.998 unterschriften bis zum ziel

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Oft gelten Traditionen und Bräuche als Ausrede für Tierquälerei. Auch beim Singvogelfang im Salzkammergut in Oberösterreich ist das der Fall. Dort ist es noch legal, geschützte Vogelarten auf grausame Art und Weise zu fangen, einzusperren und auszustellen.

Forderung

Die Unterzeichnenden der Petition fordern:

  • Ein absolutes und ausnahmsloses Ende des Singvogelfangs in ganz Oberösterreich

 

Diese Petition richtet sich an die oberösterreichische Landesregierung.

Formular

Kaum jemandem in Österreich ist bekannt, dass es im Salzkammergut noch immer erlaubt ist, kleine Vögel mit Schnappfallen und Netzen zu fangen. Nur im oberösterreichischen Teil des Salzkammerguts ist das erlaubt, sonst nirgends, auch im Salzburger und Steirischen Salzkammergut nicht. Im Jahr 2005 wurde diese anachronistische Tierquälerei per Bundestierschutzgesetz verboten - aber der Verfassungsgerichtshof hob das Verbot auf, weil der Singvogelfang in der oberösterr. Artenschutzverordnung explizit erlaubt ist und die Tradition Vorrang hat.

Die Vogelfänger geben sich als Tierliebhaber aus – und fangen Vögel in Fallen, die sie verletzen und in denen sie sich zu Tode ängstigen. Diese anachronistische, tierfeindliche Tradition muss ein Ende finden.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch

Nur im Salzkammergut in Oberösterreich ist es noch erlaubt, Singvögel mittels Fallen zu fangen und auszustellen. Zwischen 15. September und Ende November jedes Jahres gehen an die 500 Vogelfänger in den frühen Morgenstunden an ihre Fangplätze, meistens bei hohen Lärchen oder eigenen Holzkonstruktionen, an denen gut 50 Fallen montiert werden. Dazwischen hängen zuvor eingefangene Lockvögel in winzigen Käfigen und singen. Sie sollen die Artgenoss:innen anlocken. Schnappt die Falle zu, wird der gefangene Vogel aus der Falle genommen und in einen kleinen Käfig gesperrt. Schätzungen zufolge müssen im oberösterr. Salzkammergut 35.000 Singvögel pro Saison diese Tierquälerei über sich ergehen lassen. Das Gesetz schreibt zwar vor, dass „nur“ 10 Vögel pro Fänger lebenslang und 5 Vögel bis April des nächsten Jahres gefangen gehalten werden dürfen, aber in die Fallen geraten viel mehr Tiere. Ab Ende November gibt es Veranstaltungen, bei denen die Vögel in winzigen Käfigen ausgestellt und bewertet werden.

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