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SLAPP-Prozess: VGT eröffnet Petition an SPAR, aus Vollspaltenfleisch auszusteigen

Wien, 08.04.2026

SPAR hat den VGT im Juli 2022 (!) wegen dessen Kritik am Verkauf von Schweinefleisch aus Haltung auf Vollspaltenboden geklagt; der Prozess läuft noch immer

SPAR sagt selbst von sich, dass SPAR für 40 % des im Lebensmitteleinzelhandels in Österreich verkauften Schweinefleischs verantwortlich ist. Nachdem ein Gespräch mit SPAR Anfang 2022 gezeigt hat, dass SPAR den Ausstieg aus der Schweinehaltung auf Vollspaltenboden nicht unterstützen wird, begann der VGT mit Protesten vor SPAR-Filialen. SPAR reagierte mit einer großen SLAPP-Klage gegen den VGT, um die Kritik zu verhindern. Tatsächlich erließ das Handelsgericht Wien eine Einstweilige Verfügung, nach der der VGT SPAR in keiner Weise mit Schweineleid in Verbindung bringen durfte. Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte dieses Urteil in der Berufung und begründete es mit der Aussage, dass SPAR ja keine Schweine halte und SPAR daher die Art der Schweinehaltung nicht vorgeworfen werden könne. Das hätte impliziert, dass man dem Handel die Bedingungen, unter denen seine zum Verkauf angebotenen Produkte hergestellt wurden, grundsätzlich nicht vorhalten darf. Diese absurde Situation wurde – nach 1 ½ Jahren! – vom Obersten Gerichtshof gestoppt, der diese Einstweilige Verfügung großteils wieder aufhob. Seitdem hat SPAR aber die Klage erweitert und das Urteil in erster Instanz steht – nach 4 Jahren! – noch immer aus.

Nun will sich der VGT aber nicht weiter in seiner Handlungsfreiheit für die Schweine einschränken lassen und hält heute wieder eine Demo vor der SPAR Filiale in der Wiener Schottengasse ab. Zusätzlich wurde nun eine eigene Petition an SPAR eröffnet, die SPAR dazu auffordert, sowohl selbst kein Schweinefleisch aus Vollspaltenbodenhaltung mehr zu verkaufen, als auch eine diesbezügliche Branchenvereinbarung mit anderen Supermarktketten anzustreben.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „SLAPP-Klagen, wie jene von SPAR, sind demokratiepolitisch nicht legitim. Sie zerstören die Diskussionskultur in der Demokratie, die aber für unsere Gesellschaft so wichtig ist. Wenn man den Handel nicht mehr für die Herstellungsbedingungen seiner Produkte verantwortlich machen kann, dann würde das gravierende Auswirkungen auf die Tiere, unsere Umwelt und den Umgang mit Menschen, die z.B. in Sweatshops arbeiten, haben. Es ist mir völlig unbegreiflich, wie das Oberlandesgericht Wien ernsthaft urteilen kann, dass so eine Kritik grundsätzlich verboten sein soll, egal wie sie vorgebracht wird. Statt die Zivilgesellschaft vor derartigen SLAPP-Klagen zu schützen, haben das Erst- und Zweitgericht einen umfassenden Maulkorb erteilt und damit diesbezüglich versagt. Zum Glück hat der Oberste Gerichtshof eingegriffen. Aber nun wird dieselbe Richterin am Handelsgericht Wien, die diese absurde Einstweilige Verfügung erlassen hat, in erster Instanz über die Klage urteilen. Wir dürfen gespannt sein.“

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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