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Lauter VGT-Protest nach Aufdeckung vor neuem Vollspaltenboden-Schweinebetrieb

Südoststeiermark, 05.05.2026

„Strukturierter“ Vollspaltenboden Neu, wie ab 2034/2038 neuer Mindeststandard; Demo betont: der Vollspaltenboden muss weg, es gibt weiterhin keine Rechtssicherheit in der Schweinebranche

Letzte Woche hat der VGT Film- und Fotomaterial aus einer 2023 neu umgebauten Schweinefabrik in der Südoststeiermark veröffentlicht. Das Brisante: zu sehen ist genau jener neue Mindeststandard, der ab 2034 (bzw. für „Härtefälle“ 2038) für alle Schweinefabriken gelten soll. Dabei ist der Unterschied zum heutigen Vollspaltenboden fürs freie Auge nicht zu sehen und für die Schweine nicht zu merken. „Diese Änderung braucht keine Sau!“, betont VGT-Obperson DDr. Martin Balluch. „sie ist nur Makulatur, und gleichzeitig will uns die Regierung im Chor mit der Schweineindustrie das als Verbot des Vollspaltenbodens verkaufen. Ist es aber nicht. Das ist ein Vollspaltenboden wie eh und je, kein Kompromiss und überhaupt nicht schmerzlich für die Schweinebetriebe. Die Krokodilstränen können sie sich sparen, alles nur Show. In Wahrheit ein abgekartetes Spiel. Man hat gezielt eine Neuversion des Vollspaltenbodens entwickelt, um die Öffentlichkeit hinters Licht zu führen und ein Verbot vortäuschen zu können. Wir kennen das vom Legebatterieverbot. Auch damals wurde eine Neuversion des Käfigs, der sogenannte ‚ausgestaltete‘ Käfig, entwickelt und als ‚Verbot‘ verkauft. Es ist seinerzeit gelungen, diese Ausflucht zu verhindern. Das muss jetzt auch beim Vollspaltenboden geschehen!“

Deswegen protestierte heute der VGT vor diesem Betrieb in der Südoststeiermark. 18 Tierschützer:innen hielten Banner und Schilder mit der Aufschrift „Es gibt KEIN Vollspaltenbodenverbot“ und „Hier leiden Schweine auf Vollspaltenboden!“. Zusätzlich wurden Fotos aus dem letzte Woche veröffentlichten Betrieb präsentiert. Zahlreiche vorbeifahrende Autofahrer:innen bekundeten ihre Zustimmung mit einem Daumen nach oben.

Momentan läuft ein staatlich finanziertes Projekt, bei dem 29 Schweinebetriebe mit echter Stroheinstreu und ohne Vollspaltenboden untersucht werden. Die Ergebnisse werden Ende 2026 erwartet. Dabei soll herauskommen, welche Aspekte dieser Haltungsform mit Stroh wie relevant für das Tierwohl sind. Ebenso soll geprüft werden, ob sich damit, wie gesetzlich vorgeschrieben, das Kupieren der Ferkelschwänze, das ja verboten ist, vermeiden lässt, und ob man mit Stroh von einem physisch angenehmen Liegebereich sprechen kann. Wörtlich steht in § 44 (32) Tierschutzgesetz: „Die Ergebnisse dieses Projekts […] sind als Grundlage für einen neuen rechtlichen Mindeststandard […] heranzuziehen.“ Balluch dazu: „Wir werden auf die Einhaltung des Gesetzes pochen. Der Vollspaltenboden Neu als neuer Mindeststandard ist obsolet. Laut Tierschutzgesetz muss das Ergebnis dieser Untersuchung von reinen Strohbetrieben zu einem neuen Mindeststandard führen, der daher offensichtlich Stroheinstreu enthalten muss und kein Vollspaltenboden mehr sein kann. Bei Um- und Neubauten sollten Schweinebetriebe daher jetzt lieber schon auf Stroh setzen. Alles andere wird verboten werden!“

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

 

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